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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

1.917 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Abmahnung, Landgericht Köln, Pornoseiten ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

21.12.2013 um 03:46
Ich hoffe das Bild ist nicht Urheberrechtlich geschützt... *'hust* :D


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

21.12.2013 um 03:47
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/kanaluebersicht/aktuellste/302#/beitrag/video/2054496/Porno-Streaming:-Wende-im-Fall-Redtube (Archiv-Version vom 29.12.2013)


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

21.12.2013 um 03:50
Wie der Abmahnquatschwalt ständig die Augen schließt beim reden muss der doch lügen. :D


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

21.12.2013 um 10:22
Was Urmel und Co erreicht haben: ihr Ruf ist endgültig ruiniert. DS und AR werden sich verantworten müssen. Streaming wird wahrscheinlich im Laufe des nächsten Jahres höchstrichterlich als legal erklärt werden. Für andere Abmahnhaie wird sich das Geschäft zumindest erschwert haben. Der deutsche Bundestag beschäftigt sich mit Pornofilmen. Und noch einiges mehr. Was ich mir wünsche: Urmel muss vor Gericht und die Abmahngelder zurückerstatten. Danach ist er pleite und besitzt keine Anwaltslizenz mehr.


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

21.12.2013 um 11:23
*****Newsticker*******Newsticker*******Newsticker******


@DiePandorra
@Poipoi
@Bone02943
@Mr.Q
@Vymaanika
@Nightshot


http://www.t-online.de/computer/internet/id_67124136/redtube-streaming-portal-erwirkt-einstweilige-verfuegung.htm

Nutzer des Streaming-Dienstes Redtube können vorerst aufatmen: Das Landgericht Hamburg hat eine einstweilige Verfügung gegen die Abmahn-Firma The Archive AG erlassen. Konsequenz: Abmahnungen an User wegen angeblicher illegaler Clips dürfen nicht mehr verschickt werden.
Redtube: keine Abmahnungen mehr

Der Firma The Archive AG beziehungsweise der Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen ist es von nun an untersagt, Abmahnschreiben an Nutzer der Internetplattform Redtube zu versenden, in denen behauptet wird, dass Nutzer das Urheberrecht von The Archive AG verletzt haben.

Dies gilt nicht nur bezüglich der Videos, die in den von der Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen versandten Abmahnschreiben benannt werden, sondern bezogen auf alle Videos, an denen die Firma The Archive AG Urheberrechte geltend macht.



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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

21.12.2013 um 13:05
Das LG Köln hat zwei der abgelehnten Beschlüsse online gestellt:

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2013/214_O_190_13_Beschluss_20131017.html
Tenor:

Der Antrag vom 20.08.2013, der Beteiligten zu gestatten, der Antragstellerin unter Verwendung von Verkehrsdaten im Sinne des § 3 Nr. 30 TKG Auskunft zu erteilen über den Namen und die Anschrift derjenigen Nutzer, denen die in der Anlage ASt 1 des Beschlusses vom 22.08.2013 aufgeführten IP-Adressen zu den jeweiligen Zeitpunkten zugewiesen waren, wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
Eine Entscheidung über die Aufhebung der einstweiligen Anordnung vom 22.08.2013 erfolgt nach Rechtskraft dieses Beschlusses.

Gründe:
Der zulässige Antrag ist unbegründet.
Die Voraussetzungen für eine Anordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG liegen nicht vor.
Die Kammer sieht dabei von weiteren Ermittlungen ab, da nach dem bisherigen Vorbringen der Beteiligten nichts Sachdienliches mehr zu erwarten ist (vgl. Bumiller/Harders, FamFG Freiwillige Gerichtsbarkeit, 9. Aufl., § 12 Rn. 6). Im Einzelnen gilt folgendes:

Der Antrag knüpft an an einen Download des geschützten Rechts und damit an einen Verstoß gegen das Vervielfältigungsrecht gemäß § 16 UrhG. Zur Form des Downloads und der Identität des jeweiligen Webhosters fehlt es indes an jedwedem Vortrag, so dass nicht beurteilt werden kann, ob eine Speicherung auf der Festplatte erfolgt oder ein Fall des Cachings oder Streamings vorliegt, bei dem streitig ist, ob hierdurch urheberrechtliche Vervielfältigungsrechte verletzt werden. Insoweit bildet bereits die von der Antragstellerin trotz Hinweises der Kammer nicht klargestellte Tatsachenlage keine tragfähige Basis, einen Verstoß gegen das Vervielfältigungsrecht annehmen zu können. Darüber hinaus begründet die ungeklärte Rechtsfrage Zweifel in einem Ausmaß, dass die Kammer von der erforderlichen Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung nicht ausgehen kann.

