Alleinerziehende - Wie managt ihr euren Alltag
12.09.2019 um 13:14@knopper
Der eigentliche Skandal ist doch, dass Deutschland nach mehrfacher Ermahnung durch die EU und durch die UN sich dann mal aufgerafft hatte, das Sorgerecht für nicht eheliche Väter zu novellieren. Heraus kam das widerwärtige Widerspruchsmodell, das besagt, das Grundrechte von Kindern und Vätern dann gelten, wenn die Mutter nicht widerspricht.
Dass Eltern sorgeberechtigt sind, sollte doch antragslose Normalität sein.
Für Deinen Freund bedeutet es: Er muss jetzt klagen, was das Verhältnis der Eltern erneut belastet und eine kindeswohlzentrierte Kommunikation in jedem Fall erschwert, egal wie das ausgeht. Und es kostet nicht wenig Geld.
Warum hatten denn historisch nicht eheliche Väter kein Sorgerecht? Der Grund ist simpel: Das BGB stammt aus dem Jahr 1901. Eine naturwissenschaftliche Bestimmung der Vaterschaft war technisch nicht möglich, damals konnte man noch nicht mal Blutgruppen bestimmen. Von daher war die Vaterschaft an sich, die sich sonst aus dem ehelichen Verhältnis rechtlich ergab, bei Unehelichen nicht sicher zu bestätigen. Es lag also immer nur eine Vaterschaftsvermutung vor, die daher nicht mit Sorgerecht einherging. Seither haben andere Länder dem naturwissenschaftlichen Fortschritt der letzten 118 Jahre Rechnung getragen, nicht aber Deutschland.
Der eigentliche Skandal ist doch, dass Deutschland nach mehrfacher Ermahnung durch die EU und durch die UN sich dann mal aufgerafft hatte, das Sorgerecht für nicht eheliche Väter zu novellieren. Heraus kam das widerwärtige Widerspruchsmodell, das besagt, das Grundrechte von Kindern und Vätern dann gelten, wenn die Mutter nicht widerspricht.
Dass Eltern sorgeberechtigt sind, sollte doch antragslose Normalität sein.
Für Deinen Freund bedeutet es: Er muss jetzt klagen, was das Verhältnis der Eltern erneut belastet und eine kindeswohlzentrierte Kommunikation in jedem Fall erschwert, egal wie das ausgeht. Und es kostet nicht wenig Geld.
Warum hatten denn historisch nicht eheliche Väter kein Sorgerecht? Der Grund ist simpel: Das BGB stammt aus dem Jahr 1901. Eine naturwissenschaftliche Bestimmung der Vaterschaft war technisch nicht möglich, damals konnte man noch nicht mal Blutgruppen bestimmen. Von daher war die Vaterschaft an sich, die sich sonst aus dem ehelichen Verhältnis rechtlich ergab, bei Unehelichen nicht sicher zu bestätigen. Es lag also immer nur eine Vaterschaftsvermutung vor, die daher nicht mit Sorgerecht einherging. Seither haben andere Länder dem naturwissenschaftlichen Fortschritt der letzten 118 Jahre Rechnung getragen, nicht aber Deutschland.