Without consent it's RAPE
28.06.2016 um 09:58Alarmi schrieb:Weil wir dann direkt wieder bei dem Problem der Strafbarkeit an sich waeren und der klassischen Strafverfolgung! Hier beisst sich die Katze in den eigenen Schwanz!So ein Unfug. Da beißt niemand.
Du hast behauptet, im Gesetz stünde, dass Sex mit wehrlosen Personen strafbar wäre. das steht da aber nicht. Da steht, dass er strafbar ist, wenn er in diesem Zustand gegen den Willen de Betroffenen vor genommen wird. Wenn es einvernehmlich passiert, ist es natürlich nicht strafbar.
Die Aussage ist schlicht falsch.
Alarmi schrieb:Wenn die Polizei sieht, dass ein Mann mit einer bewusstlosen Frau Sex hat, waere sie verpflichtet, dieses als Vergewaltigung anzuzeigen, unabhaengig davon, ob die Frau vorher eingewilligt hat oder nicht!Sagt wer?