kravmaga schrieb:Auffällig ist, wie du die Fehler der Grossen beschönigst, entschuldigst und verniedlichst, während du bei den Schwachen keine Gnade kennst.
Das liegt nur an Deinem schlechten Textverständnis, dass Du
glaubst, ich würde Steuerhinterziehung verniedlichen.
In Wahrheit wende ich mich gegen unsinnige Behauptungen. Und Deine sind besonders unsinnig.
Ich möchte, dass Steuerhinterzieher hart bestraft werden. Ich möchte auch, dass andere Vergehen bestraft werden. Aber jemanden nicht zu bestrafen, weil er es unterlässt, sich zu kümmern, halte ich für ungerecht. Weil es all diejenigen benachteiligt, die in der gleichen Situation keine kriminellen Handlungen begehen.
Ich würde es noch viel ungerechter empfinden, wenn der Richter im Fall Zumwinkel das Problem absichtlich verursacht hätte - aber das wäre reine Spekulation.
Du bist recht schnell mit Urteilen über andere. Das ist ein Fehler.
allmotlEY schrieb:aber nicht in der Größenordnung der begangenen Straftaten
Du hast schon recht, wenn man sich nur den Geldwert ansieht, ist das so. Es ist auch so, dass jemand, der 1000 EUR stielt nicht 10 mal so hart bestraft wird, wie jemand, der 100 EUR stielt.
Aber das liegt in gewissem Umfang daran, dass das persönliche Unrecht nicht unbedingt 10 mal so hoch ist. Zudem hat den Staat zu bescheißen eine gewisse Tradition, so blöd das auch klingt, und Du wanderst auch nicht so schnell ins Gefängnis, wenn Du Dein Auto schwarz reparieren lässt.
joleen schrieb:Denn es ist schon irgendwo ungerecht das eine 86 jährige wegen einer ordnungswiedrigkeit so behandelt
Erstens, das Erschleichen von Leistungen ist keine Ordnungswidrigkeit. Es ist eine Straftat.
Zweitens, wenn ich wiederholt Straftaten begehe und damit zum Ausdruck bringe, dass ich mich nach wie vor nicht an die Rechtsordnung halten möchte, werden die Strafen exponentiell steigen. Weil ich zeige, dass mich kleine Strafen offenbar nicht beeindrucken.
Und drittens, diese Dame wurde nicht zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, sondern sie wurde verhaftet, weil sie nicht zum Gerichtstermin erschien und es keinen Anlass gab zu glauben, sie würde zum nächsten erscheinen.
Diese Frau hätte 95% ihrer Probleme vermeiden können, wenn sie irgendwann in der Zeit bis zum Erlass des Haftbefehls ein mal vernünftig gehandelt hätte, wie man das von einem mündigen Bürger erwarten kann. Es hätte schon genügt, dass sie das Fernbleiben von der Verhandlung erklärt hätte. Das wäre alles gewesen.
Diese Dame ist selbstverständlich keine Schwerkriminelle und keine große Gefahr für die Gesellschaft. Und vielleicht ist sie eine nette alte Dame, der die Dinge über den Kopf gewachsen sind.
Aber sie ist eben eine mündige Bürgerin eines Rechtsstaates und die Gesellschaft kann von ihr erwarten, dass sie nach genügend Ermahnungen vernünftig handelt. Und dabei ist es egal, ob sie nun 20 oder 97 ist, wobei natürlich der Umstand, dass sich ältere Leute ggf. nicht mehr so sicher in der Rechtsordnung bewegen können, Berücksichtigung finden muss.