Konstrukt schrieb:die anwälte wissen das die richter null ahnung haben
und das keiner sich richtig mit inet gesetzen auskennt.
Naja, wenn sie keinerlei Ahnung hätten, dann hätte U+C die Anträge nicht so formulieren müssen, als ob es sich um Filesharing handle.
Konstrukt schrieb:wenn ein anwalt einen bürger abmahnt hat es wohl seine richtigkeit.
Es scheinen ja gar nicht alle Anträge durchgekommen zu sein, da bei einigen aufgefallen ist, dass es sich nicht um Filesharing handelte und man seine Zweifel hatte.
Zudem ist das Problem ja nicht, dass sich keiner mit den Gesetzen auskennt, das Problem ist, dass es keine eindeutigen Gesetze gibt, da man sie in beide Richtungen verbiegen kann.
Aber das ist nicht nur bei uns so, in den USA, Frankreich und Italien scheint es genau derselbe Mist zu sein. Also überall Grauzone, bis es mal geklärt wird.
praiseway schrieb:weswegen es mich auch so erstaunt, dass Hamburg die einstweilige Verfügung gegen U+C erlassen haben soll.
Wow, wir sind tatsächlich einmal einer Meinung. Dass das von Hamburg kam, war wirklich... Die sind ja schon einige Male mit "komischen" Urteilen in Bezug auf technische Sachverhalte aufgefallen, die jedem technischen Sachverständigen große Fragezeichen in die Augen trieben.