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Gewalt ist keine Lösung... oder doch?

512 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gewalt, Recht, Lösung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Gewalt ist keine Lösung... oder doch?

10.08.2014 um 19:49
@Aether
Aha, ich finde es denkbarer aus der Situation zu gehen :)

Aber scheint ja hier die Ausnahme darzustellen ohne Gewalt zu leben in JEDER Weise :) Nagut psychisch hab ich das schon n bisschen drauf bei manchen :troll: aber das is hier nicht Thema.


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Alano ehemaliges Mitglied

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Gewalt ist keine Lösung... oder doch?

10.08.2014 um 19:49
Zitat von AetherAether schrieb:Das ist falsch. Hat der andere auch schon begründet! Wiederholungen machen es nicht richtiger! Wo genau steht das? Begründe rechtlich mit Paragraphen!
Zitat von AlanoAlano schrieb:du laberst schei..se



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Gewalt ist keine Lösung... oder doch?

10.08.2014 um 19:49
@Aether

Gut, dann kann man vielleicht sagen dass es gerechtfertigt ist den anderen wegzuschubsen oder ohrzufeigen, wenn die Beleidigung kontinuierlich ist und man nicht die Möglichkeit hat ihr zu entgehen.

Trotzdem lässt es kein Gericht der Welt durchgehen, wenn man sagt "Ohh der hat mich Arschloch genannt, da hab ich ihm eben eine gegeben" oder ähnliches.

@Draiiipunkt0

Irgendwie überliest du das nur gerne was? :D
Zitat von Draiiipunkt0Draiiipunkt0 schrieb:Würdest du das vielleicht mal anhand von Zitaten aus dem Gesetz und aus Definitionen belegen. (Stichwort Subsumtion)
Beitrag von ahri (Seite 8)
Sehr kurz ist hingegen die Zeit, um sich gegen Beleidigungen zu wehren (z.B.
durch eine Ohrfeige). Nur während der Angreifer die Beleidigung gerade
ausspricht darf man sich wehren. Handelt man erst eine Sekunde später ist
der Angriff nicht mehr gegenwärtig.

Zum Prinzip der „Verhältnismäßigkeit der Mittel“:
Die Notwehrhandlung darf nicht in krassem Gegensatz zum Angriff stehen. Sie muss sowohl der
Person des Angreifers, als auch dessen Aktion angepasst sein
Beitrag von ahri (Seite 8)
Zitat von ahriahri schrieb::“Erforderlich ist ... die Art der
Verteidigung, die im konkreten Fall nötig ist, um den Angriff endgültig zu brechen und dabei den
geringsten Schaden anrichtet. ... Die Abwehr muss sich nach der stärke des Angriffs richten, eine
sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr ist anzustreben.“
;)

Quelle: http://www.jiu-jitsu-schule-ten-shin.de/Notwehr.pdf


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Gewalt ist keine Lösung... oder doch?

10.08.2014 um 19:50
@Aether

Insbesondere musst du immer das mildest mögliche Mittel wählen, zudem musst du mit einbeziehen, in welchen Geisteszustand die andere Person ist.

Es ist dir beispielsweise zuzumuten einfach wegzugehen in fällen, wo z.b. ein junky einfach wild Beleidigungen ausstößt.

Ebenefalls musst du erstmal demjeniegen der dich beleidigt sagen, er solle damit aufhören und versuchen, zu deeskalieren.

Nur wenn das ganze sich lange hinzieht darfst du ihm eine scheuern wenn klar ist, dass mildere mittel nicht wirken werden.


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Gewalt ist keine Lösung... oder doch?

10.08.2014 um 19:50
@shionoro
Zitat von shionoroshionoro schrieb:@Aether

Du bist doch derjeniege der irgendwas willkürliches hier behauptet und dazu keinerlei Begründungen abgibt.

Theoretisch dürfte man sich bei schwerer Beleidigung mit einer Ohrfeige wehren, aber nur wenn derjeniege die Beleidigung gerade in diesem Moment ausspricht, weil nur dann eine Notwehr Situation gegeben ist.
Eine Sekunde danach wäre es Körperverletzung.

Und wenn du ihm eins auf's maul gibst mit nem schlag hat sich das eh erledigt.

Aber nur mal angenommen du würdest ihm ne Ohrfeige geben:

Woher weißt du, was er gerade sagen wollte, und wie willst du das vor gericht begründen?

