@kleinundgrün kleinundgrün schrieb:Die Einwilligung wäre ganz genau so gültig, wenn sie nur mündlich oder sogar nur konkludent gegeben würde.
Aber damit sichern sich die Ärzte nunmal ab, sie lassen sich vom Patienten schriftlich bestätigen, dass er ausreichend auch über etwaige Folgen / Risiken aufgeklärt wurde.
Dazumal es zu OPs kommt, weil: eine Gefahr für das Leben des Patienten besteht, ein Mangel entfernt / beglichen werden soll, er sich zuvor dafür entschloss, sich einer chirurgischen Maßnahme zu unterziehen, um sich aufzuhübschen.
Also entweder greift hier der feste Wille des Patienten oder aber es ist nötig, seiner Gesundheit wegen.
So oder so wird es schriftlich abgesegnet.
Wenn ich mit zu großen Brüsten nach der OP aufwache und mich dann darüber beschwere, obwohl ich nach einer Brust-OP verlangte, dann hab ich da keinerlei Handhabe, außer, es wurde geschludert. Über den Eingriff an sich, darf ich mich nicht beschweren, denn ich habe mein Einverständnis gegeben, mich auf Doppel F obenrum vergrößern zu lassen.
Bevor man narkotisiert wird, wird man auch nochmal vom Anästhesisten über die Narkose aufgeklärt. Selbst wenn diese nur lokal erfolgt. Es gibt also mehrere Gespräche und mehrere Schriebe, die man unterzeichnen muss.