Polizeiliches Führungszeugnis und die Zukunft
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Arbeitgeber, Führungszeugnis ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Polizeiliches Führungszeugnis und die Zukunft
09.02.2015 um 20:25@Wolfi2000
Ja, stimmt.
Die Frist bis zu einer Löschung ist aber beim "kleinen" & "großen" unterschiedlich lang.
Es gibt jedoch Einträge die im BZR sowie im Führungszeugnis eingetragen bleiben zb. als Urteil lebenslange Freiheitsstrafe, Sicherungsverwahrung oder wenn die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus veranlasst wurde.
Ja, stimmt.
Die Frist bis zu einer Löschung ist aber beim "kleinen" & "großen" unterschiedlich lang.
Es gibt jedoch Einträge die im BZR sowie im Führungszeugnis eingetragen bleiben zb. als Urteil lebenslange Freiheitsstrafe, Sicherungsverwahrung oder wenn die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus veranlasst wurde.
Polizeiliches Führungszeugnis und die Zukunft
09.02.2015 um 20:28teilweise verlangen arbeitgeber ein solches vor der entscheidung über die einstellung einer person. auch bei bewerbungen für öffentliche arbeitgeber (z.b. behörden) werden regelmäßig FZ's verlangt...
auch der eintrag in das FZ unterliegt einer tilgungsfrist.
neben dem „klassischen” führungszeugnis existiert seit mai 2010 auch das sog. „erweiterte FZ”, in das auch verurteilungen aufgenommen werden, die nicht im normalen als solches stehen.
also nicht mehr als 90 tagessätze geldstrafe ausgeurteilt...
allerdings bezieht sich die erweiterung meist nur auf sexualdelikte, kinder- und jugendbezogene delikte sowie „misshandlung von schutzbefohlenen” oder eben „verletzung der fürsorge- oder erziehungspflicht”.
insofern darf das erweiterte fz nicht mit der unbeschränkten auskunft aus dem bundeszentralregister verwechselt werden.
auch der eintrag in das FZ unterliegt einer tilgungsfrist.
neben dem „klassischen” führungszeugnis existiert seit mai 2010 auch das sog. „erweiterte FZ”, in das auch verurteilungen aufgenommen werden, die nicht im normalen als solches stehen.
also nicht mehr als 90 tagessätze geldstrafe ausgeurteilt...
allerdings bezieht sich die erweiterung meist nur auf sexualdelikte, kinder- und jugendbezogene delikte sowie „misshandlung von schutzbefohlenen” oder eben „verletzung der fürsorge- oder erziehungspflicht”.
insofern darf das erweiterte fz nicht mit der unbeschränkten auskunft aus dem bundeszentralregister verwechselt werden.
Polizeiliches Führungszeugnis und die Zukunft
09.02.2015 um 20:29@paranomal
Aber aus irgendeinem Grund muss man erst einmal einen Gerichtlichen Beschluss bekommen. man geht nicht fremde PCs knacken und dann wird angezeigt.
Aber aus irgendeinem Grund muss man erst einmal einen Gerichtlichen Beschluss bekommen. man geht nicht fremde PCs knacken und dann wird angezeigt.
paranomal schrieb:Nur weil man beim Bund mit Knarren rumläuft, kannst du nicht auch einfach mit dem G3 über die Straße spazieren. Das sind ganz verschiedene Kontexte.Ich meinte jetzt eher das KnowHow über Sprengstoffherstellung etc.
Polizeiliches Führungszeugnis und die Zukunft
09.02.2015 um 20:30Es darf aber nicht jeder Arbeitgeber ein erweitertes Führungszeugnis verlangen. Nur in bestimmten Branchen ist das so @mal_schauen
Polizeiliches Führungszeugnis und die Zukunft
09.02.2015 um 20:31Polizeiliches Führungszeugnis und die Zukunft
09.02.2015 um 20:33Ein erweitertes Führungszeugnis braucht man unter anderem in Branchen, wo man mit Kindern und Jugendlichen arbeitet. Und man bekommt dazu ein Schreiben vom AG, welches dies bestätigt. Ohne dieses Schreiben kann man das erweiterte Zeugnis gar nicht anfordern. Ein AG aus einer anderen Branche hat keinen rechtlichen Anspruch auf so ein Zeugnis. @mal_schauen
Polizeiliches Führungszeugnis und die Zukunft
09.02.2015 um 20:33illik schrieb:Aber aus irgendeinem Grund muss man erst einmal einen Gerichtlichen Beschluss bekommen. man geht nicht fremde PCs knacken und dann wird angezeigt.Ja natürlich können die nicht einfach dein PC hacken oder Grundlos mitnehmen.
