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Gewalt ist keine Lösung... oder doch?

512 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gewalt, Recht, Lösung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Gewalt ist keine Lösung... oder doch?

11.08.2014 um 11:13
127 (1) StPO natürlich.


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Gewalt ist keine Lösung... oder doch?

11.08.2014 um 11:19
@Alarmi
Zitat von AlarmiAlarmi schrieb:@Aether
Die Begruendung war: "Er haette nicht so fest zuzuschlagen brauchen!"

Einem anderen Bekannten ist was aehnliches passiert. Er hat damals in einer Bar in einer Glasscheibe gesehen, dass jemand ihm von hinten was ueber den Schaedel ziehen wollte. Er drehte sich um und versetzt dem Mann einen Tritt, der daraufhin eine Treppe hinuntergefallen ist und sich wohl bleibende Schaeden zugezogen hat. Auch er wurde zu Schmerzensgeld verurteilt, weil er Kampfsportler war. Denke das ist aber auch eine Versicherungssache.
Ja ok. Zivilsache ist getrennt zu sehen. Schade, dass man keine Urteile (anonyme natürlich) so einfach abrufen kann.


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Gewalt ist keine Lösung... oder doch?

11.08.2014 um 11:22
@Aether
Deshalb muss man halt auch bei Notwehr extrem aufpassen, dass man am Ende nicht der Gelackmeierte ist. Da zahlt sich dann eine gute Haftpflichtversicherung gerne mal aus!


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Gewalt ist keine Lösung... oder doch?

11.08.2014 um 11:41
@Aether
Klar - Notwehrüberschreitung ist in bestimmten Fällen nicht strafbar, aber wenn ich mich wehre, weil ich beleidigt wurde, dann komme ich schnell in Erklärungsnot, wenn man mich fragt, warum ich denn nicht aufgehört habe, mich zu wehren. Und besonders, wenn ich mich dazu entschließe, mich zu wehren (wie es denke ich bei der Beledigigung der Fall ist), muss ich mir gut überlegen, wie ich mich wehre.


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Draiiipunkt0 Diskussionsleiter
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Gewalt ist keine Lösung... oder doch?

11.08.2014 um 16:32
@Commonsense
Zitat von CommonsenseCommonsense schrieb:Ich habe nur festgestellt, daß die Argumentation, als auch die besserwisserische und teilweise recht überhebliche Art Deiner Diskussionsführung Deinem offensichtlich noch jüngerem Alter geschuldet ist.
Aha, sich in einer Diskussion an die Fakten (in diesem Fall Gesetzestexte und Definitionen, die ich mehrfach zitiert habe) zu halten, ist also besserwisserisch.
Und wenn ich hier meine Meinung und Erfahrungen äußere, nennst du das überheblich.

Ich werde mich hier garantiert nicht auf dieses Niveau herablassen und persönlich werden.
Du kannst von mir denken, was du willst.

Meine Ansichten basieren auf Logik, meiner Erziehung und Lebenserfahrung.
Wenn mich jemand auf der Straße beleidigt, begibt er sich in Gefahr.
Kommt er mir zu nah, werde ich zuschlagen.
Meine Eltern haben mich zu einem friedliebenden Menschen erzogen, der Gewalt nur zu Verteidigungszwecken nutzt. Ich war noch nie in meinem Leben der Aggressor.

Von meinem Vater habe ich gelernt, sich niemals unterdrücken zu lassen.
Wenn ich mich und meinen Freund damals nicht verteidigt hätte, sondern geflüchtet wäre, könnte ich heute nicht mehr in den Spiegel gucken.
Flucht ist für mich keine Option und das findet man auch im Recht wieder ("Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen").

Lange Rede, kurzer Sinn: Es gibt Menschen, die sich alles gefallen lassen, mit denen irgendwelche Idioten machen können, was sie wollen.
Und es gibt solche, die so etwas nicht auf sich sitzen lassen.


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Gewalt ist keine Lösung... oder doch?

11.08.2014 um 16:37
Zitat von Draiiipunkt0Draiiipunkt0 schrieb:Wenn mich jemand auf der Straße beleidigt, begibt er sich in Gefahr.
Kommt er mir zu nah, werde ich zuschlagen.
Meine Eltern haben mich zu einem friedliebenden Menschen erzogen, der Gewalt nur zu Verteidigungszwecken nutzt. Ich war noch nie in meinem Leben der Aggressor.
Findest Du nicht auch, daß das ein wenig paradox klingt?


