FF schrieb:GĂ€be es den "Without consent it's RAPE"-Grundsatz, wĂ€ren viele zusĂ€tzlich quĂ€lenden Fragereien ĂŒberflĂŒssig gewesen, denn sie war ganz offensichtlich nicht in der Lage, zu irgendwas ihre Zustimmung zu geben. Die angewendete Gewalt war aber nachweisbar.
Aber gerade weil es sich um GrenzfĂ€lle handelt - also solche, die eben nicht die HĂ€ufigsten sind - braucht es höchstens eine Erweiterung, aber keine neue Definition von dem was eine Vergewaltigung ist. Denn das wĂŒrde ggf. ungeahnte Folgen haben.
Ăberhaupt ist nach wie vor besonders die Dunkelziffer zu hoch - es wĂŒrde also deutlich mehr Opfern geholfen sein, wenn eine verstĂ€rkte Sensibilisierung fĂŒr sexuelle Straftaten erfolgen wĂŒrde um dadurch die Dunkelziffer zu verringern. Ein purer Grundsatz - mit was fĂŒr guten Intentionen auch immer - kann das Problem nicht lösen.
Dieser kann aber, wie ich oben bereits erwÀhnte, dazu beitragen.
FĂŒr eine rechtliche Position mĂŒsste der Satz ohnehin umgeschrieben werden, da er sachlich nicht richtig ist.
FF schrieb:Aber es gibt einige FĂ€lle, in denen mehr Klarheit herrschen wĂŒrde, wie in dem von @Tussinelda und mir nun schon mehrfach verlinkten Fall der Frau, die nach einer Party hinter MĂŒlltonnen vergewaltigt wurde. Als der TĂ€ter gestört wurde, war sie bewusstlos, halb nackt, verdreckt, verletzt. Sie kam erst im Krankenhaus zu sich. Es war nicht möglich fĂŒr sie, sich zu dem Geschehen ĂŒberhaupt zu Ă€uĂern.
In diesem Fall musste nachgewiesen werden, dass sie auch wirklich nicht freiwillig hinter den MĂŒlltonnen brutal missbraucht werden wollte.
Ich hab mir die Geschichte des Falls auch angelesen - Er 1,7 (Probe direkt nach der Festnahme genommen) und Sie 2,4 Promille (Probe mehrere Stunden nach dem Vorfall genommen) - ohne Worte. Selbst wenn Sie abgelehnt hat wird die Kraft Ihrer Aussage eher gering sein. Das sie nicht mehr in der Lage war zu irgendetwas Zustimmung zu geben wird ihm mit seinen 1,7 Promille auch kaum klar gewesen sein. Eine kriminelle Absicht wĂŒrde ich ihm also zunĂ€chst gar nicht unterstellen wollen.
Zudem war ein DNA Test negativ und hat keine Indizien hervorgebracht die auf einen definitiven sexuellen Akt hindeuten. Bis auf das er Sie offenbar mit dem Finger penetriert hat, was man ihm auch nachweisen konnte.
Vorgeworfen wurden ihm folglich versuchte Vergewaltigung sowie das Vergehen an einer betrunkenen, bewusstlosen Person. Bekommen hat er 6 Monate + Rehabilitierungskurse + lebenslange Registrierung als SexualtĂ€ter. Gar nicht so wenig fĂŒr einen jungen unbescholtenen Mann. Wird er rĂŒckfĂ€llig, drohen 14 Jahre GefĂ€ngnis.
Die grosse Frage die sich fĂŒr mich aus der Betrachtung des Falls ergibt ist allerdings eine andere: wie hĂ€tte das Urteil gelautet, wenn es sich nicht um jenen TĂ€ter gehandelt hĂ€tte, sondern um einen stinknormalen Middle-Class Jungen?