Der wird den teufel tun und zugeben, dass er gerade Hurensohn zu dir sagen wollte oder sonstwas, und du kannst es nicht beweisen, und dann hast du erstmal ärger am Hals.

Ohne Zeugen ist das sowieso immer problematisch, und was der wann genau gesagt hat ist bei lauter Musik für niemanden mehr wirklich rekapitulierbar.

Also erzähl hier doch nich rum es wär gar kein Problem auf ne Beleidigung mit nem schlag zu reagieren, das ist faktisch einfach falsch.
Super, du kannst googlen. Aussage gegen Aussage = Einstellung. Ohne Zeugen zieht es sich eben.

Die rechtliche Begründung fehlt immer noch.


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Gewalt ist keine Lösung... oder doch?

10.08.2014 um 19:51
@Aether

Ich hab nicht gegoogelt, ich weiß dinge.
'rechtliche Begründung fehlt immer noch' kann ich dir direkt zurückgeben.
ich muss idr rechtlich nix begründen, weil ich das gesetz kenne und mich lediglich auf den notwehrparagraphen beziehe.

Du hast überhaupt nix geleifert und redest Unsinn.


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Gewalt ist keine Lösung... oder doch?

10.08.2014 um 19:52
@Aether
Wieso sollen wir fürdich lehrer spielen wenn du es am Ende eh besser weißt...
Du begründest auch nichts vernünftig


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ISF ehemaliges Mitglied

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Gewalt ist keine Lösung... oder doch?

10.08.2014 um 19:52
Zitat von AetherAether schrieb:Jemand der fortwährend die Ehre kränkt durch lautes und abfälliges beleidigen, kann man mit Gewalt daran hindern. Natürlich nur angemessen!
Da wirst du nirgendwo mit durchkommen.

Die Ehre fällt da nicht unter die notwehrfähigen Rechtsgüter!


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Alano ehemaliges Mitglied

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Gewalt ist keine Lösung... oder doch?

10.08.2014 um 19:52
Zitat von AetherAether schrieb:Super, du kannst googlen. Aussage gegen Aussage = Einstellung
daran sieht man, dass du von der Praxis keine Ahnung hast. Dieses Aussage, gegen Aussage funktioniert vor Gericht nicht. Da schenkt der Richter einem der beiden mehr glauben und demnach wird entschieden. Wer was dagegen hat, kann anschließend wieder vor Gericht ziehen, was sich in den meisten Fällen aber nicht lohnt.


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Gewalt ist keine Lösung... oder doch?

10.08.2014 um 19:53
@Alano

Ich sags ja, zuviel Hold und Salesch...


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Gewalt ist keine Lösung... oder doch?

10.08.2014 um 19:53
@shionoro
Zitat von shionoroshionoro schrieb:@Aether

Insbesondere musst du immer das mildest mögliche Mittel wählen, zudem musst du mit einbeziehen, in welchen Geisteszustand die andere Person ist.

Es ist dir beispielsweise zuzumuten einfach wegzugehen in fällen, wo z.b. ein junky einfach wild Beleidigungen ausstößt.

Ebenefalls musst du erstmal demjeniegen der dich beleidigt sagen, er solle damit aufhören und versuchen, zu deeskalieren.

Nur wenn das ganze sich lange hinzieht darfst du ihm eine scheuern wenn klar ist, dass mildere mittel nicht wirken werden.
Wo habe ich gegenteiliges behauptet? Die Androhung entfällt gegebenenfalls . habe ich auch gesagt. Unter Abwägung der Verhältnismäßigkeit habe ich sogar mit Beispielen untermauert.

Btw lernt jeder Jurastudent abwärts mit unrealistischen Fallbeispielen


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Alano ehemaliges Mitglied

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Gewalt ist keine Lösung... oder doch?

10.08.2014 um 19:54
@Syco
genau. Oder @Aether spielt zu viel Playmobil und Lego.


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Draiiipunkt0 Diskussionsleiter
ehemaliges Mitglied

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Gewalt ist keine Lösung... oder doch?

10.08.2014 um 19:55
@ahri
Zitat von ahriahri schrieb:Quelle: http://www.jiu-jitsu-schule-ten-shin.de/Notwehr.pdf
Wow, mit einem pdf von einer jiu-jitsu Seite erreichst du bestimmt 18 Punkte in jeder Klausur.
Kann doch nur Getrolle sein.


