@Groucho Nun auch in meinem Beispiel muss derjenige nicht unmittelbar beteiligt sein, in der Form, dass er die Frau berührt hat.
Wenn sich nun eine Gruppe Männer entschließt eine Frau einzukesseln, diese dann von 1,2,3 Männern oder wie vielen auch immer, sexuell belästigt, missbraucht wird, dann machen sich für mich auch jene an diesen Taten mitschuldig, die nur am Rand der Gruppe sich befinden und diese Frau gar nicht berühren.
Natürlich nur, wenn sie eindeutig zu der Gruppe gehören, die diese Frau absichtlich in die aussichtslose Situation bringen.
Genau darauf zielt wohl das Gesetz ab.
Ohne Videoaufnahmen, wird das aber ebenfalls kaum zu beweisen und somit zu bestrafen sein.