@inci2 @drehrumbum @wichtelprinz Ihr solltet euch über die Bedeutung und juristische Einordnung der Ehe informieren.
Der Staat schreibt die Eheschliessung im Standesamt vor, und das ist tatsächlich nur das Unterschreiben eines Vertrages, der juristische Fragen wie Erbe, Sorgerecht, gemeinsames Eigentum u.s.w. regelt.
Es interessiert den Staat nicht, ob man Kinder bekommen kann, überhaupt keinen Sex hat oder Sex hat, aber keine Kinder möchte.
Das Kinderkriegen wird dann gefördert, durch Kindergeld u.s.w., aber das hat mit der Eheschliessung zunächst mal nichts zu tun, denn Kindergeld bekommen auch Ledige und unverheiratete Paare.
Eheschliessungen sollen günstige Voraussetzungen für eine Familie schaffen, schreiben aber nicht die Gründung einer Familie vor.
Zunächst mal geht es um die gegenseitige Absicherung der Eheleute, und auch um Vorteile, die der Staat dadurch hat: Es wird ja auch festgelegt, dass die Ehepartner finanziell füreinander einstehen müssen, und im Falle von Pflegebedürftigkeit des Einen die Verantwortung nicht dem Staat überlassen können. Auch zukünftige Kinder werden verpflichtet, für die Eltern aufzukommen.
Insofern regelt die Standesamtliche Ehe nur, dass zwei Menschen, und dass sie und ihre Kinder Verantwortung füreinander übernehmen.
Deshalb ist gegen gleichgeschlechtliche Ehen juristisch vom Staat nichts einzuwenden und war es nur folgerichtig, die Gleichstellung zur "Normalo-"Ehe Schritt für Schritt zu vollziehen.
Alles andere sind moralische und religiöse Fragen, die auf anderer Ebene zu lösen sind.
Das Adoptionsrecht wird deshalb ganz unabhängig von der Ehe diskutiert.
Auch Hetero-Paare haben kein
Recht auf Adoption und müssen ein strenges Auswahlverfahren durchlaufen. Eine Garantie, auf ewig verheiratet zu bleiben und eine idealtypische Ehe zu führen, sich an konservativen Rollenbildern zu orientieren und die Kinder religiös zu erziehen, müssen sie jedoch nicht unterschreiben.