DerFremde schrieb:Bei all der Debatte bleibt noch eine Frage offen, wer kümmert sich um die Opfer? Wie wahrscheinlich ist es, das der Rechtsstaat "mit der vollsten härte" durchgreifen wird? Ich vermute ja, das genau nichts passieren wird. Die Klagen werden vor gericht bestimmt wieder zu den Akten gelegt.
Die vollste Härte kann nur dann ausgesprochen werden WENN eine Tat eindeutig nachgewiesen werden kann. Ich persönlich denke leider das einige der xhundert anzeigen trittbrettfahrer sind sowohl im sexuellen als auch im Raub-bereich. Das hat man in Deutschland leider ziemlich oft: Versicherungsbetrug bzw. Klagen wegen Schadenersatz also des lieben Geldes wegens.
Aber Rechtstaatlichkeit bedeutet nun mal das ein Sexualldelikt irgendwie nachgewiesen werden sollte. jetzt ist die Frage wie lässt sich Belegen das ein Busenkrapscher stattgefunden hat. Das heißt ja auch in Köln ist man auf Videos und Zeugenaussagen angewiesen.
und wenn man das harte Deutsche Gesetzt mal so durchforstet:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/sexuelle-beleidigung-und-sexuelle-belaestigung_043555.htmlBeispiel: Ein Mann greift einer Frau an den Busen oder an den Po, bringt schlechte Anmachsprüche oder bespannt die Frau in der Umkleidekabine... etc...
In solchen, wie auch zahlreichen anderen Fällen sexueller Handlungen oder sexueller Anspielungen / Belästigungen, sind oftmals die Straftatbestände des Sexualrechts wie z.B. eine sexuelle Nötigung nicht erreicht, sei es weil keine Nötigungshandlung (Drohung / Gewalt / Ausnutzen einer hilflosen Lage) im Spiel ist, oder weil die sexuelle Handlung einfach noch nicht den für die Erfüllung einer Strafbarkeit nötige Intensität erreicht hat. Denn nach dem Willen des Gesetzgebers muss die sexuelle Handlung eine gewisse Erheblichkeit aufweisen. Dies deshalb, weil der Begriff der sexuellen Handlung so weit gefasst ist, dass jede denkbare auf das Geschlecht bezogene Handlung (selbst das charmante Nachpfeifen einer Frau) schon unter den Begriff der sexuellen Handlung fällt.
das heißt jede der xhundert Anzeigen muß einzeln bewertet werden. und gefühlsmässig sag ich mal das das alles sehr lange und sehr schleppend gehen wird. Rechtsstaatlichkeit funktioniert nun mal nicht ganz durch Pauschalurteile. Und dann ist die Frage wie sich die ganzen Straftaten aufsummieren und verrechnen lassen.
Das sexualstrafrecht in Deutschland ist eine Lachnummer. ob eine Verschärfung wie jetzt angedacht bessere Auswirkungen hat bezweifle ich ein wenig und hoffe mich zu irren.
Aber das ist ja das Thema was mich in diesem Thread hier so tierisch aufregt, JETZT wird nach härteren Strafen geschriehen. DAS hätte man aber schon vor 20 Jahren tun müssen, und zwar in der Form wie es heute geschieht. aber nochmal. 40 sexuelle Straftaten allein gegen Kinder täglich!! keiner Fordert des Täters Ausweisung so massiv wie jetzt hier und heute gegen pauschal alle Flüchtlinge.
Auf der anderen Seite habe ich aber auch Angst vor neuen Sexualstrafrecht. ich hab echt kein Bock das wir amerikanische Zustände bekommen und man nicht mehr allein mit einer Fremden Frau im Büro oder Aufzug sein kann, weil im zweifel das "Opfer" vor Gericht Recht bekommt.