@Alarmi Gutes Beispiel dafür, wieviel Willen dem Einzelnen gestattet werden sollte, über sich zu bestimmen, wenn jemand den Willen hat sich massiv zu verletzen, bis hin zur Tötung unterstellt man eine Krankheit und versucht ihn, zur Not gegen seinen Willen, zu behandeln.
Und zurück zur Thematik, wieso sollte Willensbildung beim Sex anders behandelt werden als beim Autofahren oder beim Kuscheln mit der Freundin ?
Wieso willst du für ALLE Fälle unterstellen, dass jemandem, dem das Bewusstsein entgleitet (sei es Schlafen, Alkohol, Drogen) der Wille abgesprochen werden soll, dass die Fortführung der Handlung in seinem Interesse ist.
Wenn ich aber mit meiner Freundin in den Urlaub fahre und sie neben mir einschläft auf dem Beifahrersitz, dann muss ich auch anhalten, da ich nicht mehr weiß, ob ihr Wille fortbesteht ?
Oder wenn ich mit ihr einschlafe und sie dann im Schlaf umarme, dann könnte ich sie sexuell unsittlich berühren und muss daher das Bett verlassen oder zumindest Abstand einnehmen ?