@DiePandorra Ich bin zwar nicht betroffen von der Abmahnwelle , ich kann dir aber nur raten, die Unterlassungserklärung auf keinen Fall zu unterzeichnen und nicht zu bezahlen. Ich würde bei der Rechtsanwaltskanzlei schriftlich Widerspruch einlegen. mit der Begründung ,dass weder du noch dein Freund überhaupt diese Webseite Red Tube besucht habt , werdet ihr zu Unrecht beschuldigt und daher bezahlt ihr diese Gebühr in Höhe von 250 € auch nicht. Zudem ist das Streamen solcher Filme nicht verboten , weil diese nur zwischengespeichert im Cache landen. Ihr werdet zu Unrecht beschuldigt Filme downgeloadet zu haben, da streamen nunmal kein downloaden ist und ihr ja nicht einmal solche Filme gestreamt habt.
Ich würde in dem Widerspruch zudem hinweisen, dass die Anschuldigung dieser Anwaltskanzlei Ruf schädigend, falsche Verdächtigung und Verunglimpfung sei und ich würde denen damit drohen, dass ich die Anwaltskanzlei anzeigen würde , falls diese Abmahnung nicht sofort zurückgezogen werden würde und dein Name reingewaschen werden würde.
Feuer bekämpft man am besten mit Feuer.
MfG:
Mav