#Westfalenblatt - Homosexualität "verwirrt" Kinder
20.05.2015 um 18:57@Pallas
Noch ein weiteres Gesetz das ebenso greift:
BGB § 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge
(1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1631.html
Kindheit ist weiterhin definiert als die Altersspanne bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. In diesem Thread geht es um 6- und 8-jährige.
Find ich schon seltsam das das hier vorwiegend ignoriert wird.
Noch ein weiteres Gesetz das ebenso greift:
BGB § 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge
(1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1631.html
Kindheit ist weiterhin definiert als die Altersspanne bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. In diesem Thread geht es um 6- und 8-jährige.
Find ich schon seltsam das das hier vorwiegend ignoriert wird.