Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!
29.12.2013 um 14:16Das wirklich Bedenkliche ist doch, dass damit eine Entscheidung herbeigeführt wird. Bisher hat noch kein Gericht über Streaming entschieden, weil man eben beim Streaming die IP-Adressen nicht herausfinden konnte. Das geht jetzt. Und, ohne vorher die schwierige Frage klären zu müssen, ob denn für das Abgreifen der IPs bei Streaming via Gerichtsbeschluß zu erlauben ist (das hätten die Amtsgerichte wohl verneint ) wird die Sache jetzt höchstrichterlich geklärt. Und man kann sich sicher sein, dass der BGH (und alle Landes- und Oberlandesgerichte) das Streamen verbieten wird. Eine Farce der Contentinhaber, die funktioniert hat.
Cheapeau vor den findigen Juristen. (Auch, wenn es mich selbst ebenso ankotzt.)
Cheapeau vor den findigen Juristen. (Auch, wenn es mich selbst ebenso ankotzt.)