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Without consent it's RAPE

2.187 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Sex, Drogen, Vergewaltigung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Without consent it's RAPE

28.06.2016 um 11:12
@Alarmi
Wir reden die ganze zeit davon das es im Einverständnis geschieht.

Schließ nicht immer von dir auf andere.


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Without consent it's RAPE

28.06.2016 um 11:15
@Kältezeit
Bewusstlos ist ja wieder was anderes. Da bekommt man in der Regel ja nichts mit soweit ich weiß. Und ich weiß nicht mal ob man es im Nachhinein überhaupt merkt. Das ist wieder was anderes, als wenn ich mitten drinnen meine es war die falsche Entscheidung.

@kleinundgrün
Ja klar, damit sich der Partner schützt, wenn es dann im Nachhinein heißt sie wollte ja eigentlich nicht. Da reden wir noch nicht einmal von gewaltätiger Handlung...
Aber das kanns halt auch nicht sein. Vor allem in einer Beziehung wäre das ja unmöglich. Bei ONS von mir aus.


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Without consent it's RAPE

28.06.2016 um 11:17
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Natürlich ist es nicht selbstverständlich. Aber WENN die Leute das schön finden -> warum sollten sie das schriftlich fixieren müssen?
Muessen sie ja nicht. Aber unter gewissen Umstaenden kann es passieren, dass es einem Partner zum Verhaengnis wird, wenn er es nicht getan hat.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Aber dann ist es zu spät. Die Tat ist dann schon vollendet.
Welche Tat denn? Brueste anfassen ist keine sexuelle Noetigung. Penetriert der Partner aber seine schlafende Freundin und die zeigt das an, wird es zumindest zu einem Ermittlungsverfahren kommen. Ist in meinem Bekanntenkreis so passiert.
Zitat von interrobanginterrobang schrieb:Wo ist den dabei der Unterschied für dich?
Wenn Du schlaefst und jemand versucht Sex mit Dir zu haben, dann wirst Du unweigerlich wach und kannst Dein Missfallen ausdruecken oder eben mitmachen. Wenn Du bewusstlos bist, dann hast Du die Chance nicht.


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Without consent it's RAPE

28.06.2016 um 11:17
@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Ganz einfach: Du schläfst, Dein Partner fasst Deine Brüste an -> sexuelle Nötigung, wenn Du nicht einverstanden wärst. wenn du dann aufwachst und Deinen Willen bekundest, ist die Tat schon vollendet und Dein Partner kriminalisiert. Egal, ob Du dann zustimmst oder nicht.
Lustig, oder?
Ahhh, jetzt verstehe ich. Eine Unterhaltung über genau dieses Problem hatte ich erst letztens. :D

Ich denke, in einer Partnerschaft kann man schon eher davon ausgehen, dass es gewollt ist, angefasst zu werden.

Wenn mein Partner mir an den Po greift, während ich schlafe und mir das missfällt, was ich ja merke, wenn ich aufwache, dann kann ich das immernoch sagen. Wenn er andauernd diese Eigenart aufweist, dann kann ich das auch prinzipiell klarstellen, wenn ich es als absolut störend empfinde.

Nein, ich würde es nicht als Nötigung bezeichnen, wenn mein Partner mich anfasst, da er davon ausgehen kann, dass Berührungen von ihm nicht prinzipiell auf Ablehnung stoßen.

Da brauch man ja noch nicht mal das Beispiel eines schlafenden, gerade aufwachenden Partners hernehmen, sondern da genügen ja schon Zärtlichkeiten im ganz normalen Alltag als Beispiel.

Mein Partner küsst mich einfach so. Nötigung? Nein - denn er kann davon ausgehen, dass ein Kuss von mir prinzipiell nicht abgelehnt wird.


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Without consent it's RAPE

28.06.2016 um 11:18
Zitat von BruderchorgeBruderchorge schrieb:Das meinte ich. Siehst du hier Unterschiede und wenn ja wieso ?
Unterschiede wohingehend?
Zitat von KältezeitKältezeit schrieb:Nein, ich würde es nicht als Nötigung bezeichnen, wenn mein Partner mich anfasst, da er davon ausgehen kann, dass Berührungen von ihm nicht prinzipiell auf Ablehnung stoßen.
Es ist noch nichtmal Noetigung wenn Dich ein Wildfremder auf der Strasse anpackt! Insofern ist das Beispiel sowieso hinfaellig.


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Without consent it's RAPE

28.06.2016 um 11:20
@Alarmi
Zitat von AlarmiAlarmi schrieb:Es ist noch nichtmal Noetigung wenn Dich ein Wildfremder auf der Strasse anpackt!
Dann halt Belästigung...


