Menschen
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

1.871 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Einbruch, Selbstjustiz, Osteuropäer ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

12.06.2015 um 13:05
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:wenn man also nicht cool ist, warum öffnet man die Tür ?
Weil Recht dem Unrecht nicht zu weichen braucht. Egal wie cool oder uncool man in dem Moment ist, vielleicht.
Und warten beendet den Angriff ja auch nicht und selbst beim Licht einschalten ist ein Erfolg nicht garantiert. Schon gar nicht wenn man sich 3 Angreifern gegenüber sieht von denen einer nach eigenem Anschein nach noch bewaffnet ist.


1x zitiertmelden
Isamu ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

12.06.2015 um 13:07
Wie lustig überhaupt der Gedanke ist dass man die EIGENEN TÜREN nicht mehr auf machen dürfen soll, weil man sonst im Falle einer erfolgreichen Abwehr der Gefahr durch andere im EIGENEN HAUS sofort als skrupelloser Angreifer gesehen wird.... Absolut krank.


melden

Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

12.06.2015 um 13:23
@Tussinelda

Probieren wir es anders:

Ab wann darf man sich denn wehren?
Wenn die Einbrecher im Haus sind? Oder dann immer noch nicht, weil es ja sein könnte, dass sie bei einem kurzen ,,haut ab" sofort weglaufen?

Und wie darf man sich wehren? Mit Bratpfanne, Messer, Pistole? Oder darf man das nicht, damit man den Einbrecher nicht verletzt?


Man muss sich doch die Frage stellen: Wann ist es zu spät, sich zur Wehr zu setzen?

In so einer Situation kann jede Sekunde des Wartens die Gefahr für unbescholtene Menschen und Opfer des Einbruchs signifikant erhöhen.


1x zitiertmelden

Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

12.06.2015 um 13:52
Zumal die Wohnung des Schützen direkt über der besagten Werkstatt liegen soll.
Sollte bei mir jemand versuchen einzubrechen würde ich auch nicht abwarten ob es gelingt.


melden

Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

12.06.2015 um 14:05
Zitat von KcKc schrieb:Man muss sich doch die Frage stellen: Wann ist es zu spät, sich zur Wehr zu setzen?

In so einer Situation kann jede Sekunde des Wartens die Gefahr für unbescholtene Menschen und Opfer des Einbruchs signifikant erhöhen.
So sehe ich das auch!
Wer sagt mir, dass der oder die Einbrecher unbewaffnet sind?
Wer garantiert mir, dass mir und meiner Familie nichts passiert?
Ich bin der Meinung wer von einen Einbruch nicht zurückschreckt der hat soviel kriminelle Energie, dass ein
Angriff auf Leib und Leben nicht ausgeschlossen werden kann.

Sollte es zu so einer Situation kommen würde ich auch nicht warten ob der Einbrecher mich angreift, denn dann bleibt zu wenig Zeit um zu handeln. Angriff ist die beste Verteidigung...........

Mich würde interessieren wie ein Jurist die Szenen aus "Kevin allein zu Haus" bewerten würde :)
- aber Kevin war ja noch minderjährig


1x zitiertmelden

Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

12.06.2015 um 14:18
na zum Glück sieht es die Staatsanwaltschaft offenbar anders
@Barnaby
@Vidar300
@Kc
@Isamu


1x zitiertmelden

Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

12.06.2015 um 14:23
@Kc
Das besagt der Notwehr-Paragraf 32 StGB
Im deutschen Gesetz ist klar geregelt, welche Rahmenbedingungen für Notwehr gegeben sein müssen. Nur dann wir diese nicht bestraft.

Angriff: Die Person, die sich zur Wehr setzt, muss angegriffen werden. Als Angriff gilt nicht nur eine Attacke auf Leib und Leben sondern auch der Einbruch in eine Wohnung.

Rechtsverstoß: Der Angriff muss rechtswidrig sein. Bricht eine Person in ein Haus ein, um beispielsweise mit dem Telefon einen Rettungswagen für eine verunglückte Person vor der Tür zu rufen, ist der Einbruch nicht rechtswidrig.

Gegenwart: Der Angriff muss gegenwärtig sein. Kommt eine Person nach Hause und sieht, dass in die Wohnung eingebrochen wurde, kann sie nicht die Einbrecher suchen und angreifen.

Erforderlichkeit: Zudem stellt sich die Frage, ob die Notwehr überhaupt erforderlich war. Überrascht eine Person Einbrecher, die daraufhin flüchten, darf das Einbruchsopfer nicht mehr auf die Täter schießen.
Quelle:http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Mann-erschiesst-18-jaehrigen-Einbrecher-in-Hannover-Anderten

Ist alles ganz klar geregelt und der Mann hat seine Kompetenzen offenbar überschritten.


melden

Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

12.06.2015 um 14:29
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:na zum Glück sieht es die Staatsanwaltschaft offenbar anders
Zum Glück entscheidet nicht die Staatsanwaltschaft sondern die Richter.


melden
Isamu ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

12.06.2015 um 15:51
@Tussinelda

Wir warten mal das Urteil ab. Die Staatsanwaltschaft muss in einem Fall von Tötung immer ermitteln. Aber es scheint dich genug zu berühren, dass du es als persönlichen Sieg über uns siehst, dass du uns das mitteilen willst :D


melden

Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

12.06.2015 um 16:18
Zitat von BarnabyBarnaby schrieb: Angriff ist die beste Verteidigung...........
Das kann auch ganz schön in die Hose gehen....