Weiterhin ist auch die ordnungsgemäße Ermittlung der IP-Adressen nicht hinreichend glaubhaft gemacht. Das Gutachten der […] vom 22. März 2013 befasst sich mit der Erfassung des von dem Gutachter selbst initiierten Download(?)vorgangs. Dass auch Downloads von anderen Rechnern zuverlässig erfasst würden, ergibt sich hieraus nicht. Insoweit ist der Kammer derzeit auch nicht erkennbar, wie das eingesetzte Ermittlungsprogramm in der Lage sein soll, die IP-Adresse des Downloaders zu erfassen, der lediglich mit dem Server kommuniziert, auf dem das Werk hinterlegt ist. Es bleibt mithin die Frage unbeantwortet, wie das Programm in diese zweiseitige Verbindung eindringen kann.

Ungeachtet dessen ist das Gutachten auch schon deshalb nicht aussagekräftig, weil weder darin noch durch die Antragstellerin mitgeteilt wird, um welchen "Medien-Hoster" es sich handelt.
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2013/228_O_173_13_Beschluss_20131202.html
Tenor:

Der Antrag vom 05.08.2013, der Beteiligten zu gestatten, der Antragstellerin unter Verwendung von Verkehrsdaten im Sinne des § 3 Nr. 30 TKG Auskunft zu erteilen über den Namen und die Anschrift derjenigen Nutzer, denen die in der Anlage ASt 1 des Beschlusses vom 06.08.2013 aufgeführten IP-Adressen zu den jeweiligen Zeitpunkten zugewiesen waren, wird abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
Eine Entscheidung über die Aufhebung der einstweiligen Anordnung vom 06.08.2013 erfolgt nach Rechtskraft dieses Beschlusses.

Gründe:
Der zulässige Antrag ist unbegründet.
Die Voraussetzungen für eine Anordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG liegen nicht vor.
Die Kammer sieht dabei von weiteren Ermittlungen ab, da nach dem bisherigen Vorbringen der Beteiligten nichts Sachdienliches mehr zu erwarten ist (vgl. Bumiller/Harders, FamFG Freiwillige Gerichtsbarkeit, 9. Aufl., § 12 Rn. 6). Im Einzelnen gilt folgendes:

Das Vorliegen einer offensichtlichen Rechtsverletzung ist nicht glaubhaft gemacht. Der Antrag knüpft an an einen Download des geschützen Rechts und damit an einen Verstoß gegen das Vervielfältigungsrecht gemäß § 16 UrhG. Zur Form des Downloads und der Identität des jeweiligen Webhosters, fehlt es indes an jedwedem Vortrag, so dass nicht beurteilt werden kann, ob eine Speicherung auf der Festplatte erfolgt oder ein Fall des Cachings oder Streamings vorliegt, bei dem streitig ist, ob hierdurch urheberrechtliche Vervielfältigungsrechte verletzt werden. Insoweit begründen sowohl die unklare Tatsachenlage als auch die ungeklärte Rechtsfrage Zweifel an der erforderlichen Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung.

Weiterhin ist auch die ordnungsgemäße Ermittlung der IP-Adressen nicht hinreichend glaubhaft gemacht. Das vorgelegte Gutachten befasst sich mit der Erfassung des selbst initiierten Downloadvorgangs. Dass auch Downloads von anderen Rechnern zuverlässig erfasst würden, ergibt sich hieraus nicht. Insoweit erschließt sich der Kammer auch nicht, wie das eingesetzte Ermittlungsprogramm in der Lage sein soll, die IP-Adresse des Downloaders zu erfassen, der lediglich mit dem Server kommuniziert, auf dem das Werk hinterlegt ist. Es stellt sich mithin die Frage, wie das Programm in diese zweiseitige Verbindung eindringen kann.

Auf diese Bedenken ist die Antragstellerseite bereits mit Schreiben vom 06.09.2013 hingewiesen worden, ohne darauf Stellung zu nehmen.

Die Kostenentscheidung folgt aus § 101 Abs. 9 S. 5 UrhG.
Anscheinend scheinen nicht alle Kammern des LG derartig schlampig zu arbeiten ;)


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

21.12.2013 um 13:32
Super. das müsste eigentlich den anderen Kammern und deren Richtern die Schamesröte ins Gesicht treiben.


