@kleinundgrün kleinundgrün schrieb:Ganz einfach: Du schläfst, Dein Partner fasst Deine Brüste an -> sexuelle Nötigung, wenn Du nicht einverstanden wärst. wenn du dann aufwachst und Deinen Willen bekundest, ist die Tat schon vollendet und Dein Partner kriminalisiert. Egal, ob Du dann zustimmst oder nicht.
Lustig, oder?
Ahhh, jetzt verstehe ich. Eine Unterhaltung über genau dieses Problem hatte ich erst letztens.
:DIch denke, in einer Partnerschaft kann man schon eher davon ausgehen, dass es gewollt ist, angefasst zu werden.
Wenn mein Partner mir an den Po greift, während ich schlafe und mir das missfällt, was ich ja merke, wenn ich aufwache, dann kann ich das immernoch sagen. Wenn er andauernd diese Eigenart aufweist, dann kann ich das auch prinzipiell klarstellen, wenn ich es als absolut störend empfinde.
Nein, ich würde es nicht als Nötigung bezeichnen, wenn mein Partner mich anfasst, da er davon ausgehen kann, dass Berührungen von ihm nicht prinzipiell auf Ablehnung stoßen.
Da brauch man ja noch nicht mal das Beispiel eines schlafenden, gerade aufwachenden Partners hernehmen, sondern da genügen ja schon Zärtlichkeiten im ganz normalen Alltag als Beispiel.
Mein Partner küsst mich einfach so. Nötigung? Nein - denn er kann davon ausgehen, dass ein Kuss von mir prinzipiell nicht abgelehnt wird.