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Without consent it's RAPE

28.06.2016 um 11:20
@Kältezeit
@Alarmi

Der springende Punkt für eine Bestrafung ist doch die Sicht des vermeintlichen Täters zur Tatzeit, konnte er wissen,

- dass er Unrecht beging,
- oder es zumindest vermuten dass er Unrecht beging
- oder sah es für ihn aus seinem Kenntnissstand so aus, als sei alles was passiert ist freiwillig, ohne Zwang und mit Einverständnis passiert, sei es durch mündliche oder schriftliche Aussagen des Opfers oder sinnschlüssiges Handeln.

Nur dieser Aspekt ist dabei wichtig, es geht nicht um Beweisbarkeit oder ob die Polizei dann ermittelt oder nicht, das kommt alles später.

@Alarmi

Unterschiede in der Willensbildung, sollte man diese "Willen" unterschiedlich beurteilen oder nicht ?


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28.06.2016 um 11:21
Zitat von KältezeitKältezeit schrieb:Dann halt Belästigung...
Ist nicht strafbar.

@Bruderchorge
Nein, sollte man nicht.


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Without consent it's RAPE

28.06.2016 um 11:23
Zitat von AlarmiAlarmi schrieb:Welche Tat denn? Brueste anfassen ist keine sexuelle Noetigung.
Nicht? Dann eben das Anfassen primärer Geschlechtsmerkmale.
Zitat von KältezeitKältezeit schrieb:Ich denke, in einer Partnerschaft kann man schon eher davon ausgehen, dass es gewollt ist, angefasst zu werden.
Wie kann man denn davon ausgehen? Der Partner schläft doch und kann seinen Willen nicht bekunden? Und was er vorher gesagt hat, zählt ja nicht?
Zitat von AlarmiAlarmi schrieb:dass es einem Partner zum Verhaengnis wird, wenn er es nicht getan hat.
Und das wäre gerecht?
Zitat von AlarmiAlarmi schrieb:Ist nicht strafbar.
Wenn Du Brüste gegen den Willen des Betroffenen an fasst, ist das nicht strafbar? Steile These.


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Without consent it's RAPE

28.06.2016 um 11:27
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Und das wäre gerecht?
Nein, waere es nicht. Fuer den Fall der Bewusstlosigkeit muesste es aber wirklich in jedem Fall einzeln abgesprochen sein, ansonsten geht man das Risiko ein, dass man etwas gegen den Willen des Partners tut, und damit waere es gerecht.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Wenn Du Brüste gegen den Willen des Betroffenen an fasst, ist das nicht strafbar? Steile These.
Aber korrekt! Jedenfalls nicht als Belaestigung oder Noetigung. Koennte ne Beleidigung werden. Mehr aber auch nicht.
Ob „Grabscherein" einen Straftatbestand darstellen, ist in der Rechtsprechung umstritten. Zunächst stellt das simple Fassen an den Po grundsätzlich keine sexuelle Nötigung i. S. d. § 177 Abs. 1 StGB dar.

Zum einen müssten die sexuellen Handlungen mit Gewalt, durch Drohung mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben oder unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist, erfolgen. Dies dürfte aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung ausscheiden.

Weiterhin sind nach § 184 g Nr. 1 StGB nur solche Handlungen als sexuelle Handlungen anzusehen, die im Hinblick auf das jeweils geschützte Rechtsgut von einiger Erheblichkeit sind. Insoweit muss eine sozial nicht mehr hinnehmbare Rechtsgutsbeeinträchtigung zu besorgen sein (BGH NJW 1992, 324). So sind nach der Rechtsprechung beispielsweise ein flüchtiger Griff an die Genitalien einer bekleideten Person (BGH 1, 298) oder das Berühren im Vaginalbereich über der Kleidung (BGH, 2 StR 311/05) bereits als unerhebliche Handlungen angesehen worden, so dass der Straftatbestand der sexuellen Nötigung aufgrund des Fassens an den Po ausscheiden dürfte.

In Betracht kommen könnte zwar auch eine Beleidigung nach § 185 StGB. Insoweit fallen sexualbezogene Handlungen und Belästigungen nach herrschender Meinung jedoch nur unter die Vorschrift des § 185 StGB, wenn besondere Umstände einen selbständigen beleidigenden Charakter erkennen lassen (Fischer, § 185 StGB Rn 11; BGH NJW 1989, 3029). Hierbei ist nach der herrschenden Meinung in der Regel bei überraschenden sexualbezogenen körperlichen Berührungen („Grabschereien") am Arbeitsplatz, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Gaststätten usw. eine Beleidigung i. S. d. § 185 StGB nicht gegeben (Fischer, § 185 StGB Rn 11 c).