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Draiiipunkt0 Diskussionsleiter
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Gewalt ist keine Lösung... oder doch?

11.08.2014 um 16:50
@Commonsense

Nein.
Zitat von Draiiipunkt0Draiiipunkt0 schrieb:zu einem friedliebenden Menschen erzogen, der Gewalt nur zu Verteidigungszwecken nutzt.
Zitat von Draiiipunkt0Draiiipunkt0 schrieb:Kommt er mir zu nah, werde ich zuschlagen
= Verteidigung

Ich werde nicht warten bis er den ersten Schlag platziert.


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11.08.2014 um 19:12
Zitat von Draiiipunkt0Draiiipunkt0 schrieb:Soll das ne Drohung sein?
Also um hier die Schärfe rauszunehmen, das denke ich nicht dass er dir drohen wollte.

Nur damit es hier nicht eskaliert und du von deinem Recht auf Notwehr gebraucht machen musst.
Zitat von Draiiipunkt0Draiiipunkt0 schrieb:Wenn jemand von einer Beleidigung getroffen wird, dann ist es ja so, dass sie einen wahren Kern hat oder ein gewisses Gefühl, das in einem ist, triggert.
Hier müsste man dann eben an sich selbst arbeiten, selbstbewusster werden um da drüber zu stehen.

Wobei du eigentlich eh mehrmals betont hast wie selbstbewusst du bist, hm.
Zitat von Draiiipunkt0Draiiipunkt0 schrieb:und einen auf die Schläfe verpasst
Da ich das schon mehrmals las nur kurz als Anmerkung, das solltest du lassen.

Schlag lieber auf die Knie oder Knöchel, Schläfe kann ganz böse ausgehen.
Zitat von Draiiipunkt0Draiiipunkt0 schrieb:Meine Eltern haben mich zu einem friedliebenden Menschen erzogen, der Gewalt nur zu Verteidigungszwecken nutzt
Nur ist es ein Unterschied ob man sich schlägt weil man selbst in physischer Gefahr ist oder weil man dumm angemacht wird.
Zitat von Draiiipunkt0Draiiipunkt0 schrieb:"Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen").
Vl können wir hier einen Juristen finden?! Klar du kannst lesen und zitierst irgendwelche Gesetzestexte.
Man muss aber kein Rechtsanwalt zu sein um zu erkennen, dass es Unsinn ist, wenn man bei einer Beleidigung zuschlägt, jemandem die Nase bricht und man glaubt dass einem der Richter dann uneingeschränkt Recht gibt.


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exul ehemaliges Mitglied

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Gewalt ist keine Lösung... oder doch?

11.08.2014 um 20:20
Guten Abend allerseits!

Eigentlich hatte ich nicht beabsichtigt, mich nach der Löschung meines Kontos nochmals aktiv hier im Forum einzubringen. Ich blieb allerdings als Leser dem Forum über die Zeit meiner Inaktivität hinaus treu.

Dieses Thema hat jedoch meine Aufmerksamkeit geweckt. Es scheint eine gewisse Unsicherheit darüber vorzuherrschen, wie § 32 StGB über den Wortlaut hinaus ausgelegt bzw. angewendet werden muss.

Ein Blick in juristische Standardwerke hätte hier, bereits vor meiner Intervention, Klarheit schaffen können. Da dies bisher - weder vom TE noch von den Mitdiskutanten - in adäquater Weise erfolgt ist, möchte ich dies nun nachholen.
b) Eignung zur Abwendung des Angriffs

22 An der Eignung der Verteidigung zur Abwehr des Angriffs fehlt es deshalb nur in den vergleichsweise seltenen Fällen, in denen das gewählte Mittel nicht nur aufgrund seiner geringen Intensität, sondern schon seiner Art nach zur Abwehr des Angriffs untauglich, also im Grunde gar keine Verteidigung, sondern eine Vergeltung ist.

Wer einen verfeindeten Nachbarn, der gerade im Begriff ist, ihm sein Auto mit einem Schlüssel zu zerkratzen, nicht an seiner Handlung hindert, sondern stattdessen seinerseits das Auto des Nachbarn zerkratzt, nimmt keine zur Abwehr des Angriffs geeignete Verteidigungshandlung vor.

