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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

1.917 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Abmahnung, Landgericht Köln, Pornoseiten ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

22.12.2013 um 22:45
Für den Fall, daß es jemand noch nicht kennen sollte:

Ulf Buermeyer, Richter am LG Berlin, hat via heise.de eine juristische Einschätzung der Redtube-Affäre aus strafrechtlicher Sicht veröffentlicht.
Seit drei Wochen machen nun Abmahnungen wegen des Vorwurfs Schlagzeilen, die Abgemahnten hätten Videos auf einem Porno-Video-Portal lediglich angesehen. Damit dürfte allerdings die rote Linie des strafrechtlich Relevanten überschritten sein: Die Vorwürfe scheinen rechtlich so weit hergeholt, die Ermittlung des "Tatverdachts" so fehleranfällig, dass sich diese Masche für die Urheber der Abmahnwelle sehr wahrscheinlich als schmerzhafter Bumerang erweisen wird.
[...]
Das Ergebnis dürfte für Streaming-Abmahner unerfreulich sein: Solche Abmahnungen werden in aller Regel wenigstens als versuchter Betrug strafbar sein. Ebenfalls zu erwägen wäre im konkretem Fall der Kanzlei U+C wohl eine Strafbarkeit wegen Nötigung oder Erpressung – dies vertreten jedenfalls zwei Berliner Rechtsanwälte in ihrer lesenswerten Strafanzeige.
[...]
Hierzu kann wiederum jedes Abmahnopfer einen Beitrag leisten: Wer sich sicher ist, einen abgemahnten Film nicht gesehen zu haben, und dies auch für andere Nutzer seines Zugangs ausschließen kann, der sollte Strafanzeige stellen und darum bitten, über den Fortgang des Verfahrens informiert zu werden. Nur durch eine Vielzahl von Strafanzeigen können die Ermittler verdächtige Muster erkennen. Und so lässt sich später zur Überzeugung eines Gerichts dokumentieren, dass nicht nur ein Fehler im Einzelfall vorlag, sondern unberechtigte Abmahnungen billigend in Kauf genommen wurden. Die Strafen könnten dann empfindlich sein: Der Strafrahmen des gewerbsmäßigen Betruges reicht von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.
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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

23.12.2013 um 03:43
Tut mir leid für Dich. Aber zu dem, was Du da beschreibst gehören immer zwei.
Einer der es (heimlich) macht und einer, der es sich gefallen läßt. ;)
Ja, aber dadurch, dass er es heimlich macht, ist mein Vertrauen weg und Lieben tue ich ihn schon lange nicht mehr. Wir haben so oft darüber geredet und er lässt es nicht. Also, muss er damit leben. Ich muss es ja auch.
Das der Göttliche da manipuliert haben könnte, kann ich definitiv ausschließen.
Würde ich nicht sagen. Verläufe kann man löschen und einzelne Links aus dem Verlauf auch.


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

23.12.2013 um 03:55
@Ariadne
Zitat von AriadneAriadne schrieb:Ja, aber dadurch, dass er es heimlich macht, ist mein Vertrauen weg
Also ich würde es mir von meiner Lieben auch nicht vorschreiben lassen, was ich mir auf meinem PC angucken darf und was nicht. Und ich sähe auch keine Pflicht oder Notwendigkeit darin, sie über meine Computeraktivitäten aufklären zu müssen. Auch SOWAS hat mit Vertrauen zu tun und auch mit einem Stück Freiheit, das jedem Partner zusteht. Auf Orwell'sche Verhältnisse in einer Beziehung kann ich gut verzichten.
Zitat von AriadneAriadne schrieb:und Lieben tue ich ihn schon lange nicht mehr
Sowas ist allerdings tatsächlich ein Grund.


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

23.12.2013 um 13:03
Abmahnungen wegen Porno-Streaming: Rechteinhaber äußert sich zur IP-Adress-Ermittlung
Zur dubiosen IP-Adressen-Erhebung, die den Streaming-Abmahnungen der Kanzlei U+C zugrunde liegt, hat sich nun der Rechteinhaber, die Schweizer The Archive AG. zu Wort gemeldet. In einer Mitteilung stellt Ralf Reichert, der auch Geschäftsführer der deutschen Plattenfirma Intergroove ist, fest, dass "es zu einer Vielzahl von falschen Spekulationen über eine möglicherweise sogar unrechtmäßige Datenerhebung gekommen" sei. Und: "Diesen Vorwürfen ist entschieden entgegen zu treten."

Die Erhebungs-Software GLADII basiere "auf üblichen Internet-Technologien. Der Einsatz von Viren, Trojanern und Malware kann ausgeschlossen werden." Der Einsatz der Software lasse "keine rechtliche Bedenken zu". Man habe IP-Adressen, Links und Zeiten "korrekt erfasst". "Vertipper-Domains und Umleitungen können ausgeschlossen werden", heißt es ohne weitere Erläuterungen. Und auch für den plötzlichen Anstieg der Zugriffzahlen auf die ansonsten kaum abgerufenen Redtube-Porons hat Hausner eine krude Erklärung parat: "Wegen dem Einsatz einer Monitoring-Software zur Feststellung der Verfügbarkeit von den Medien-Dateien kann es zu einem Anstieg der Views auf den Portalseiten kommen."