illik schrieb:Ich meinte jetzt eher das KnowHow über Sprengstoffherstellung etc.Da stellt es trotzdem einen Unterschied dar, ob du entsprechendes Material (was garantiert auch Auflagen unterliegt) im Rahmen einer Ausbildung zur Verfügung gestellt bekommst, oder ob du irgendwelche Nagelbombenbauanleitungen von einer Revolutionären Zelle auf deinem Rechner hast. Letzteres fällt auf jeden Fall unter "illegale Schriften".
Polizeiliches Führungszeugnis und die Zukunft
09.02.2015 um 20:39@paranomal
Hm. In der Schweiz ist sowas legal.
Ich meine, jeder Idiot kann kurz ne Doku über Minen und Granaten LEGAL anschauen und weiss dann, wie sowas geht.
Weshalb sollten dann explizite Bauanleitungen verboten sein?
Ist doch juristisch gesehen ein Witz.
Hm. In der Schweiz ist sowas legal.
Ich meine, jeder Idiot kann kurz ne Doku über Minen und Granaten LEGAL anschauen und weiss dann, wie sowas geht.
Weshalb sollten dann explizite Bauanleitungen verboten sein?
Ist doch juristisch gesehen ein Witz.
Polizeiliches Führungszeugnis und die Zukunft
09.02.2015 um 20:40mal_schauen schrieb:doch, leider oder auch nicht... @mittwoch13 das ist deren recht...Nein, eben nicht. Das erweiterte Führungszeugnis dürfen nur bestimmte Arbeitgeber, anlehnend an deren Ttigkeitsfeld anfordern. Dies ist im § 30a BZRG geregelt:
§ 30a BZRG – erweitertes Führungszeugnisalso:
(1) Einer Person wird auf Antrag ein erweitertes Führungszeugnis erteilt,
1.
wenn die Erteilung in gesetzlichen Bestimmungen unter Bezugnahme auf diese Vorschrift vorgesehen ist oder
2.
wenn dieses Führungszeugnis benötigt wird für
die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe
eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder
eine Tätigkeit, die in einer Buchstabe b vergleichbaren Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.
(2) Wer einen Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses stellt, hat eine schriftliche Aufforderung vorzulegen, in der die Person, die das erweiterte Führungszeugnis vom Antragsteller verlangt, bestätigt, dass die Voraussetzungen nach Absatz 1 vorliegen. Im Übrigen gilt § 30 entsprechend.
§ 30 BZRG
(5) Soweit in Absatz 2 Nummer 3 bis 9 Ausnahmen für die Aufnahme von Eintragungen zugelassen werden, gelten diese nicht bei einer Verurteilung wegen einer Straftat nach den §§ 171, 180a, 181a, 183 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder § 236 des Strafgesetzbuchs, wenn ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a oder § 31 Absatz 2 erteilt wird.
Wer kann die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verlangen?
Der “normale Arbeitgeber” kann nicht vom Arbeitnehmer die Vorlage eines Führungszeugnisses und schon gar nicht die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verlangen.
Das erweiterte Führungszeugnis kann verlangt werden
bei erforderlicher Prüfung der Eignung nach § 72 a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe)
bei sonstiger beruflicher oder ehrenamtlicher Beaufsichtigung, Betreuung,Erziehung und Ausbildung von Minderjährigen
Tätigkeiten mit vergleichbaren Kontaktmöglichkeiten zu Minderjährigen
Von daher können z.B. für Lehrer, Bademeister, Busfahrer (Schulbus), Mitarbeiter des Jugendamtes, Kindergärtner etc. erweiterte Führungszeugnisse angefordert werden. Davon wird man in der Praxis jetzt wohl auch Gebrauch machen.
Polizeiliches Führungszeugnis und die Zukunft
09.02.2015 um 20:41oh nein @mittwoch13 das brauchst nicht nur in einer solchen.
hab auch mal eins abgeben müssen, weil ich regale bestückt hab... nebenjob-mäßig...
und man fühlt sich als unbescholtener bürger, weil vielleicht mal eine 'rote ampel'
überfahren wurde, sehr schnell verunsichert...
hab damals auch nen film gehabt, weil ich kurz zuvor meinen lappen abgeben musste wegen zu 'langsam' fahren...
hab auch mal eins abgeben müssen, weil ich regale bestückt hab... nebenjob-mäßig...
und man fühlt sich als unbescholtener bürger, weil vielleicht mal eine 'rote ampel'
überfahren wurde, sehr schnell verunsichert...
hab damals auch nen film gehabt, weil ich kurz zuvor meinen lappen abgeben musste wegen zu 'langsam' fahren...
