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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

1.871 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Einbruch, Selbstjustiz, Osteuropäer ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

10.06.2015 um 20:38
@Wolfshaag
Wenn er die Tür aufbricht darf ich ihn trotzdem nicht abknallen.
Außer er nimmt sie mit :troll:


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

10.06.2015 um 20:38
Zitat von AssassineAssassine schrieb:Wenn dich jemand schlägt darfst du auch nicht auf ihn einstechen.
Wenn es der Notwehr dient darf ich das, zB wenn der Schläger ein mir überlegener Angreifer ist. Also ein, vielleicht zwei Mal. Zur Abwehr der Gefahr gegen mein Leib und Leben... ich sollte nur nicht drauf los stechen wie blöd.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

10.06.2015 um 20:40
@Assassine
Klar darf er das dann.

@StUffz
Der Typ war mit Frau und Kind allein. Unklare Gefahrenlage. Tätlicher Angriff konnte nicht ausgeschlossen werden. Hat er eben einen umgelegt. Pech. Ich hätte den auch umgeblasen im Zweifelsfall.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

10.06.2015 um 20:40
Zitat von HawksterHawkster schrieb:Also ein, vielleicht zwei Mal. Zur Abwehr der Gefahr gegen mein Leib und Leben... ich sollte nur nicht drauf los stechen wie blöd.
Genau.
Und ein tödlicher Schuss ist mMn noch über "wild zustechen" einzuordnen.
Besonders, wenn man noch nicht einmal angegriffen wurde.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

10.06.2015 um 20:40
Zitat von WolfshaagWolfshaag schrieb:Klar darf er das dann.
In Amerika, ja...


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

10.06.2015 um 20:41
@Assassine
Hier auch.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

10.06.2015 um 20:42
@Wolfshaag
Tödliche Gewalt wegen Sachbeschädigung und versuchtem Einbruch?
Ich bin mir ziemlich sicher, dass sowas nicht annähernd erlaubt ist.
Schlagen ja, aber erschießen?


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

10.06.2015 um 20:43
Das ist auch alles nicht so einfach

Ausnahmsweise erlaubte Selbstvollstreckungsmöglichkeiten (Selbstjustiz) sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt:

§ 229 BGB - Selbsthilfe

Selbsthilfe nach § 229, § 230 BGB ist ausnahmsweise zulässig, wenn „obrigkeitliche Hilfe” nicht rechtzeitig zu erlangen ist und ohne sofortiges Eingreifen zumindest die Gefahr einer wesentlichen Erschwerung der Verwirklichung eines eigenen Anspruchs droht. Bestehen andere Sicherungsmittel, ist die Selbsthilfe ausgeschlossen, so z.B. wenn wegen eines Zahlungsanspruchs die Erwirkung eines Arresttitels mit anschließender Sicherungsvollstreckung (§ 916, § 917, § 922 Abs. 1, § 930 Abs. 1 ZPO) möglich wäre. War hingegen die Selbsthilfe im Beispielsfall zulässig, wäre die Erwirkung eines dinglichen Arrestes nach der Selbsthilfe nachzuholen, da sie nur aus Zeitgründen unterblieb (§ 230 Abs. 2 BGB).

Selbsthilfetatbestände im BGB:

§ 562b BGB - Pfandrecht des Vermieters
§ 592 BGB - Pfandrecht des Verpächters
§ 704 BGB - Pfandrecht des Beherbergungsgastwirtes
§ 859 und § 860 BGB - Selbsthilfe des Besitzers / des Besitzdieners
§ 910 BGB - Selbsthilfe des Grundstückseigentümers bei Überhang
§ 962 BGB - Verfolgung eines Bienenschwarmes durch den Eigentümer

Selbsthilfe ist hierbei nur im Rahmen der Verhältnismäßigkeit auszuüben, sie darf nicht weitergehen als zur Abwendung der Gefahr erforderlich (vgl. § 230 BGB: Grenzen der Selbsthilfe). Um die weitgehenden Selbsthilferechte für das Opfer erträglich zu machen, korrespondiert mit ihnen oft eine scharfe Haftung für irrtümliche Ausübung. Wer also versehentlich annimmt, es liege ein Fall der Selbsthilfe vor, haftet abweichend vom sonst herrschenden Verschuldensprinzip verschuldensunabhängig, also „auch wenn der Irrtum nicht auf Fahrlässigkeit beruht”, § 231 BGB (vgl. Gefährdungshaftung).


