Gewalt ist keine Lösung... oder doch?
11.08.2014 um 11:13127 (1) StPO natürlich.
Ja ok. Zivilsache ist getrennt zu sehen. Schade, dass man keine Urteile (anonyme natürlich) so einfach abrufen kann.Alarmi schrieb:@Aether
Die Begruendung war: "Er haette nicht so fest zuzuschlagen brauchen!"
Einem anderen Bekannten ist was aehnliches passiert. Er hat damals in einer Bar in einer Glasscheibe gesehen, dass jemand ihm von hinten was ueber den Schaedel ziehen wollte. Er drehte sich um und versetzt dem Mann einen Tritt, der daraufhin eine Treppe hinuntergefallen ist und sich wohl bleibende Schaeden zugezogen hat. Auch er wurde zu Schmerzensgeld verurteilt, weil er Kampfsportler war. Denke das ist aber auch eine Versicherungssache.
Aha, sich in einer Diskussion an die Fakten (in diesem Fall Gesetzestexte und Definitionen, die ich mehrfach zitiert habe) zu halten, ist also besserwisserisch.Commonsense schrieb:Ich habe nur festgestellt, daß die Argumentation, als auch die besserwisserische und teilweise recht überhebliche Art Deiner Diskussionsführung Deinem offensichtlich noch jüngerem Alter geschuldet ist.
Findest Du nicht auch, daß das ein wenig paradox klingt?Draiiipunkt0 schrieb:Wenn mich jemand auf der Straße beleidigt, begibt er sich in Gefahr.
Kommt er mir zu nah, werde ich zuschlagen.
Meine Eltern haben mich zu einem friedliebenden Menschen erzogen, der Gewalt nur zu Verteidigungszwecken nutzt. Ich war noch nie in meinem Leben der Aggressor.
Draiiipunkt0 schrieb:zu einem friedliebenden Menschen erzogen, der Gewalt nur zu Verteidigungszwecken nutzt.
= VerteidigungDraiiipunkt0 schrieb:Kommt er mir zu nah, werde ich zuschlagen
Also um hier die Schärfe rauszunehmen, das denke ich nicht dass er dir drohen wollte.Draiiipunkt0 schrieb:Soll das ne Drohung sein?
Hier müsste man dann eben an sich selbst arbeiten, selbstbewusster werden um da drüber zu stehen.Draiiipunkt0 schrieb:Wenn jemand von einer Beleidigung getroffen wird, dann ist es ja so, dass sie einen wahren Kern hat oder ein gewisses Gefühl, das in einem ist, triggert.
Da ich das schon mehrmals las nur kurz als Anmerkung, das solltest du lassen.Draiiipunkt0 schrieb:und einen auf die Schläfe verpasst
Nur ist es ein Unterschied ob man sich schlägt weil man selbst in physischer Gefahr ist oder weil man dumm angemacht wird.Draiiipunkt0 schrieb:Meine Eltern haben mich zu einem friedliebenden Menschen erzogen, der Gewalt nur zu Verteidigungszwecken nutzt
Vl können wir hier einen Juristen finden?! Klar du kannst lesen und zitierst irgendwelche Gesetzestexte.Draiiipunkt0 schrieb:"Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen").
b) Eignung zur Abwendung des Angriffs(Frister Helmut, Strafrecht Allgemeiner Teil, Rn.22, S. 222, 6. Auflage, C.H. Beck, München 2013)
22 An der Eignung der Verteidigung zur Abwehr des Angriffs fehlt es deshalb nur in den vergleichsweise seltenen Fällen, in denen das gewählte Mittel nicht nur aufgrund seiner geringen Intensität, sondern schon seiner Art nach zur Abwehr des Angriffs untauglich, also im Grunde gar keine Verteidigung, sondern eine Vergeltung ist.
Wer einen verfeindeten Nachbarn, der gerade im Begriff ist, ihm sein Auto mit einem Schlüssel zu zerkratzen, nicht an seiner Handlung hindert, sondern stattdessen seinerseits das Auto des Nachbarn zerkratzt, nimmt keine zur Abwehr des Angriffs geeignete Verteidigungshandlung vor.
Gleiches gilt, wenn jemand auf eine Beleidigung damit reagiert, dass er den anderen verprügelt oder dessen Sachen beschädigt. Soweit damit nicht weitere unmittelbar bevorstehende Beleidigungen verhindert werden, ist auch ein derartiges Verhalten ein ungeeignetes, nicht durch Notwehr gerechtfertigtes Verteidigungsmittel.
Ich wette, dass darüber nun diskutiert und behauptet wird, mit ner Schelle hätte man weitere Beleidigungen abgewehrt und somit wars okay.exul schrieb:Soweit damit nicht weitere unmittelbar bevorstehende Beleidigungen verhindert werden
Es ist nicht mein Ding stumpf aus Lehrbüchern zu zitieren, denn auch Professoren können sich irren.exul schrieb:Ein Blick in juristische Standardwerke hätte hier, bereits vor meiner Intervention, Klarheit schaffen können. Da dies bisher - weder vom TE noch von den Mitdiskutanten - in adäquater Weise erfolgt ist, möchte ich dies nun nachholen
Schön wärs, ist aber nunmal eine utopische Vorstellung.VogelJagd schrieb:Gewalt ist niemals eine Lösung. Auch die Notwehr wäre nicht nötig, wenn alle Menschen dies beherzigen würden!
Ja schön wäre das und ja, es ist und bleibt eine Wunschvorstellung... leiderDraiiipunkt0 schrieb:Schön wärs, ist aber nunmal eine utopische Vorstellung.
Ich will keine Seifenblasen platzen lassen: aber die sog. "stumpfe Zitation" aus Lehrwerken ist ein nicht unwesentlicher Teil der juristischen Arbeit. Dazu empfehle ich die Lektüre diverser Dissertationen. Diese zitieren bisweilen hundertfach aus Lehrbüchern. Man kann auch klein anfangen und sich die Hausarbeiten der 2. und 3. Semester zu Gemüte führen. Dort findet man - bei einem unterstellten Umfang von 25 - 30 Seiten - regelmäßig zwischen 50 und 75 Fußnoten, die alle "stumpf" auf die einschlägigen Lehrbücher rekurrieren. Wie ein Korrektor indes auf die Weigerung "stumpf aus Lehrbüchern zu zitieren" reagieren würde, kann ich mir lebhaft vorstellen.Draiiipunkt0 schrieb:Es ist nicht mein Ding stumpf aus Lehrbüchern zu zitieren