Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!
09.12.2013 um 13:39@DiePandorra
Im Prinzip genügt es doch wirklich, wenn Du schreibst, dass Du kein urheberrechtlich geschütztes Werk gestreamt hast.
Wenn die (entfernte) Möglichkeit besteht, dass vielleicht doch jemand mit deinem Anschluss ein Pornofan ist und falls das streamen eine Urheberrechtsverletzung darstellt, besteht das Risiko, dass der Rechteinhaber eine einstweilige Verfügung erwirkt. Eine (modifizierte) Unterlassungserklärung soll das verhindern. Nur muss sich die Kanzlei auf die Modifikation nicht einlassen - insofern sind Musterbriefe aus dem Internet mit Vorsicht zu genießen. Du kannst sie verwenden, wenn du weißt, was Du machst und wenn Du verstehst, was Du versprichst, zu unterlassen.
Im Prinzip genügt es doch wirklich, wenn Du schreibst, dass Du kein urheberrechtlich geschütztes Werk gestreamt hast.
Wenn die (entfernte) Möglichkeit besteht, dass vielleicht doch jemand mit deinem Anschluss ein Pornofan ist und falls das streamen eine Urheberrechtsverletzung darstellt, besteht das Risiko, dass der Rechteinhaber eine einstweilige Verfügung erwirkt. Eine (modifizierte) Unterlassungserklärung soll das verhindern. Nur muss sich die Kanzlei auf die Modifikation nicht einlassen - insofern sind Musterbriefe aus dem Internet mit Vorsicht zu genießen. Du kannst sie verwenden, wenn du weißt, was Du machst und wenn Du verstehst, was Du versprichst, zu unterlassen.