Ständige Erreichbarkeit - Pflicht?
27.05.2015 um 18:58Ich bin nicht immer erreichbar, Punkt und aus. Ich hab mein Handy seit ein paar Monaten nicht mehr benutzt.
dasewige schrieb:die meisten AG können nicht rechnen, jedenfalls auf lange sicht, die rechnen meist nur für den jetzigen moment. jemanden arbeiten zu lassen der krank ist, wird im endeffekt teuerer, als wenn man ersatz aus einer zeitarbeitsfirma holt.Ja, da hast du Recht. Gute AG denken auch in die Zukunft und nicht nur für den Moment.
Kuschki schrieb:Ich verstehe nicht, warum hier so oft der Arbeitgeber bevorzugt wird. Wie schon gesagt wurde, sollte man bei vertraglichem Bereitschaftsdienst erreichbar sein sber ansonsten? nenene ich finde 5x8std/Woche sind genug verfügbare/erreichbare Zeit.Das mag zweierlei Gründe haben:
dasewige schrieb:was haben die denn damals gemacht, als es noch keine handys gab? rauchzeichen oder was.Sich ins Auto (oder aufs Pferd, falls du noch weiter zurück gehen möchtest) gesetzt und daheim vorbeigefahren.
dasewige schrieb:also ich bin selber in einer führungsposition (pdl), den fehler habe ich nur einmal gemacht.Bitte verstehe das nicht falsch, aber das hatte ich nicht im Kopf, als ich davon sprach. Ich dachte z.B. an die Krankenhausleitung, um bei diesem Beispiel zu bleiben, nicht an eine Abteilungsleitung. Das ist zwar auch eine Führungsposition - aber von einem Gruppen- oder Abteilungsleiter würde ich das in der Tat eher nicht erwarten.
Suppenhahn schrieb:Ständige Erreichbarkeit - Pflicht? Definitiv NEIN!Komischerweise sagst Du im Text das genaue Gegenteil von Deiner Überschrift.
kleinundgrün schrieb:Komischerweise sagst Du im Text das genaue Gegenteil von Deiner Überschrift.Kann man so sehen wie du - muss man aber nicht.
Du bist ständig erreichbar. Zwar nur für manche Mitarbeiter und nur für bestimmte Fälle - aber dann eben ständig. Du willst ja auch wissen, wenn gerade eine Filiale abbrennt oder sonst etwas ungewöhnliches passiert.
Insofern müsste die Aussage (für Deinen Fall) lauten: Ständige Erreichbarkeit - Pflicht? Definitiv JA!
roadcaptain schrieb:oder ist das irgendwo mehr oder weniger verbindlich definiert?Nein, das ist nicht definiert. Jedenfalls nicht gesetzlich, falls Du darauf hinaus möchtest.
roadcaptain schrieb:Aus meiner Sicht sollte man vielmehr in Tätigkeiten, in denen eine stetige Bereitschaft, wie meinetwegen der Notdienst beim Glaser, notwendig ist und solche, wo dieses nicht notwendig ist, unterscheiden - losgelöst von der Hierarchieebene.Da ist es aber anders. Heir müssen z.B. Überstunden grundsätzlich vergütet werden und Bereitschaftsdienste entsprechend vereinbart (und bezahlt) werden. Und auch hier ist Urlaub eben Urlaub.
roadcaptain schrieb:dann gehört es sich ab einer gewissen Zeit nicht mehr, denjenigen anzurufen.Ich glaube, wir reden noch immer aneinander vorbei. Es geht ja nicht ums Tagesgeschäft, nach dem Motto "Wie waren noch mal die Verkaufszahlen des letzten Quartals?". Es geht um die grundsätzliche Erreichbarkeit für Sonderfälle - was diese Sonderfälle denn sein könnten, muss sicherlich - zumindest konkludent - geregelt sein.
kleinundgrün schrieb:aber von einem Gruppen- oder Abteilungsleiter würde ich das in der Tat eher nicht erwarten.so sieht es in krankenhäuser und großen pflegeheime aus, ich bin aber in einem amb, pflegedienst mit 200 patienten und 50 mitarbeitern.
kleinundgrün schrieb:Nur wirst Du unter Umständen als Werksleiter komisch angesehen, wenn nachts das Werk abgebrannt ist und keiner konnte dich erreichen, wenn Du am nächsten Morgen pünktlich um 8 zur Arbeit erscheinst. Meinst Du nicht?nein, das meine ich nicht.
roadcaptain schrieb:Wie soll das in der Praxis funktionieren?Ich denke, Du hast einfach eine andere Vorstellung davon, was den in diesen Fällen der Nutzen der Erreichbarkeit ist.