Hatori schrieb:Wenn ich etwas falsch verstehe, dann soll man es mir sagen.
Dieses "das kann man ja gar nicht vergleichen" ohne überhaupt darüber nachzudenken, nervt ziemlich.
Dann nimm halt eine Schönheits-OP, wenn Du Dich damit besser fühlst.
Alarmi schrieb:In der Situation kann die Polizei aber nicht abklaeren, ob Einverstaendnis vorliegt oder nicht, denn eine Partei ist ja bewusstlos! Jetzt kann sie dem Mann glauben, dass alles im Einverstaendnis ist, oder auch nicht. Was glaubt ihr wird sie tun?
Jedenfalls ist sie da nicht verpflichtet, jemanden anzuzeigen, was ja Deine Behauptung war. Allerdings wird sie - wenn sie keine Anhaltspunkte für ein solches Einverständnis findet (wovon wohl in der Regel auszugehen ist), diese Aktion unterbinden.
Kältezeit schrieb:Wieso sollte ein bewusstloser Mensch Sex haben wollen?
weil ihn die Vorstellung vielleicht an macht? Was weiß ich, die Menschen haben ganz verschiedene Fetische. Und solange es keinem schadet, ist es lächerlich, daraus ein verbot konstruieren zu wollen.
Hatori schrieb:Aber es ist doch Fakt, dass man seine Meinung immer ändern kann. Bewusstlose nicht.
Dann beantworte doch endlich mal die Frage, wie eine narkotisierte Person bei einer nicht medizinisch indizierten Nasenkorrektur während der OP die Meinung ändern kann und warum das kein Problem ist?