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Gewalt ist keine Lösung... oder doch?

10.08.2014 um 19:55
@Alano
Aether schrieb:
Super, du kannst googlen. Aussage gegen Aussage = Einstellung
daran sieht man, dass du von der Praxis keine Ahnung hast. Dieses Aussage, gegen Aussage funktioniert vor Gericht nicht. Da schenkt der Richter einem der beiden mehr glauben und demnach wird entschieden. Wer was dagegen hat, kann anschließend wieder vor Gericht ziehen, was sich in den meisten Fällen aber nicht lohnt.
Das ist falsch. Der Richter kann nur verurteilen, wenn keine Zweifel an der Schuld bestehen. Bei Aussage gegen Aussage zählen Indizien dann. Ohne diese keine Verurteilung.

Für euch: Natürlich kann er verurteilen, der Richter ist ja frei, wusstet iht bestimmt:)

dann geht man eben in Berufung und es würde kassiert werden bei fehlenden Indizien.


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Gewalt ist keine Lösung... oder doch?

10.08.2014 um 19:56
@Draiiipunkt0

lol ernsthaft? Ich habs eben von der Seite, ich kanns dir auch gern noch von ner anderen raussuchen, steht überall das Selbe ;)

Man kann sich natürlich auch mit allen Mitteln gegen das Offensichtliche wehren :'D


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Gewalt ist keine Lösung... oder doch?

10.08.2014 um 19:57
@ISF
Aether schrieb:
Jemand der fortwährend die Ehre kränkt durch lautes und abfälliges beleidigen, kann man mit Gewalt daran hindern. Natürlich nur angemessen!
Da wirst du nirgendwo mit durchkommen.

Die Ehre fällt da nicht unter die notwehrfähigen Rechtsgüter!
Doch, das tut sie. Wo ist die rechtliche Begründung die bisher keiner von euch brachte?


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Alano ehemaliges Mitglied

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Gewalt ist keine Lösung... oder doch?

10.08.2014 um 19:57
Zitat von AetherAether schrieb:Das ist falsch. Der Richter kann nur verurteilen, wenn keine Zweifel an der Schuld bestehen
Zitat von AlanoAlano schrieb:du laberst schei..se
@Aether
so ein Blödsinn. Ey Mann, ich sage dir, ich satdn schon öfter vor Gericht und es ist, wie ich es dir sage.


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Gewalt ist keine Lösung... oder doch?

10.08.2014 um 19:57
@Alano

Haha, das wirds sein xD
Naja, wie gesagt, ich hab den rotz gelernt, dann kommt der und will mir was anderes erzählen.... Naja, ich lass die Äffchen jetzt mal hier alleine spielen....vieleicht liest man bald in der Zeitung von ihnen:

Beleidigung als Arschloch, Mann im Krankenhaus, täter erklärt Richter seinen Job....


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Gewalt ist keine Lösung... oder doch?

10.08.2014 um 19:57
@Aether

Du hast gesagt:
Zitat von AetherAether schrieb:Nö tut er nicht.

X beleidigt den y 1cm vor seinem Gesicht mit immerwährenden üblen Beleidigungen.

Der y haut dem x mit der flachen Hand feste ins Gesicht, am besten nach Androhung, wäre aber nicht nötig.

Rechtlich okay.
Das ist so einfach nunmal nicht.
Du müsstest während einer Beleidigung zuschlagen, und das hast du eben nicht dazugesagt.
Und dieses 'während' und andere Einschränkungen machen diesen rechtlichen spruch bei irgendwelchen 1 gegen 1 Konflikten sehr unwarscheinlich.

Es gibt einzelfälle wo das ganze zutrifft, das sind dann aber meist ganz andere Konstellationen.


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Draiiipunkt0 Diskussionsleiter
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Gewalt ist keine Lösung... oder doch?

10.08.2014 um 19:59
@Alano
Zitat von AlanoAlano schrieb:Da schenkt der Richter einem der beiden mehr glauben und demnach wird entschieden. Wer was dagegen hat, kann anschließend wieder vor Gericht ziehen, was sich in den meisten Fällen aber nicht lohnt.
Jap so einfach ist die Juristerei. Frage mich, warum Leute das über sechs Jahre studieren, wenn es doch nur eine Sache des Glaubens ist. ^^


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