Ich sehe den Eigentümer alles andere als ein Held, eher als ne tragische Figur..., er hat Sachwerte über ein Menschenleben gestellt.

Das Wohl oder das Leben von ihm oder seiner Familie war doch nie wirklich in Gefahr. Jedenfalls kommt das nach ersten Berichten so rüber.

Und aufgrund von was wäre wenn darf man keinesfalls handeln nach meiner Auffassung. Man muss aufgrund der Situation handeln, die man vorfindet mMn.


1x zitiertmelden

Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

12.06.2015 um 16:35
Zitat von boraboraborabora schrieb: er hat Sachwerte über ein Menschenleben gestellt
Echt ein Skandal. Da hat sich dieser böse Bürger doch tatsächlich gewehrt und sich nicht einfach ausrauben lassen.


melden

Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

12.06.2015 um 16:38
@Vidar300

Ich sehe es halt so. Ich stelle ein Menschenleben über Sachwerte.

Wurde der junge Mann erschossen wegen Prinzipienreiterei oder so? Das mutet schon fast so an.


melden

Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

12.06.2015 um 16:44
@borabora

Das kannst du natürlich. Allerdings kann man nicht erwarten das jeder einen auf Samariter macht.


1x zitiertmelden

Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

12.06.2015 um 16:55
Zitat von Vidar300Vidar300 schrieb:Allerdings kann man nicht erwarten das jeder einen auf Samariter macht.
Hat nichts mit Samariter zu tun, sondern mit Verhältnismäßigkeit. Als Gesellschaft sollten wir durchaus einen hohen Wert auf Menschenleben legen. Ein ganzes Menschenleben ist mehr Wert als ein paar tausend Euro Sachschaden (Art 1 GG: Die Würde des Menschen ist unantastbar).


2x zitiertmelden

Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

12.06.2015 um 16:56
Eben, auch der Einbrecher hatte Familie, Freunde etc.
Man kann doch nicht allen ernstes wegen dem Versuch etwas zu stehlen getötet werden dürfen.


melden

Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

12.06.2015 um 16:57
Zitat von jancjanc schrieb: (Art 1 GG: Die Würde des Menschen ist unantastbar).
Ja, allerdings auch die des Opfers :D


melden

Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

12.06.2015 um 16:58
@Hawkster
Eine Runde Grundrechtsabwägung ... dir Kugeln in den Körper zu jagen und dich damit zu töten verletzt deine Würde stärker als dir Dinge wegzunehmen, sorry ^^.


1x zitiertmelden

Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

12.06.2015 um 17:05
Zitat von jancjanc schrieb:Eine Runde Grundrechtsabwägung ... dir Kugeln in den Körper zu jagen und dich damit zu töten verletzt deine Würde stärker als dir Dinge wegzunehmen
Das mag ja stimmen und ich weiß wie du das meinst.
Nur: Man sollte solche Dinge immer als Einzelfall betrachten. Hier waren die Täter nicht im Haus. Was aber wenn sie dort gewesen wären (ich weiß, reine Spekulation), in dem Haus? In der Wohnung? Und was ist wenn es anstelle einer Schusswaffe ein Golfschläger ist, der den/die Einbrecher tötet?
Ich denke das es immer auf den Einzelfall ankommt. Hier könnte es danach aussehen das es keine Notwehr war. Das habe ich aber nicht zu entscheiden und ich kann es nur sehr bedingt einschätzen, da ich nicht vor Ort war.

Und: Dein Satz impliziert das eine Tötungsabsicht vorlag. Das kann ich nicht beurteilen? Du? Eine Schhussabgabe muss nicht zwangsläufig zum töten erfolgen.


1x zitiertmelden

Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

12.06.2015 um 17:07
Zitat von HawksterHawkster schrieb:Eine Schhussabgabe muss nicht zwangsläufig zum töten erfolgen.
Wenn sie Richtung Oberkörper gerichtet ist muss man aber davon ausgehen.
Genau so wie schwere Tritte gegen den Kopf auch oft als (versuchte) Tötung gewertet werden.


1x zitiertmelden

Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

12.06.2015 um 17:10
Zitat von AssassineAssassine schrieb:Wenn sie Richtung Oberkörper gerichtet ist muss man aber davon ausgehen.
Genau so wie schwere Tritte gegen den Kopf auch oft als (versuchte) Tötung gewertet werden.
Das kommt immer drauf an (in Bezug auf die Tritte):

http://www.sokolowski.org/strafrecht/bedingter-totungsvorsatz-bei-tritten-gegen-den-kopf/5004/


melden