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21.12.2013 um 14:15
was ultrawitzig waere wenn die Staatsanwaltschaft vermelden laesst man muesse Thomas urmann noch vor weihnachten zur Rechenschaft ziehen weil er vor dem teuersten fest im Jahr noch Geld hat. ich wuerde rofln :D


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

21.12.2013 um 15:53
https://www.youtube.com/watch?v=NbyK0la24Dg
"Eine Anwaltskanzlei ist ein Wirtschaftsunternehmen - jede Anwaltskanzlei! Und wir tun das hier ja nicht ... äääh .... für einen guten Zweck, sondern wir tun das hier um Geld zu verdienen."

"Das ist jetzt quasi der erste Testballon. Wir sind gerade dabei einen spannenden Beitrag zum Urheberrecht zu leisten, in dem wir die Frage klären, ist ein Stream überhaupt legal oder nicht. Und das hat ja dann auch weitreichende Konsequenzen, wird das haben."

"Ich bin nur der Anwalt, und ... ääähm ... technische Detailfragen ... ääähm ... kann ich eigentlich nicht beantworten. Zumindest nicht guten Gewissens."



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21.12.2013 um 16:42
@Mr.Q

wie findest Du OkayFredom VPN ??


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21.12.2013 um 17:53
@Mr.Q
Was heißt denn das?
Zitat von Mr.QMr.Q schrieb:Auf diese Bedenken ist die Antragstellerseite bereits mit Schreiben vom 06.09.2013 hingewiesen worden, ohne darauf Stellung zu nehmen.
Haben sie es da schon mal probiert, die Anträge beim LG Köln zu stellen?
Steht im 2. abgelehnten Beschluß fast ganz unten.


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

21.12.2013 um 18:18
Zitat von DiePandorraDiePandorra schrieb:Haben sie es da schon mal probiert, die Anträge beim LG Köln zu stellen
Ich verstehe das so, dass die Anträge gestellt wurden, und eine Kammer ihre Bedenken mitgeteilt hat, worauf DS nicht reagiert hat ( was wiederum ein deutliches Zeichen ist. Er wusste, dass er keine Gegenargumente hat). Ich hoffe, für den ein oder anderen wird die Geschichte Folgen haben. Schön wäre es, wenn man dem Urmel nachweisen könnte, dass er in dem ganzen Manöver seine Finger drin hatte. Im Moment redet er sich ja damit heraus, dass er "nur" der Anwalt sei. Das hörte sich am Anfang noch ganz anders an. Da war zB die Software ein "Alleinstellungsmerkmal" seiner Kanzlei. So ganz nebenbei haut er im Moment auch alle sein Komplizen in die Pfanne. Ob die sich das gefallen lassen? Vielleicht erzählt von denen einer mal die ganze Geschichte.


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21.12.2013 um 18:22
@Poipoi
Ja, so lese ich es auch.
Schon echt merkwürdige Praktiken!
So nach dem Motto: wir reichen das jetzt solange ein, bis es ein Richter durch läßt? :ask:

Ja, ich sag ja, das Urmännchen beißt wahllos um sich ohne Rücksicht auf Verluste.
Wenn ihm das nicht mal auf die eigenen Füße fällt! :)


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

21.12.2013 um 18:25
Zitat von DiePandorraDiePandorra schrieb:So nach dem Motto: wir reichen das jetzt solange ein, bis es ein Richter durch läßt?
Ich verstehe obiges Zitat eher dahingehend, daß RA Sebastian im August zwar die Anträge gestellt hatte, jedoch auf die Bedenken des Gerichts gar nicht nicht mehr reagiert hatte, weswegen dem Auskunftersuchen trotz mehrmaligem nachfragen des Gerichts schlussendlich nicht statt gegeben wurde.

