calligraphie schrieb:Ich frage mich seit längerem ( wäre evtl mal eine Frage an unsere beiden Fachleute hier Hr Hammel und Rick B) ob er wohl aus seiner Zelle den ganzen Wust ( vermutlich ein Container voll) an gesammelten Papieren und Ordnern aus drei Jahrzehnten Korrespondenz und literarische Fingerübungen, mitnehmen durfte in die Abschiebehaft? Der muss ja kistenweise mitgeschleppt haben. Oder hat er alles von seinem German Friends Circle vorher katalogisieren und kopieren lassen, als sein Vermächtnis?
Normalerweise sieht man entlassene Häftlinge ja nur mit nem Bündel nach draußen gehen, maximal ein Müllsack voll. Oder durfte er sein komplettes Büro, im Frachtraum gegen Aufpreis mitnehmen?
LaBaLiLaDy schrieb:Ich weiß natürlich nicht wie das genau in Sörings Fall war, aber soweit ich weiß haben zumindest hier in Deutschland, Inhaftierte einen Anspruch darauf, die Prozessunterlagen zu erhalten ( natürlich als Abschrift, da sämtliche Unterlagen auch bei Gericht verbleiben ). Inwiefern das in den USA gehandhabt wird, weiß ich nicht.
Na ja, auch in den USA darf man die Unterlagen zum eigenen Verfahren, wenn es sein muss, in seiner Zelle haben. Allerdings darf man die Zelle nicht in eine Grossraum-Bibliothek verwandeln, der Umfang der aufbewahrten Dinge wird sehr stark begrenzt, aus Platzgründen. Normalerweise ist das so, dass man die wichtigsten Unterlagen, an welchen man arbeitet, dort haben darf, alles andere muss raus. Meistens bleiben die Akten bei dem Anwalt, persönliche Dinge bei Familienmitgliedern etc.
Aber unser Doppelmörder soll ja auch noch eine Bankfiliale in seiner Zelle betrieben haben usw.
:)LaBaLiLaDy schrieb:Auch besitze ich Elizabeths Urteilsverkündung aus 1987,
Das ist schon witzig. Man muss kein Jurist sein, sondern sich nur ab und zu mal einen Prozess in den USA im Fernsehen anschauen. Die Urteils
verkündung sieht dann in etwa so aus: "We the Jury find the defendant in count one of the indictment... ... guilty." Usw. Ob das literarischen Wert hat ist doch sehr zweifelhaft. Immerhin behauptet er nicht die Urteils
begründung zu haben, denn wie wir wissen, ist das in den USA ganz anders als in Deutschland: die Jury urteilt. Punktum. Es gibt keine schriftliche Begründung.
Fällt das Gericht ein Urteil ohne Mitwirkung einer Jury gibt es schriftliche Dokumente, z.B. das plea agreement, also das ausgehandelte Schuldanerkenntnis oder ein minute entry zum judgment usw. Aber das heisst dann eben ganz anders, eine "Urteils
verkündung" klingt schon mal sehr merkwürdig.
Als ich den Doppelmörder zum ersten Mal in einem Video gesehen habe, vor vielen Jahren, kam mir sofort der Gedanke "windiger Gebrauchtwagenhändler" in den Sinn. Noch heute wäre ich bei allem, was er verkaufen will, extrem skeptisch.