@Strange-Birdy Ich seh dein Problem nicht. Die Fälle weisen sehr wohl signifikante unterschiede auf, und das BVK ist in beiden fällen meiner ansicht nach nicht unbedint angebracht.
Da es aber symbolische wirkung hat kann man es eben verteilen.
Im Fall 1 ist aber jemand eingeschritten als es um Leib und Leben ging und wurde erst danach davon unabhängig attackiert, im Fall zwei wurde jemand während er einen Raub verhindern wollte erschossen.
Zweiteres ist eine handlung, ohne den jungen mann dafür verurteilen zu wollen, im gegenteil, eine handlung, die von der polizei weder empfohlen noch unterstützt wird und wo es eben nicht um Menschenleben sondern um geld ging.
Das ist nunmal ein anderes ding.
Bei dominik brunner, der nun bei leibe nicht gut aussah und auch deutscher war, der sogar auch fehler gemacht hat indem er den tätern hinterherging, wurde genauso viel aufmerksamkeit auf ihn verwendet wie jetzt auf das opfer aus offenbach, also das ist schon im verhältnis zu anderen fällen dieser art.