@interrobang Du meinst, Du schreibst Dir mit Deinen Zweizeilern einen Wolf?
:D- Ein Vertrag gilt weiterhin, wenn man nach Unterschrift seinen Willen nicht mehr bekunden kann. So weit richtig.
- Sex haben wollen, ist kein Vertrag im Sinne eines Kaufvertrages. Zu Äußern, dass man Sex haben möchte, ist nicht fortan bindend.
- Denn Sex ist eine Tätigkeit im gegenseitigen Einvernehmen, kein Austausch eines Gegenstandes.
- Eine bewusstlose oder volltrunkene Person kann keinen Sex ausüben oder spüren, .... daher ist die Willensbekundung, Sex ausüben oder spüren zu wollen nichtig, wenn man bewusstlos wird.