@Helion Wenn der Betreffende sich Kinderpornos anschaut, ob Video oder Foto, DANN hat er ein Verbrechen begangen. Und DANN kann man ihn auch im Rahmen der geltenden Gesetze behandeln.
Wenn er nur die Neigung zu Kindern hat oder die Phantasie, was mit denen zu machen, kann man ihn nicht einsperren oder sonstwas.
Kennst du den Film "Minority Report"?
In diesem Film werden Menschen nur auf den vagen Verdacht hin, dass sie eventuell mal eine Straftat begehen könnten, schon eingesackt und "verwahrt".
Das verstößt fundamental gegen Grund- und Menschenrechte.
Man darf nicht einfach jemanden, nur, weil er eventuell mal eine Straftat begehen könnte, schon im Vorfeld inhaftieren und bestrafen.