Eine andere Ansicht vertrat insoweit jedoch das OLG Bamberg in einer Entscheidung vom 28.09.2006, das einen Griff in die Beine als Beleidigung angesehen hat (OLG Bamberg, NStZ 2007, 96; Fischer, § 185 StGB Rn 11 c). Nach der überwiegenden Rechtsprechung dürfte jedoch auch die einfache Berührung des Pos wohl keine Beleidigung i. S. d. § 185 StGB darstellen.



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28.06.2016 um 11:28
@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Wie kann man denn davon ausgehen? Der Partner schläft doch und kann seinen Willen nicht bekunden? Und was er vorher gesagt hat, zählt ja nicht?
Man hat aber die Möglichkeit, seinen Partner darauf hinzuweisen, dass man das Pogegrabsche gerade nicht mag, sobald man erwacht, oder nicht? Wenn der dann nicht aufhört, wird es blöd.


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28.06.2016 um 11:30
@Alarmi
Das Problem ist, dass Du eine Ungerechtigkeit mit einer anderen Ungerechtigkeit bekämpfen möchtest.

Es ist unstreitig eine schreiende Ungerechtigkeit, wenn Menschen vergewaltigt werden und wenn die Täter auch noch ihrer strafe entkommen.

Aber das verschieben von Anscheinsbeweisen führt doch auch dazu, dass falsche Verdächtigungen eher zu falschen Urteilen führen.

Jetzt kannst Du für Dich entscheiden, was schlimmer ist: Vergewaltigt zu werden oder zu Unrecht im Gefängnis zu sitzen. Also ich könnte das nicht entscheiden.
Man hat aber die Möglichkeit, seinen Partner darauf hinzuweisen, dass er das Pogegrabsche gerade nicht mag, sobald er erwacht, oder nicht?
Aber dann wäre es zu spät, weil er die Tat schon begangen hat.
Zitat von AlarmiAlarmi schrieb:Weiterhin sind nach § 184 g Nr. 1 StGB nur solche Handlungen als sexuelle Handlungen anzusehen, die im Hinblick auf das jeweils geschützte Rechtsgut von einiger Erheblichkeit sind.
und bei Brüsten ist das nicht der Fall?

Edit: Es hängt schlicht von den Umständen ab @ Alari . es aknn strafbar sein oder nicht- je nach Intensität etc.


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Without consent it's RAPE

28.06.2016 um 11:31
Wenn ich meinen Partner küssen möchte, muss ich ihn vorher auch nicht fragen, ob er das mag, ich mache es einfach und wenn der nicht will, dann zeigt er es mir.

Wenn ich meinem Partner an den Po grabschen will, dann mache ich das einfach, ohne mit vorher das Einverständnis des Partners zu holen.

Wenn ich mit meinem Partner pennen will, während er sich in einem anderen Bewusstseinszustand befindet und eben die Möglichkeit nicht besteht, sich ablehnend bei Missgefallen zu äußern, DANN ist es etwas ganz anderes..


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28.06.2016 um 11:33
Zitat von KältezeitKältezeit schrieb:Wenn ich meinen Partner küssen möchte, muss ich ihn vorher auch nicht fragen, ob er das mag
Und wenn er gerade schläft?


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Without consent it's RAPE

28.06.2016 um 11:35
@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Und wenn er gerade schläft?
Dann besteht immernoch ein Unterschied zwischen einem Kuss, einer Berührung und das Eindringen in einen Körper.

Zumal das Eindringen nicht so leicht ist, wenn der Partner nicht "bei der Sache" (also erregt) ist und daher sehr schmerzhaft werden kann und ja, das merkt man auch gut noch einige Zeit hinterher.


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28.06.2016 um 11:43
@Kältezeit
Du versuchst Dich ein wenig, von der Beantwortung der Frage zu drücken. Weil Du erkannt hast, dass ein "stehendes Einverständnis" selbstverständlich Dir erlaubt, sexuelle Handlungen an Deinem Partner vor zu nehmen. Du musst nicht immer explizit fragen.

Deswegen ist es ja so problematisch, plötzlich explizite Erklärungen zu verlangen. Das widerspricht komplett der Realität.
Gerade in zwischenmenschlichen Interaktionen leiten wir das, was erlaubt ist, zum Großteil aus den Gesamtumständen ab. Wir fragen nicht ständig, was der andere mag oder nicht mag. Wir wissen es (oder besser: es ist eine qualifizierte Vermutung).

Mir ist schon klar, dass man Menschen unbedingt vor sexuellen Übergriffen schützen muss - aber was darf der Preis sein? Mehr Unschuldige im Gefängnis? Eine Rationalisierung der Sexualität? das ist die entscheidende Frage, wenn man solche Forderungen auf den Tisch bringt.

Man kann das mit Fug und Recht auch mit "ja" beantworten - aber man muss die Problematik erkennen, verstehen und dann abwägen. Die Beantwortung dieser Frage ist keine Abwägung von gut oder schlecht, sondern von schlecht und noch schlechter.


