rhapsody3004 schrieb:Ich sehe im Heiraten auch keine Vorteile - außer Steuerlichen.
Es muss ja Gründe geben, warum Menschen den Ehestand als vorteilhaft ansehen, auch heute noch.
Früher, ich würde mal sagen bis vor vielleicht 40 Jahren, war es ja fast unbeschriebenes Gesetz, heiraten zu müssen, bei bestimmten Umständen. Vor allem, wenn ein Kind unterwegs war, oder wenn man gebaut hat.
Man regelte dadurch viele Belange simpel, für die man sonst eine gewisse Rennerei und auch extra Kosten gehabt hätte. Wie z.B. das Recht der elterlichen Sorge usw.
Ich selbst habe es nur einmal erlebt im Jahre 1987, als ich mit meinem damaligen Freund (jetzigem Ex-Mann) eine gemeinsame Wohnung suchte, dass eine Vermieterin ablehnte mit der Begründung, dass wir nicht verheiratet seien. Die Generation zuvor hätte indes unverheiratet kaum eine Wohnung vermietet bekommen, da es entsprechende entgegen stehende Gesetze gab.
Tatsächlich wurde diese Bestimmung erst in den frühen 1970er Jahren gestrichen:
Das Zusammenleben von unverheirateten Paaren unter einem Dach (sogenannte Wilde Ehe) war bis zur Einführung des § 180 Abs. 3 StGB im Jahr 1927 faktisch unmöglich. Es war daher üblich, dass sich der Vermieter vor Abschluss eines Mietvertrags z. B. den Trauschein des Paares vorlegen ließ. Vorher konnte der Vermieter einer Wohnung wegen Kuppelei belangt werden, wenn er einem nicht verheirateten Paar oder einer Prostituierten eine Wohnung vermietete oder überhaupt, wenn er in seiner Wohnung anderen „Unzucht“ gestattete. Erst ab dem Urteil des BGH vom 17. April 1970 (Az. I ZR 124/68) wurden solche Mietverträge auch zivilrechtlich als nicht sittenwidrig und damit wirksam anerkannt. Dieses Urteil wurde mit dem Sinn des § 180 Abs. 3 StGB begründet. Beherbergungsbetriebe (z. B. Hotels) fielen nicht unter die Ausnahme des § 180 Abs. 3, da ein Hotelzimmer keine ständige Wohnung ist. Deshalb gaben sich bis zur Reform des Paragraphen 1973 dort oft unverheiratete Paare als Ehepaar aus.
Quelle:
Wikipedia: KuppeleiIch denke, als Verheirateter hat man mehr Rechte, z.B. im Krankheitsfall des Partners, Ärzten gegenüber, im Krankenhaus und so.
Mitversicherung in der Krankenkasse.
Es geht auch um Absicherung nach dem Ableben(Witwen-/Witwerrente).
Man muss sonst vieles extra regeln. Testament usw.
Natürlich sind da auch eine Menge Pflichten...
Unterhalt. Sich kümmern müssen.
Steuerliche Belange machen da nur einen ganz kleinen Teil aus, und wenn es kein deutliches Gefälle beim Verdienst gibt, fällt nicht mal das groß ins Gewicht, verglichen mit den Steuerdaten von nicht Verheirateten.
Man sollte es jedenfalls gut überlegen.
Die Schwester einer Bekannten hat mal wegen einer Wette geheiratet 🙈.
Ziemliche Schnapsidee, sie war auch noch ganz jung. Das führte zu ihrer 1. Scheidung.
Sterntänzerin schrieb:Ich merke aber seit einer Weile auch, dass ich doch wieder gerne jemanden in meinem Leben hätte.
Darf ich fragen, wie lange Deine Trennung nun etwa zurückliegt?