Wikipedia: Selbsthilfe (Recht)

Heisst, man muss erstmal versuchen die polizei zu rufen bzw. es muss klar sein, dass die nicht rechtzeitig da ist. Und selbst dann isses ziemlich riskant. Ich würds lassen.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

10.06.2015 um 20:43
Zitat von AssassineAssassine schrieb:Besonders, wenn man noch nicht einmal angegriffen wurde.
Das ist nun schwierig, denn ich weiss nicht ob eine Gefahrensituation erst durch einen Angriff stattfindet


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

10.06.2015 um 20:44
Zitat von AssassineAssassine schrieb: Tödliche Gewalt wegen Sachbeschädigung und versuchtem Einbruch?
Ich bin mir ziemlich sicher, dass sowas nicht annähernd erlaubt ist.
Schlagen ja, aber erschießen?
Kommt auf die Gefährdungslage und den subjektiven Tatbestand an.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

10.06.2015 um 20:45
@Wolfshaag
Mehr ist bei diesem Fall doch nicht passiert.
Und bei der Sachbeschädigung bin ich mir nichtmal sicher.


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mann4 ehemaliges Mitglied

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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

10.06.2015 um 20:46
@Assassine
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__34.html
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Eigentum ist ebenso ein berechtigter Grund der Notwehrhandlung wie das Leben.. die Wahl der Mittel wird im Zeifel der Richter entscheiden. Einen Taschendieb in der U-Bahn mit der zufällig mitgeführten Axt erschlagen wird wohl ein anderer Fall sein, als drei Männer, die mitten in der Nacht gewaltsam eindringen, zu erschießen.
Dass die reine körperliche Abwehr nicht genügt bzw. zumutbar ist, wurde hier eben schon halbwegs erläutert und wird dir sicher auch nicht in den Sinn kommen.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

10.06.2015 um 20:47
Ehm..wieso diskutiert ihr hier immernoch ob es Notwehr war oder nicht?

Die Staatsanwaltschaft hat selbst gesagt das sie ERHEBLICHE Zweifel daran hat das es Notwehr war.


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mann4 ehemaliges Mitglied

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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

10.06.2015 um 20:48
@Nerok
Weil wir keine Anwälte sind und die meisten sich eine eigene Meinung bilden möchten..


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

10.06.2015 um 20:48
@aseria23
Zitat von aseria23aseria23 schrieb: Heisst, man muss erstmal versuchen die polizei zu rufen bzw. es muss klar sein, dass die nicht rechtzeitig da ist. Und selbst dann isses ziemlich riskant. Ich würds lassen.
Völliger Blödsinn, Dein Post oben. Aber gut... Laien und ihr Rechtsverständnis.^^

@Assassine
Deswegen gibt es einen subjektiven und einen objektiven Tatbestand. ;) Fraglich ist da nämlich mit welchem Vorsatz der Täter gehandelt hat, ob es Rechtfertigungsgründe gibt, etc. :D
Aber ich bin raus, das ist hier wieder so ein alberner Wutbürger-Empörungs-Trööt. :D


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

10.06.2015 um 20:48
Dass es nicht komplett ungerechtfertigt war ist klar, aber das:
Zitat von mann4mann4 schrieb:Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
kann man hier doch nicht allen ernstes absegnen.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

10.06.2015 um 20:49
Zitat von WolfshaagWolfshaag schrieb:Wutbürger-Empörungs-Trööt.
Danke dafür, hat mich amüsiert :D


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

10.06.2015 um 20:49
@Wolfshaag

Sagt mal wieder der, der absolut nix gecheckt hat ^^


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

10.06.2015 um 20:50
Zitat von WolfshaagWolfshaag schrieb:Wutbürger-Empörungs-Trööt
Aber wirklich, hat ja nur ein Mensch unnötigerweise sein Leben verloren, juckt ja niemanden...


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

10.06.2015 um 20:51
@aseria23
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Notwehr_%28Deutschland%29&redirect=no#Notwehrexzess

Du bist dazu angehalten, das mildeste Mittel zu wählen.
Aber, es gibt auch Straffreiheit, wenn aus asthenische Affekten (Verwirrung, Furcht oder Schrecken) gehandelt wird.

Das wiederum, ist schwer festzustellen.

@Nerok
Zitat von NerokNerok schrieb:Ehm..wieso diskutiert ihr hier immernoch ob es Notwehr war oder nicht?

Die Staatsanwaltschaft hat selbst gesagt das sie ERHEBLICHE Zweifel daran hat das es Notwehr war.
Weil das Urteil noch nicht gefällt wurde...?
Unschuldig, bis die Schuld bewiesen wurde... nicht andersrum :)


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