Zippy
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Leihmutter mit behindertem Kind alleine gelassen: Die andere Seite
02.08.2014 um 19:19Zurzeit sorgt der Fall einer Leihmutterschaft in Thailand für Aufsehen: Ein australisches Paar lies von einer thailändischen Frau ihr Kind austragen, doch die junge Frau wurde mit Zwillingen schwanger. Das Problem: eines der Kinder hatte Trisomie 21, auch als Down-Syndrom bekannt. Als das Paar von der Behinderung erfahren hat, forderten es eine Abtreibung, die Thailänderin weigerte sich aber. Als nun die Zwillinge geboren wurden, nahm das australische Paar nur das gesunde Kind und lies das behinderte bei der Leihmutter.
http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/australien-leihmutter-und-baby-mit-down-syndrom-im-stich-gelassen-a-984139.html
Verständlicherweise empört das viele Leute und unter den entsprechenden Artikeln liest man zu 99 Prozent wütende Kommentare. Wie gesagt, verständlich. Allerdings gibt es noch eine andere Seite, die man meiner Meinung nach nicht außer Acht lassen darf: Als das Paar nämlich von der Behinderung erfuhr, forderte es bekanntlich eine Abtreibung, doch die Leihmutter weigerte sich wie gesagt. Es ist beispielsweise in Deutschland erlaubt, ein behindertes Kind abzutreiben. In den meisten westlichen Ländern ebenso. Niemand kann und darf dazu gezwungen werden, ein behindertes Kind zu bekommen. Auch kein Paar, das sich für eine Leihmutterschaft entschieden haben.
Das Prinzip der Leihmutterschaft basiert darauf, dass die Leihmutter ihren Körper zur Verfügung und, genau wie die junge Thailänderin, Geld dafür bekommt. Diese zur Zurverfügungstellung impliziert ausdrücklich auch eine Abtreibung. In der Regel ist das auch vertraglich festgehalten. Die Leihmutter hat ihre vertraglichen Pflichten gebrochen und dadurch ist diese Situation zustande gekommen.
Dass das australische Paar jetzt nur das gesunde Kind genommen hat – nach dem Motto: "beschädige Ware nehmen wir nicht" – kann man natürlich kritisieren. Allerdings wollten sie von Anfang eine Abtreibung, doch die junge Thailänderin hat sich, entgegen ihren Pflichten, geweigert. Das wäre ungefähr so, als wenn eine normale Frau schwanger werden würde, erfährt, dass ihr Kind behindert werden wird, eine Abtreibung vornehmen lassen will, aber von ihrem Freund so lange Zuhause gefangen gehalten wird, bis das Kind auf der Welt ist. Sie wollte das behinderte Kind nicht, wird aber von ihrem Freund dazu gezwungen. Das australische Paar wollte das behinderte Kind auch nicht, wurde aber von der Leihmutter dazu gezwungen.
Wie gesagt, die empörten Kommentare sind verständlich. Doch eine Leihmutter stellt ihren Körper zur Verfügung, was unter Umständen auch eine Abtreibung beinhalten kann. Wer A sagt, der muss bekanntlich auch B sagen.
http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/australien-leihmutter-und-baby-mit-down-syndrom-im-stich-gelassen-a-984139.html
Verständlicherweise empört das viele Leute und unter den entsprechenden Artikeln liest man zu 99 Prozent wütende Kommentare. Wie gesagt, verständlich. Allerdings gibt es noch eine andere Seite, die man meiner Meinung nach nicht außer Acht lassen darf: Als das Paar nämlich von der Behinderung erfuhr, forderte es bekanntlich eine Abtreibung, doch die Leihmutter weigerte sich wie gesagt. Es ist beispielsweise in Deutschland erlaubt, ein behindertes Kind abzutreiben. In den meisten westlichen Ländern ebenso. Niemand kann und darf dazu gezwungen werden, ein behindertes Kind zu bekommen. Auch kein Paar, das sich für eine Leihmutterschaft entschieden haben.
Das Prinzip der Leihmutterschaft basiert darauf, dass die Leihmutter ihren Körper zur Verfügung und, genau wie die junge Thailänderin, Geld dafür bekommt. Diese zur Zurverfügungstellung impliziert ausdrücklich auch eine Abtreibung. In der Regel ist das auch vertraglich festgehalten. Die Leihmutter hat ihre vertraglichen Pflichten gebrochen und dadurch ist diese Situation zustande gekommen.
Dass das australische Paar jetzt nur das gesunde Kind genommen hat – nach dem Motto: "beschädige Ware nehmen wir nicht" – kann man natürlich kritisieren. Allerdings wollten sie von Anfang eine Abtreibung, doch die junge Thailänderin hat sich, entgegen ihren Pflichten, geweigert. Das wäre ungefähr so, als wenn eine normale Frau schwanger werden würde, erfährt, dass ihr Kind behindert werden wird, eine Abtreibung vornehmen lassen will, aber von ihrem Freund so lange Zuhause gefangen gehalten wird, bis das Kind auf der Welt ist. Sie wollte das behinderte Kind nicht, wird aber von ihrem Freund dazu gezwungen. Das australische Paar wollte das behinderte Kind auch nicht, wurde aber von der Leihmutter dazu gezwungen.
Wie gesagt, die empörten Kommentare sind verständlich. Doch eine Leihmutter stellt ihren Körper zur Verfügung, was unter Umständen auch eine Abtreibung beinhalten kann. Wer A sagt, der muss bekanntlich auch B sagen.