@Chefheizer Hätte man dem Mann die kriminelle Absicht nicht nachweisen können, dann wäre er überhaupt nicht verurteilt worden.
Es ist aber in den USA verboten, eine vollkommen betrunkene, bewusstlose Person zu penetrieren, mit was auch immer.
Auch wenn er vor hatte, mit ihr auf sein Zimmer zu gehen, musste er doch merken, als sie hinfiel und bewusstlos wurde (sie kann sich auch nicht daran erinnern, was davor geschah), dass sie zu keinerlei Zustimmung mehr imstande ist.
Für die Frau machte es übrigens keinen Unterschied, mit was sie penetriert wurde.
Aber wie schon gesagt: Dem Opfer wird das Betrunkensein zur Last gelegt, für den Täter gilt es als entlastend.
Der Fall eignet sich eben wegen seiner Uneindeutigkeit als besonders gutes Beispiel für die Diskussion um das Consent-Prinzip. In eindeutigen Fällen braucht es keine wesentlich anderen Prinzipien.
Dabei geht es nicht in erster Linie um eine grundlegende Gesetzesänderung, sondern um eine Änderung im Umgang und Verfahren in Vergewaltigungsfällen. Das Entscheidende sind die Fragen, die sich ein Opfer gefallen lassen muss, die suggerieren, dass sie mitschuldig ist, wenn sie davor nicht als Nonne gelebt hat, wenn sie nicht mindestens grün und blau geschlagen wurde, wenn sie mit dem Täter davor irgend eine soziale Interaktion hatte. Und die Opfer lassen das über sich ergehen, weil sie sich selbst die gleichen Fragen stellen, weil sie sich selbst Vorwürfe machen und sich bestraft fühlen ... wenn man sich bestraft fühlt, sucht man nach der Ursache.
Die Verfahren bestätigen diese Selbstzweifel und arten zur weiteren Demütigung aus.
Genau das führt dazu, dass viele Opfer erst gar nicht Anzeige erstatten, weil sie die Behandlung bei der Polizei und vor Gericht fürchten.
Muss das sein?
Muss ein Hausbesitzer, bei dem eingebrochen wurde, sich fragen, warum er in genau dem Viertel bauen musste, warum er sein Haus so wertvoll aussehen ließ, ob er dem Dieb schonmal etwas aus dem Haus geschenkt hat, ob er ihm oder anderen Personen irgendwann Zutritt gewährt und einen Drink serviert hat, ob er den Eingang absichtlich so einladend aussehen lässt.... ?
Nein, selbst wenn die Tür nicht abgeschlossen ist und der Besitzer betrunken eingeschlafen ist, ist der Fall klar, wenn jemand ins Haus geht und Wertsachen entwendet.