Without consent it's RAPE
25.06.2016 um 17:41shionoro schrieb:Wenn man seine Partnerin z.b. nötigt, irgendeine sexpraktik mitzumachen, indem man droht, sie sonst zu verlassen und mit den zwei kindern sitzen zu lassen, dann ist das sicher nicht verboten, aber da wird denke ich jeder hier zustimmen, dass es unmoralisch ist.Klar ist das verboten. Das ist immer noch Nötigung.
§240 StGB
§ 240
Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Ãœbels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung nötigt,
2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.