Polizeiliches Führungszeugnis und die Zukunft
09.02.2015 um 20:42Nein, da hast du Unrecht, nur bestimmte Arbeitgeber dürfen erweiterte Zeugnisse verlangen.
Was du für deinen Nebenjob gebraucht hast, war ein normales Führungszeugnis, kein erweitertes. Das ist ein Unterschied. @mal_schauen
Was du für deinen Nebenjob gebraucht hast, war ein normales Führungszeugnis, kein erweitertes. Das ist ein Unterschied. @mal_schauen
Polizeiliches Führungszeugnis und die Zukunft
09.02.2015 um 20:44nagut.. das erweiterte ist mir nicht so klar @Hawkster
aber gut zu wissen.
und eigentlich oft notwendig... oder`?
wenn jemand nichts zu befürchten hat`?
aber gut zu wissen.
und eigentlich oft notwendig... oder`?
wenn jemand nichts zu befürchten hat`?
Polizeiliches Führungszeugnis und die Zukunft
09.02.2015 um 20:45Polizeiliches Führungszeugnis und die Zukunft
09.02.2015 um 20:45Ich hatte mal einen Nebenjob in der Schulbegleitung für behinderte Kinder. Für den Job habe ich ein erweitertes Führungszeugnis anfordern müssen. Und im Vorfeld bekam ich ein Schreiben von der Schulbegleiteragentur, mit dem ich dieses Zeugnis auf dem Amt anfordern konnte.@mal_schauen
Polizeiliches Führungszeugnis und die Zukunft
09.02.2015 um 20:51ist es so, dass du es selbst anfordern musstest`?
naja wegen der schutzbefohlenen wahrscheinlich.
glaub, ich hab für meines damals um die 15euro bezahlt...
war nervig, bei nem stdl. von 6,13 !!
was seit dem 1. januar anders ist
naja wegen der schutzbefohlenen wahrscheinlich.
glaub, ich hab für meines damals um die 15euro bezahlt...
war nervig, bei nem stdl. von 6,13 !!
was seit dem 1. januar anders ist
Polizeiliches Führungszeugnis und die Zukunft
09.02.2015 um 20:51@mal_schauen
Das "erweiterte FZ" wird in Bereichen verwendet in denen es Kontakt/Umgang mit schutzbedürftigen Menschen geht. Hauptsächlich wird hier versucht Kinder/Jugendliche zu schützen. Und ich stimme zu: Das ist richtig so.
Da hier auch Dinge aufgeführt sind, die im "normalen" FZ nicht stehen, hat der potentielle AG hier die Möglichkeit genauere Informationen zu bekommen. Da schützt zwar nicht vor Ersttätern oder bislang nicht erwischte Täter, aber es ist ein wichtiger Schritt.
Das "erweiterte FZ" wird in Bereichen verwendet in denen es Kontakt/Umgang mit schutzbedürftigen Menschen geht. Hauptsächlich wird hier versucht Kinder/Jugendliche zu schützen. Und ich stimme zu: Das ist richtig so.
Da hier auch Dinge aufgeführt sind, die im "normalen" FZ nicht stehen, hat der potentielle AG hier die Möglichkeit genauere Informationen zu bekommen. Da schützt zwar nicht vor Ersttätern oder bislang nicht erwischte Täter, aber es ist ein wichtiger Schritt.
Polizeiliches Führungszeugnis und die Zukunft
09.02.2015 um 20:52Das muss man doch immer selber anfordern. Man geht persönlich aufs Amt und bekommt es dann zugeschickt @mal_schauen
Polizeiliches Führungszeugnis und die Zukunft
09.02.2015 um 20:54das ist auf jeden fall richtig so, bin ganz deiner meinung. @Hawkster
das kann man auf wiki perfekt nachlesen... :)
das kann man auf wiki perfekt nachlesen... :)
Polizeiliches Führungszeugnis und die Zukunft
09.02.2015 um 20:55Ähnliche Diskussionen
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