@interrobang mal in Kurzform wie ich es verstand:
Flüchtling sucht sich Kleidung aus. Will sie ohne Unterschrift zu leisten und ohne seine Registrierung vorzuweisen einfach so mitnehmen, weil kein Mann da ist sondern nur eine Frau.
Er pamt diese Frau an, als sie ihm verwehren will, die Kleidung einfach so mitzunehmen und verzichtet dann auf die Kleidung.
Ein anderer Flüchtling könnte ihm aber die Quittung nicht reichen, weil DER ja nicht seine Registrierung beurteilen kann und darf. Das kann nur die Frau aber die wurde ja abgelehnt....
@gastric Deshalb wäre es doch evtl. gerade gut, den Flüchtlingen in groben Zügen unsere Rechtslage (z.B. Gleichberechtigung, Homosexuelle zu tolerieren usw...) vorlegt wird, oder was meinst du?
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Es gibt sogar ein schriftstück, auf dem unter anderem steht, dass wir frauen gleich behandeln. Dazu gabs irgendwo (evtl hier ?) auch ne diskussion von wegen das sei falsch und wir gehen davon aus sie wären irgendwelche hintlerwäldler und so weiter und sofort. Irgendwie schwierig, wenn sich niemand einig ist.
Ja, das ist schade, dass dann bei sowas viele "besorgte Bürger" ankommen mit der Meinung die Flüchtlinge würden diskriminiert, weil man ihnen unterstellt, nicht zu wissen, dass es hier die Gleichberechtigung gibt (die sie jedoch in IHREM Land eben NICHT gewöhnt sind...).
Optimist schrieb:
Richtig. Er müsste ja beim 1. Mal auch nicht die volle Härte des Gesetzes spüren, aber bei Wiederholungstaten finde ich schon, dass man dann schon NUR unser Gesetz anwenden sollte und nicht das Gesetz des Eingewanderten, oder?
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Wird doch so gehandhabt. Inkl. erklärung, was wie wann und warum falsch war.
wohl dem.
:)