Polizeiliches Führungszeugnis und die Zukunft
10.02.2015 um 09:52@ISF
Daten haben sie erhalten. Also den Nicknamen kannte ich ja noch. Er wurde ja auch wohl befragt. Aber ich hab da nicht nachgefragt. Dennoch bekam ich Schuld weil ja alleine der BESITZT strafbar ist. Technisch gesehen hätte ich gleich als ich das Notebook erworben habe, kontrollieren müßen ob da alles passt. Hätte ich dann am anfang gesagt, dass da was drauf ist was da nicht raufgehört, hätte ich keinen ärger bekommen
Daten haben sie erhalten. Also den Nicknamen kannte ich ja noch. Er wurde ja auch wohl befragt. Aber ich hab da nicht nachgefragt. Dennoch bekam ich Schuld weil ja alleine der BESITZT strafbar ist. Technisch gesehen hätte ich gleich als ich das Notebook erworben habe, kontrollieren müßen ob da alles passt. Hätte ich dann am anfang gesagt, dass da was drauf ist was da nicht raufgehört, hätte ich keinen ärger bekommen