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Without consent it's RAPE

28.06.2016 um 12:19
@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Du versuchst Dich ein wenig, von der Beantwortung der Frage zu drücken.
Stimmt doch garnicht.

Ich mache natürlich aber einen Unterschied, ob in einer Partnerschaft etwas passiert, das normalerweise keiner Erlaubnis bedarf (Kuss, Berührung) oder ob ein Fremder mich antatscht. Das Vertrauensverhältnis in einer Partnerschaft oder zumindest bei Menschen, die einander gut kennen, ist hier ein gänzlich Anderes.

Und ich unterscheide, ob bei Nichtgefallen noch nachträglich eine Ablehnung erfolgen kann, weil die Person bei vollem Bewusstsein ist, oder eben nicht.


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28.06.2016 um 12:20
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:und bei Brüsten ist das nicht der Fall?
Es ist ja anscheinend nichtmal immer - abhaengig vom Richter anscheinend! - bei den Genitalien der Fall!
Zitat von AlarmiAlarmi schrieb: So sind nach der Rechtsprechung beispielsweise ein flüchtiger Griff an die Genitalien einer bekleideten Person (BGH 1, 298) oder das Berühren im Vaginalbereich über der Kleidung (BGH, 2 StR 311/05) bereits als unerhebliche Handlungen angesehen worden
Also wuerde ich mal sagen, bei den Bruesten ist es auch nicht unbedingt der Fall! Noch weniger als im Genitalbereich!

Du koenntest auch hier argumentieren, ob der Grabscher davon ausgehen durfte, dass die Beruehrung erwuenscht war. Und wenn sich dann einer fuer so richtig geil haelt, dass alle Frauen was von ihm wollen, dann denkt der das vielleicht wirklich!
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Aber das verschieben von Anscheinsbeweisen führt doch auch dazu, dass falsche Verdächtigungen eher zu falschen Urteilen führen.

Jetzt kannst Du für Dich entscheiden, was schlimmer ist: Vergewaltigt zu werden oder zu Unrecht im Gefängnis zu sitzen. Also ich könnte das nicht entscheiden.
Ins Gefaengnis kommen Vergewaltiger doch nur in den wenigsten Faellen! Da muss es schon richtig krass gewesen sein oder ein Wiederholungstaeter!

Trotzdem - natuerlich darf nicht jemand aufgrund von puren Verdaechtigungen verurteilt werden. Das ist klar. Trotzdem finde ich, dass das Sexualstrafrecht stark verschaerft werden muss.


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Without consent it's RAPE

28.06.2016 um 12:27
@Alarmi
Zitat von AlarmiAlarmi schrieb:Trotzdem finde ich, dass das Sexualstrafrecht stark verschaerft werden muss.
Hmmhm, schwierig. Ich finde, die Strafen sollten bei Verurteilung höher gesetzt werden.

Ich wüsste aber nicht, wie man Vergewaltigungen in Zukunft besser nachweisen können will, als jetzt schon. Und ob es sinnvoll ist, die Grenzen, die jetzt schon bestehen, zu lockern. Wie man hier sieht, ist es ja immer eine Auslegungssache und auch eine Frage der eigenen Befindlichkeit.


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Without consent it's RAPE

28.06.2016 um 12:28
Zitat von AlarmiAlarmi schrieb:Es ist ja anscheinend nichtmal immer - abhaengig vom Richter anscheinend! - bei den Genitalien der Fall!
Es kommt eben - wie immer bei der Juristerei - auf die Gesamtumstände an. so etwas wie "wenn A passiert, dann B" gibt es nicht.
Zitat von AlarmiAlarmi schrieb:Und wenn sich dann einer fuer so richtig geil haelt, dass alle Frauen was von ihm wollen, dann denkt der das vielleicht wirklich!
Deswegen kommt es in solchen Fällen steht auf die Sichtweise eines sog. "vernünftigen Dritten" an. Es wird also nicht (nur) gewertet, was die Person tatsächlich dachte, sondern was sie hätte vernünftigerweise denken müssen.
Zitat von AlarmiAlarmi schrieb:Ins Gefaengnis kommen Vergewaltiger doch nur in den wenigsten Faellen!
Das stimmt aber nicht. Die Mindeststrafe bei einer Vergewaltigung sind 2 Jahre. Da scheidet eine Bewährung zwingend aus.

Wenn jemand wegen einer Vergewaltigung verurteilt wird, fährt er ein.
Zitat von AlarmiAlarmi schrieb:Trotzdem finde ich, dass das Sexualstrafrecht stark verschaerft werden muss.
Nenn mal eine konkrete Vorstellung, wie eine solche Verschärfung aussehen könnte.


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