Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!
29.12.2013 um 19:21Das unbestraft zu lassen bedürfte einer teleologischen Reduktion. Und warum nun das Streaming - juristisch - so anders aufgefaßt werden sollte, als das downloading, sehe ich nicht. Gehen wir doch mal von dem Rechtsgut aus: Das Werk. Dem dürfte es wohl ziemlich egal sein, ob sein Urheber sein Geld dafür nicht bekommt, weil es gedownloaded wurde, oder gestreamed.