@Kc Klar und unbestritten ist, das sich drei Personen mitten in der Nacht auf einem Grundstück aufhielten und wohl auch an der Türklinke sich zu schaffen gemacht haben, wo sie aber nicht weitergekommen sind oder ihr Vorhaben geändert
haben.
Zunächst einmal befand sich die Familie in einem geschützten, relativ sicheren Bereich.
Was ist wenn.... gilt erstmal nicht.
Erstmal muß eine tatsächliche Bedrohung oder Gefahr für die Familie ergeben oder vorhanden sein.
Hier gilt zu klären: Bestand diese Situation tatsächlich? Und warum öffnet er die Tür, wenn die Bedrohung, Gefährdung oder was auch immer gegeben war? Ich hätte die Tür nie geöffnet.
Vom schlimmsten Fall, was alles passieren könnte, wohlgemerkt könnte, kann und darf man nicht ausgehen, sondern vom tatsächlichen (Tat)Bestand.
Auch Gerichte gehen, soviel ich aus, vom tatsächlichen Strafbestand aus und nicht von was wäre wenn.....
Ich möchte auf keinen Fall Unrecht über Recht stellen.
Doch für mich reicht es einfach nicht aus, einen Menschen zu töten, "nur" weil er sich auf fremden Grundstück befindet.
und Einbruchsabsichten hat.
Ich stelle Menschenleben über Sachgegenstände! Und mir ist es da gleich, ob die Toten Recht oder Unrecht gehandelt haben.
Ich denke mal, das Leben der Familie war nie wirklich in Gefahr.