McMurdo schrieb:Nach einem Nein zu sexuellen Handlungen kann es dann ja per Definition keine Verführung mehr geben, denn die hat ja das Ziel sexuelle Handlungen zu erwirken.
Wenn also die Frau nach dem Nein weiter macht was ist es dann?
Definiere doch mal "weitermachen". Wenn Sie z. B. mit den Augen klimpert, und er seine Meinung ändert, dann ist es keine Vergewaltigung.
Denn, und jetzt kommts, die andere Person ist schließlich ein freies, selbstbestimmtes Wesen, das, wie jedes anderer Mensch pro Sekunde mehrere kleine Teilentscheidungen trifft.
Sie hat das Recht, jederzeit und wie immer sie das möchte, sich zu entscheiden.
Deshalb kann ja eine anfängliche freiwillige sexuelle Interaktion gerade zu einer Vergewaltigung werden!
Dann wird es aber mit Sicherheit Anzeichen geben, bzw., der anderen Person dieses "ich möchte nicht mehr" mitgeteilt werden.
Nämlich, wenn man einfach "drauflos weitermacht" (oder wie sich das manche anscheinend hier vorstellen), oder im Zweifelsfall einfach nicht nachfragt, dann wird es halt schwierig, mit der Erkennung des Willens des Gegenübers.
Aber, nochmal, sorry, wie kognitiv eingeschränkt muss da wohl jemand sein, dass er das nicht checken könnte (man denke an das Restaurantbeispiel: "Darf ich mich hier hinsetzen?" Antwort: nein; nach dreimaligem weiteren Versuch unterlässt es da doch auch jeder "Merkbefreite", wie die Umschreibung für einen Idioten so schön lautet, und keiner käme auf die Idee, da anzunehmen, dass da ein Missverständnis vorliegen würde oder sonst ein abstruses Szenario inszenieren, wie, dass das Gegenüber vielleicht dann nur aus dem Grund zustimmt, weil er Angst hat, dass der Andere ihm in sein Essen spuckt, oder so. Sorry, für das dämliche Beispiel, aber genau diese Qualität haben die Fallbeispiele, die ihr hier diskutiert.)
Das ist einfach total bescheuert, das hier zu diskutieren.
(Ich weiß nicht, aber manche stellen sich das wohl vor, als würde man einen Befehl mit der Entertaste eingeben, und damit ist dann ein bestimmtes Programm festgelegt, oder wie?)
Wie kann man das eigentlich in Frage stellen?
Der Schlüsselterminus lautet "Freiwilligkeit"!
Wenn jemand "nein" sagt, muss ich davon ausgehen, er möchte das nicht - also höre ich auf, ihn zu bedrängen. (Wie gesagt, eigentlich Wahnsinn, dass das hier überhaupt als ernsthafter Diskussionsgegenstand angesprochen wird - wenn ich im Restaurant jemanden frage, ob ich mich zu ihm setzen darf, und die Person sagt nein, dann mache ich das doch auch nicht?!
Da scheint es aber ganz selbstverständlich zu sein, dass man das respektiert. Und bei sexuellen Handlungen dann nicht? Echt, unglaublich.
:shot: )
Und nachfragen stört sicher nicht irgendeine romantische Stimmung, bestimmt nicht. Das ist eine total rückwärtsgewandte Vorstellung aus Zeiten, als Frauen überhaupt noch nichts zu melden hatten - romantische Verklärung als Unterdrückung.
Das braucht echt hier auch nicht mehr zu diskutiert werden.
Bottner29 schrieb:Natürlich ist dieses Beispiel ungeeignet, deswegen wurde es im laufe der Diskussion zu einer hypothetischen Situation umgewandelt.
Kurz und prägnant:
Sie will Sex, Er nicht, Sie drängt, Er gibt nach weil er Konsequenzen befürchtet.
Nötigung evtl. Vergewaltigung Ja oder Nein?
Desweiteren bin ich mir sicher, das Du mir ihm GLL Thread noch nicht geantwortet hattest. Wäre nett, wenn Du dies nachholen würdest.
Definiere "Konsequenzen" - wenn sie ihm mit etwas Schwerwiegendem droht, natürlich ist es dann eine Vergewaltigung/sexuelle Nötigung!
Das ist doch total klar.
Aber ganz sicher nicht: Wenn du jetzt nicht mitmachst, dann lass ich mich scheiden (kichernd, am besten noch) - und er findet das cool und ändert halt seine Meinung (freiwillig!)
Und ich traue es
@McMurdo (das war doch der, der dieses Beispiel hier gebracht hatte) durchaus zu, dass er seinen Unwillen deutlich artikuliert hätte.
Im Ãœbrigen habe ich keine Ahnung, was genau du denn gefragt hattest, frag halt einfach noch mal.
Habe auch keine Lust, mich ständig zu wiederholen - es ist mir auch schleierhaft, was eigentlich noch unklar sein kann.