Gleiches gilt, wenn jemand auf eine Beleidigung damit reagiert, dass er den anderen verprügelt oder dessen Sachen beschädigt. Soweit damit nicht weitere unmittelbar bevorstehende Beleidigungen verhindert werden, ist auch ein derartiges Verhalten ein ungeeignetes, nicht durch Notwehr gerechtfertigtes Verteidigungsmittel.
(Frister Helmut, Strafrecht Allgemeiner Teil, Rn.22, S. 222, 6. Auflage, C.H. Beck, München 2013)


Damit dürfte ein Großteil der Unklarheiten hinsichtlich der Rechtslage (sowie der aktiven Anwendung im Rahmen des Strafprozesses) vom Tisch sein.

Als Ratschlag für den korrekten Umgang mit dem Gesetzestext sei noch darauf verwiesen, dass die juristische Exegese mehrere Schritte regelmäßig vorsieht, deren erster die grammatische Auslegung darstellt. D. h. die Würdigung des Wortlauts unter besonderer Berücksichtigung des Wortsinns. Allerdings sollten sich dieser Auslegung noch weitere exegetische Schritte hinzugesellen, da das Abstellen auf den Wortlaut allein nicht zweckdienlich und vor allem nicht praxisnah ist. Daher kann sich eine historische Auslegung anschließen, die Ursprung und Zweck der Normen beleuchtet. Des Weiteren bietet sich die systematische Auslegung an, die die Norm in einem größeren Zusammenhang betrachtet und kontextualisiert. Als vorzügliches Mittel und Standard der modernen Rechtslehre ist nun zuletzt die teleologische Auslegung zu nennen, die eine Norm von ihrer Zielsetzung und Zweckmäßigkeit ( gr. télos = Ziel, Zweck ) her betrachtet und - in Kombination mit den vorher genannten Varianten - zu einer, in den meisten Fällen, wenig fehleranfälligen und praxistauglichen Lösung führt.

In diesem Sinne

HelenusMinor


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Gewalt ist keine Lösung... oder doch?

11.08.2014 um 20:41
Zitat von exulexul schrieb:Soweit damit nicht weitere unmittelbar bevorstehende Beleidigungen verhindert werden
Ich wette, dass darüber nun diskutiert und behauptet wird, mit ner Schelle hätte man weitere Beleidigungen abgewehrt und somit wars okay.


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Gewalt ist keine Lösung... oder doch?

11.08.2014 um 20:55
Nett, aus einer Kommentierung zu zitieren, beinhaltet und schränkt allerdings nicht das Urteil ein, da ich hier keine Grundsatzurteile oder höherrangige Urteile sehe (OLG/o.ä)

Eine Beleidigung mit einem Wort oder Gestik rechtfertigt meiner Meinung nach auch keine Gewaltanwendung als Notwehr. Ich zitierte bisher nur die andauernde, anhaltende aufs übelste beleidigende unter Beachtung der Situation , also wer ist der Aggressor und die Verhältnismäßigkeit.


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Draiiipunkt0 Diskussionsleiter
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Gewalt ist keine Lösung... oder doch?

11.08.2014 um 21:26
@exul
Zitat von exulexul schrieb:Ein Blick in juristische Standardwerke hätte hier, bereits vor meiner Intervention, Klarheit schaffen können. Da dies bisher - weder vom TE noch von den Mitdiskutanten - in adäquater Weise erfolgt ist, möchte ich dies nun nachholen
Es ist nicht mein Ding stumpf aus Lehrbüchern zu zitieren, denn auch Professoren können sich irren.
Stattdessen habe ich mehrfach versucht mit Gesetzestext und Definitionen zu argumentieren, was hier keinen Anklang fand.
Soll kein Vorwurf sein, aber von Subsumtion haben hier die wenigsten schonmal was gehört.


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Gewalt ist keine Lösung... oder doch?

11.08.2014 um 21:30
Auf keinen Fall!

Es gibt immer noch einen anderen Weg, Dinge zu klären! :)
Und aus Gewalt entstehen nur noch mehr Probleme, darum ist es keine END- Lösung. Ja, vielleicht kann sie ein Problem lösen, aber es entsteht ein zweites und dann wird man die Geister, die man rief, nicht mehr los :s



Ich hoffe jeder von euch findet eine schönere Art, Probleme in den Griff zu bekommen.


