@Aether Du bist doch derjeniege der irgendwas willkürliches hier behauptet und dazu keinerlei Begründungen abgibt.
Theoretisch dürfte man sich bei schwerer Beleidigung mit einer Ohrfeige wehren, aber nur wenn derjeniege die Beleidigung gerade in diesem Moment ausspricht, weil nur dann eine Notwehr Situation gegeben ist.
Eine Sekunde danach wäre es Körperverletzung.
Und wenn du ihm eins auf's maul gibst mit nem schlag hat sich das eh erledigt.
Aber nur mal angenommen du würdest ihm ne Ohrfeige geben:
Woher weißt du, was er gerade sagen wollte, und wie willst du das vor gericht begründen?
Der wird den teufel tun und zugeben, dass er gerade Hurensohn zu dir sagen wollte oder sonstwas, und du kannst es nicht beweisen, und dann hast du erstmal ärger am Hals.
Ohne Zeugen ist das sowieso immer problematisch, und was der wann genau gesagt hat ist bei lauter Musik für niemanden mehr wirklich rekapitulierbar.
Also erzähl hier doch nich rum es wär gar kein Problem auf ne Beleidigung mit nem schlag zu reagieren, das ist faktisch einfach falsch.