Um seine Behauptungen zu manifestieren, hat Hausner der Redaktion eine Ergänzung zu einem Gutachten der Kanzlei Diehl & Partner vom 19. Dezember 2013 geliefert. Darin findet sich vor allem der Satz: "Den Einsatz von etwaigen Werbebannern oder Werbebannercode oder Domain-Weiterleitungen oder Trojanern, Viren oder andere Malware konnten wir hingegen nicht feststellen." Diese Ergänzung spielt auf sich verdichtende Indizien zur tatsächlichen Erhebung der IP-Adressen an. Sie ist allerdings völlig ohne Aussagekraft, solange die Veröffentlichung des Gutachtens der Kanzlei vom 21. März 2013 verweigert wird, da jede Information zur Methodik fehlt.
Leider kein Wort dazu, wie die komische Software auf die Idee kommt, daß viele Leute gleich mehrere der abgemahnten Filme auf einmal gesehen haben sollen, oder wieso Personen abgemahnt wurden, die zum vermeintlichen Tatzeitraum gar nicht zu Hause waren.

Was an der Meldung verwundert ist, daß im ersten Absatz noch von Ralf Reichert die Rede ist, im zweiten und dritten jedoch von einem gewissen Herrn Hausner. Oliver Hausner war derjenige, der die Verwertungsrechte an TheArchive AG verkauft haben soll, obwohl an seiner vermeintlichen Büroadresse weder ein Briefkasten noch Klingelschild vorhanden sind. Die anderen Hausbewohner kennen den Namen auch nicht.


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

23.12.2013 um 13:45
Jetzt dürfte es wohl erstmal vorbei sein mit den Abmahnungen:

http://www.focus.de/kultur/vermischtes/porno-streaming-einstweilige-verfuegung-redtube-geht-gegen-abmahn-firma-vor_id_3499764.html

Redtube hat eine einstweilige Verfügung erwirkt, die "The Archive" und den Abmahnanwälten verbietet, weiterhin Abmahnungen zu verschicken.


Damit dürfte die Geschichte wohl insofern gegessen sein, als das Redtube klargestellt hat: Diese Leute handeln nicht in unserem Auftrag, ihr Vorgehen ist unrechtmäßig.


Wer angeschrieben wurde, sollte keinen halben Cent zahlen!

Von mir würde die Kanzlei als Antwort genau drei Buchstaben bekommen:

,,LOL"

:D


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

23.12.2013 um 18:42
http://www.bild.de/digital/internet/redtube/landgericht-entscheidet-abmahnungen-gegen-redtube-nutzer-sind-unzulaessig-33972326.bild.html

Ja jetzt is Ruhe in der Büchse der Pandorra *hihii*


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

23.12.2013 um 18:48
Naja, aber nichtdestotrotz bleibt zu hoffen, das die Herren von U+C noch was auf den Sack bekommen. Nen kleiner Knastaufenthalt inklusiven Privatporno als durchgereichte Matratze waere nach solch Aktion wohl das Mindeste.


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

23.12.2013 um 19:45
Zitat von Spirit2015Spirit2015 schrieb:Ja jetzt is Ruhe in der Büchse der Pandorra *hihii*
Da der vermeintliche Rechteinhaber "TheArchive AG" ja in der Schweiz sitzt, müsste dieses Urteil doch erstmal von einem Schweizer Gericht bestätigt werden, oder?


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

23.12.2013 um 19:51
http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Rechteinhaber/forum-271969/msg-24559029/read/

Hinter dem obigen Link verbirgt sich eine genaue Aufschlüsselung, die ziemlich eindrucksvoll belegt, daß TheArchive AG gar keine Rechte an den abgemahnten Filmen besitzen kann :)


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

23.12.2013 um 19:53
@Mr.Q
der originäre produzent ist aber ami
und die amis haben "the archive ag" bestimmt keinen klageauftrag gegeben, bzw u&c
und ganz sicher auch nicht urheberrechte an die abgegeben.
hier hinkt die rechtsprechung eindeutig hinterher

buddel


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

23.12.2013 um 19:53
Eine oft vergessene Frage: Besitzt The Archive überhaupt die Rechte? Hier eine spannende Recherche eine Users, die erhebliche Zweifel daran zurücklässt. Unbedingt lesen.

http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Rechteinhaber/forum-271969/msg-24559029/read/


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

23.12.2013 um 19:54
dann sind wir uns ja alle einig

buddel


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

23.12.2013 um 19:54
haha :)


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

23.12.2013 um 20:14
@Mr.Q

Nein. Weil die Firma müsste den User vor einem deutschen Gericht verklagen. Und da gelten Deutsche Regeln. :-)


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

23.12.2013 um 20:26
@Mr.Q
@Poipoi
Ich musste den Link direkt zweimal lesen, hab irgendwann mittendrin den Faden verloren.^^
Was für ein Sumpf! :vv:
Keine schlechte "Geschäftsidee", nur die Umsetzung ist bei genauerer Betrachtung doch ziemlich lausig.