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11.08.2014 um 21:31
Gewalt ist keine Lösung, aber in manchen Situationen notwendig. (Notwehr)


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Gewalt ist keine Lösung... oder doch?

11.08.2014 um 21:33
Gewalt ist niemals eine Lösung. Auch die Notwehr wäre nicht nötig, wenn alle Menschen dies beherzigen würden! Ausnahmen im Tierreich... Fehlende Intelligenz... Allerdings fehlt uns diese auch^^


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Gewalt ist keine Lösung... oder doch?

11.08.2014 um 21:34
@VogelJagd
Nunja, wenn jemand mit einem Messer auf dich losgeht. Würdest du dich nicht wehren? Du musst den Angreifer ja nicht töten, nur abwehren.


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Draiiipunkt0 Diskussionsleiter
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Gewalt ist keine Lösung... oder doch?

11.08.2014 um 21:35
@VogelJagd
Zitat von VogelJagdVogelJagd schrieb:Gewalt ist niemals eine Lösung. Auch die Notwehr wäre nicht nötig, wenn alle Menschen dies beherzigen würden!
Schön wärs, ist aber nunmal eine utopische Vorstellung.


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Gewalt ist keine Lösung... oder doch?

11.08.2014 um 21:36
@Lessy
Klar muss ich das dann tun, wenn ich am leben bleiben möchte :)
Ich meinte mit meiner Aussage, auch die Notwehr wäre nicht nötig, wenn es keine Gewalt geben würde...
Zitat von Draiiipunkt0Draiiipunkt0 schrieb:Schön wärs, ist aber nunmal eine utopische Vorstellung.
Ja schön wäre das und ja, es ist und bleibt eine Wunschvorstellung... leider


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exul ehemaliges Mitglied

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Gewalt ist keine Lösung... oder doch?

11.08.2014 um 21:37
Zitat von Draiiipunkt0Draiiipunkt0 schrieb:Es ist nicht mein Ding stumpf aus Lehrbüchern zu zitieren
Ich will keine Seifenblasen platzen lassen: aber die sog. "stumpfe Zitation" aus Lehrwerken ist ein nicht unwesentlicher Teil der juristischen Arbeit. Dazu empfehle ich die Lektüre diverser Dissertationen. Diese zitieren bisweilen hundertfach aus Lehrbüchern. Man kann auch klein anfangen und sich die Hausarbeiten der 2. und 3. Semester zu Gemüte führen. Dort findet man - bei einem unterstellten Umfang von 25 - 30 Seiten - regelmäßig zwischen 50 und 75 Fußnoten, die alle "stumpf" auf die einschlägigen Lehrbücher rekurrieren. Wie ein Korrektor indes auf die Weigerung "stumpf aus Lehrbüchern zu zitieren" reagieren würde, kann ich mir lebhaft vorstellen.

Außerdem ist das Durchführen eines Meinungsstreits immer möglich und vielfach sogar angezeigt. Hinzu kommt, dass es "die Lehrmeinung" innerhalb der Juristerei ohnehin nicht gibt. Was allgemein als hM ( herrschende Meinung ) gehandelt wird, lässt höchstens Rückschlüsse auf die Häufigkeit einer Anwendung der damit bezeichneten Lösung schließen, aber nicht auf die grundsätzliche Unmöglichkeit anderer Ansätze(mM).


Aber dies nur am Rande. In nuce gibt der zitierte Absatz nur das wieder, was mehrfach hier schon angesprochen wurde. Das Problem der Gegenwärtigkeit von Angriffen, sowie das präventive Stoppen (gedachter resp. angenommener) weiterer Beleidigungen. Allerdings wird der Unterschied zwischen Abwehr und Vergeltung dort gut herausgearbeitet.


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Draiiipunkt0 Diskussionsleiter
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Gewalt ist keine Lösung... oder doch?

11.08.2014 um 21:41
@exul

In einer Klausur kannst du auch nicht einfach einen Abschnitt komplett zitieren und dann sagen: "So, jetzt hab ich ne Menge Zeit gespart."

Versuch doch einfach selbstständig zu argumentieren mit Gesetz, Definitionen und Theorien, so wie du es im Studium gelernt haben solltest.


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