Aufhebung des Inzest-Verbots
24.09.2014 um 21:49@Aldaris
Bleibt die Sache mit der med. Notwendigkeit.
Mit den anderen Paaren: Das stimmt zwar. Nicht immer ist aber eine Ursache so deutlich greifbar. Zudem sind sich viele dieser Paare dem ja bewusst und meiden zumindest die natürliche Fortpflanzung (nicht zwangsweise den Beischlaf).
Naja, leider nicht jede Behinderung wird früh erkannt. Auch die nicht, die man erkennen könnte. Andere sind hingegen im Mutterleib gar nicht erkennbar, oder nicht immer.
Aldaris schrieb:Hier stellt sich ja die Frage, welche Rechte stärker wiegen sollen. Die Persönlichkeitsrechte bzw. die Rechte der sexuellen Selbstbestimmung oder "die Rechte der noch nicht geborenen Kinder". Letzteres würde ich im Moment geringer wiegen, zumal es eben auch vielen anderen Paaren freisteht, Kinder zu zeugen, die entweder mit hoher Wahrscheinlichkeit behindert werden oder garantiert behindert werden, weil man es schon früh im Mutterleib erkennen kann.Ja, das mit den Persönlichkeitsrechten ist so ein Punkt. Ich stimme dir da schon grundsätzlich zu, dass diejenigen Rechte real existierender Entitäten höher zu priorisieren sind, als die (noch) nicht existenter Entitäten.
Bleibt die Sache mit der med. Notwendigkeit.
Mit den anderen Paaren: Das stimmt zwar. Nicht immer ist aber eine Ursache so deutlich greifbar. Zudem sind sich viele dieser Paare dem ja bewusst und meiden zumindest die natürliche Fortpflanzung (nicht zwangsweise den Beischlaf).
Naja, leider nicht jede Behinderung wird früh erkannt. Auch die nicht, die man erkennen könnte. Andere sind hingegen im Mutterleib gar nicht erkennbar, oder nicht immer.
Aldaris schrieb:Im Vordergrund steht trotzdem noch die Bestrafung des reinen Aktes, der auch ohne Folgen bleiben könnte. Aber gut, ich will nicht weiter darauf eingehen. Ich respektiere deine Meinung.Richtig. Könnte aber nicht muss. Es wird eine mögliche, keine zwingende Konsequenz bestraft. Ich halte zudem für möglich, dass dieses Vebot Kinder vor ihren Eltern schützt.