EDIT: Allerdings bin ich kein Jurist, und verstehe von all diesem fachchinesisch nichtmal die Hälfte ;)


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21.12.2013 um 18:52
Finde es immer wieder lustig, wenn User diese besagte Plattform wieder und wieder besuchen, um auch ein Schreiben von diesen Schmarotzern zu bekommen, mit der Begründung, denen werde ich es denen anschließend mal richtig zeigen. Um eine Strafanzeige zu erstatten braucht man kein Betroffener zu sein. Die kann man zu jeder Zeit einreichen. Das ist nach meiner Kenntnis aber mit einer Verwaltungsgebühr verbunden. Ich meine vor ein paar Jahren betrug diese 26 Euro.
Weiterhin finde ich die Empfehlungen zum Einsatz von Sotfwaretools wie Tor oder VPN.....
schon komisch, nur um mich bei meinen legalen Internetbewegungen vor solchen asozialen RA zu schützen.
Mein persönlicher Schutz besteht aus einer Rechtschutzversicherung. Die hat mir bisher schon gute Dienste erwiesen. Aber da das natürlich auch mit Kosten verbunden ist, muss das halt jeder für sich selbst entscheiden.
Mir gibt das ein gewisses Gefühl der Gelassenheit. Vor allem als Familienvater


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

21.12.2013 um 18:55
Bei einer Strafanzeige ist die Staatsanwaltschaft übrigens verpflichtet zu ermitteln.
Da hat man gegenüber einer Zivilklage anschließend auch eigentlich nichts mehr mit zu tun.


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

21.12.2013 um 18:57
Zitat von KomparatorKomparator schrieb:Mein persönlicher Schutz besteht aus einer Rechtschutzversicherung.
Der wird dir bei einer Abmahnung wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung allerdings nicht helfen.
Zahlt die Rechtsschutzversicherung bei einer Urheberrechtsverletzung?

Diese Frage muss leider mit „Nein“ beantwortet werden. In den Versicherungsbedingungen sämtlicher Rechtsschutzversicherungen sind Urheberrechtsverletzungen vom Leistungsschutz ausdrücklich ausgenommen. Dies bedeutet, dass man die Kosten, die aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung entstehen, selbst zu tragen hat.
http://www.abmahnung-urheberrechtsverletzung.de/Rechtsschutzversicherung

Ich glaube bei der ARAG gab es mal eine Versicherung, die zumindest die Erstberatung mit dem Anwalt übernommen hat.


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

21.12.2013 um 19:02
@Mr.Q
@Komparator

...Rechtsschutz übernimmt sowas meist nur in Einzelfällen wenn bei Abschluss vereinbart.
Ansonsten stehst alleine da...

Und den Einsatz von VPN finde ich gar nicht mal so schlecht. Recht hin , Recht her.....es erspart einem auf jedenfall eine Menge Aufwand und Ärger.


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21.12.2013 um 19:06
Zitat von KomparatorKomparator schrieb:Finde es immer wieder lustig, wenn User diese besagte Plattform wieder und wieder besuchen, um auch ein Schreiben von diesen Schmarotzern zu bekommen
Man sollte vielleicht noch einmal deutlich machen, dass viele der Abgemahnten glaubhaft versichern, dass sie die betreffende Seite, also Redtube, nicht besucht haben, oder zumindest nicht freiwillig. Die Indizien deuten bisher darauf hin, dass User mit Hilfe von Werbebannern (die nicht unbedingt pornösen Inhalt hatten) umgeleitet wurden. Hierbei spielt auch die "Vertipper"-Domain Retdube eine Rolle. Es gibt Hinweise darauf, dass der Traffic auf Redtube, der jetzt abgemahnt wurde, vom Abmahner selbst erzeugt wurde.


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21.12.2013 um 19:10
@Mr.Q

Wenn ich tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung begangen habe, mag das vielleicht zutreffen.
Ich habe allerings zunächst einmal einen Rechtsbeistand. Und dieser Mißbrauch muss dann ja wohl auch erst einmal festgestellt werden.
Ich bin übrigens zufällig bei der Arag.
Des Weiteren hatte ich auch schon mal mit so einer Abzockeranwaltschaft zu tun. Das ging bis vors Amtsgericht. Ich habe übrigens auf ganzer Linie gewonnen und die blieben auf den Kosten sitzen.

@tom.1st

Den Einsatz von VPN würde ich auch niemenden ausreden wollen.
Nur in diesem speziellen Zusammenhang finde ich es für mich überlegenswert, ob ich wegen solcher Rechtsverdreher mir solch ein Tool verpassen soll.

@Poipoi

Das habe ich auch schon mitbekommen. Ich verstehe einige User in diversen Foren deshalb trotzdem nicht. Warum soll man einen Abmahnbescheid provozieren um dann anschließend gegen diesen Verein rechtlich anzutreten ? Das kann man auch ohne diesen ganzen Klamauk tu.


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