@Alarmi Um es noch mal auf den Punkt zu bringen:
- Es gibt keinen Grund an zu nehmen, das generell bei sexuellen Kontakten eine Einwilligung nicht fortwirken könnte. Ob sie das in einem konkreten Einzelfall tut, ist eine Frage der Gesamtumstände. Es aber generell auszuschließen, ist schlicht falsch.
- Eine konkreten Fall zu diskutieren, den man nur über die mediale Berichterstattung kennt, ist im Höchstfall interessant aber sinnlos. Weil in solchen Berichterstattungen relevante Fakten fehlen. Auch wäre es nett, wenn ich schon WYSIATI erwähne, das mal kurz zu recherchieren, um zu verstehen, warum wir fehlende Fakten still und heimlich ignorieren oder ersetzen und warum wir so im Brustton der Überzeugung zu Urteilen kommen und gar nicht erkennen, dass diese auf einer schwachen Faktenbasis beruhen.
Generell sollte man abstrakte und konkrete Sachverhalte nicht vermischen, wenn man diese nicht scharf trennen kann. Und Verallgemeinerungen aus konkreten Sachverhalten zu gewinnen, schlägt ebenso oft fehl - weil für eine Verallgemeinerung Einzelfälle (und noch dazu Einzelfälle, die man nicht vollständig kennt), ein unvollständiges Bild bieten. Um zu abstrahieren, muss man die Einzelfälle verstehen und erkennen, was man davon generalisieren kann und was nicht.
Und wenn dann Aussagen kommen, wie "dann muss eben schon der Anschein einer Vergewaltigung wie eine Vergewaltigung bestraft werden" (sinngemäß), dann artet so eine Diskussion in eine Veranstaltung mit Fackeln und Heugabeln aus, und wer blöderweise auf einem geklauten Pferd saß, wird halt als Pferdedieb aufgeknüpft.