@Spirit2015
Zitat von Spirit2015Spirit2015 schrieb:jetzt is Ruhe in der Büchse der Pandorra *hihii*
In der Buxe, mein Lieber, in der Buxe ... ;)


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

23.12.2013 um 20:28
@Spirit2015

Da sagt der RA Johannes von Rüden allerdings was anderes:
Redtube hat beim Hamburger Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen die Rechteinhaber der betreffenden Pornos erwirkt. Demzufolge darf die Archive AG keine weiteren Abmahnungen an Redtube-User schicken. Wie der Rechtsanwalt Johannes von Rüden gegenüber FOCUS Online erklärt, ist die einstweilige Verfügung aktuell jedoch „nichts wert“. Da die Archive AG ihren Sitz in der Schweiz hat, wurde die Verfügung bisher noch nicht zugestellt. Laut von Rüden muss das Schreiben nämlich zunächst von einem Kantonsgericht in der Schweiz beglaubigt werden, bevor sie im Postfach der AG landet „In diesem Jahr wird das nichts mehr. Das kann gut einen Monat dauern. Die können also noch einen ganzen Monat lang Abmahnungen verschicken.“
http://www.focus.de/digital/porno-nutzer-gucken-in-die-roehre-verfuegung-stoppt-abmahnwelle-oder-doch-nicht_id_3502446.html


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

23.12.2013 um 20:36
Hier gibt es noch einen schönen Text zum Thema Abmahnanwälte:
http://www.123recht.net/Der-Abmahnanwalt-eine-deutsche-Unart-__a129369.html

Ich wünsche euch allen - den Betroffenen, wie Nichtbetroffenen - ein schönes Weihnachtsfest!


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

23.12.2013 um 21:26
Leider hat das LG Hamburg seinen Beschluss noch immer nicht veröffentlicht. Aber die BILD weiß aus gut unterrichteten Kreisen, folgendes zu berichten:

http://www.bild.de/digital/internet/redtube/landgericht-entscheidet-abmahnungen-gegen-redtube-nutzer-sind-unzulaessig-33972326.bild.html
Redtube wehrte sich vor Gericht gegen die Abmahnungen gegen seine Nutzer – mit Erfolg! Das Landgericht Hamburg erließ Ende vergangener Woche eine Einstweilige Verfügung gegen The Archive. Die Firma dürfe nicht weiter abmahnen, es sei denn, für Nutzer von Redtube sei klar erkennbar gewesen, dass es sich bei einem dort angebotenen Film um eine Raubkopie handelt.

Die bereits ausgesprochenen Abmahnungen sind laut Beschluss des Landgerichts Hamburg unzulässig. Es sei für die Nutzer von Redtube nicht klar erkennbar gewesen, dass der fragliche Film urheberrechtlich geschützt war.

Die Richter ließen in ihrer Entscheidung ausdrücklich offen, ob die Abmahnungen auch unzulässig sein könnten, weil möglicherweise IP-Adressen auf fragwürdigem Wege ermittelt wurden. Auch urteilten sie nicht darüber, ob das Streamen eines Films aus dem Internet generell legal oder illegal ist.

Mit einer weiteren Einstweiligen Verfügung hatte Redtube versucht, der Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen das Abmahnen zu untersagen. Diese Verfügung wurde vom Landgericht Hamburg abgelehnt. Urmann habe schließlich nicht selbst abgemahnt, sondern lediglich im Auftrag von The Archive gehandelt.

Die laufenden Abmahnverfahren sind mit der Entscheidung des Landgerichts Hamburg außerdem nicht automatisch beendet. Die Schadensersatz-Summe könnte weiterhin von The Archive eingeklagt werden. Aber: Gerichte, die über die einzelnen Abmahnungen urteilen müssen, könnten sich an der Entscheidung des Landgerichts Hamburg orientieren – und die Abmahnungen ebenfalls für unzulässig erklären.
Heißt also, daß die Abmahnung zwar unrechtmäßig war, der Schadensersatz in Höhe von 15,50 €uro jedoch noch immer von TheArsch AG eingefordert werden könnte. Aber ob die wegen dieser geringen Summe wirklich vor Gericht ziehen würden?


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

23.12.2013 um 21:33
Gut..wir haben jetzt ne Menge Quellen aus hiesigen Hot-News, hoffen wir mal, dass zig angeklagte Familienväter, die in Angst leben entlastet werden...also nicht nur ihr Portemonaie.


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

23.12.2013 um 21:49
Mittlerweile dürfte ja jeder, der nicht hinter'm Mond lebt, kapiert haben, dass er keinen Cent an diese Betrugsbande zahlen sollte.

Tja, leider war die Gier zu groß und darum das Gehirn zu klein... ;)


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