@DiePandorra Mach dir keine Sorgen,
das Gericht hat seinen fehler ja schon bekannt gegeben.
Sie dachten es handle sich um P2P (Torrents), und nicht um Streams.
Damit war schon die Herausgabe deiner Daten nicht rechtens.
Dazu kommt das Sich diese ominöse Kanzlei bestimmt noch rechtfertigen muss
woher sie überhaupt die Ip-Adressen hatten. Die Ip´s von torrentusern sind
für jeden einsehbar, wer schon mal was geladen hat mit Torrents weiß das.
Die Ip-Adresse beim besuch einer Website allerdings lässt sich nicht so einfach ermitteln.
Außerdem, Was für ein Zufall muss das sein, dass du genau die drei Filme angeguckt hast und auch noch nacheinander, für welche sie die Rechte vertreten. Sehr sehr unwarscheinlich.
Und selbst wenn, du hast die "Werke" keinem zur verfügung gestellt, es wurde lediglich eine
temporäre Datei erstellt, welche sich, nach dem kommen ähm ich meine nachdem man den
film wieder schließt bzw. die Seite verlässt, automatisch wieder löscht.
@-ripper- Interessantes Argument! Sogesehen begehn wir ja ständig Urheberrechtsverletzungen,
weil auch jedes Foto das wir uns ansehen irgendwie zwischengespeichert werden muss.
Da müsste es ständig Abmahnungn hageln. Verrückte Welt...