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Die Hexenjagd auf die Raucher

3.760 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wohnung, Rauchen, Balkon ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Die Hexenjagd auf die Raucher

24.10.2013 um 15:08
hier die Links:
http://www.aargauerzeitung.ch/wirtschaft/studie-sagt-raucher-sind-produktiver-und-werden-haeufiger-befoerdert-125184802

http://www.refrago.de/Darf_man_auf_dem_Balkon_rauchen.frage69.html


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Die Hexenjagd auf die Raucher

24.10.2013 um 15:14
Linkbashing:
Die Studien geben eindeutige Hinweise auf eine geminderte Leistungsfähigkeit durch den Risikofaktor Rauchen. Der Verzicht auf das Rauchen stellt sowohl für Mitarbeiter als auch Unternehmen somit eine weitere wichtige Quelle für mehr Gesundheit und Produktivität dar.
http://www.padoc.de/wissen-und-forschung/studie_rauchen_mindert_die_kognitive_leistungsfaehigkeit_und_produktivitaet_am_staerksten.html (Archiv-Version vom 19.12.2013)
Links zu den diversen studien im artikel. Können gern nachgelesen werden
Studie: Nichtraucher verdienen besser als Raucher



Hm jetzt haben wir schon wieder mal das problem mit den sich widersprechenden studien. Hatten wir das nicht schonmal irgendwo? Achja .... bei den kosten -.-


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Die Hexenjagd auf die Raucher

24.10.2013 um 15:19
deshalb kann man es nicht allgemeinern. man kann weder sagen, die raucher machen generell mehr pausen, noch die nichtraucher machen mehr pausen @gastric


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Die Hexenjagd auf die Raucher

24.10.2013 um 15:22
und jetzt denk mal darüber nach?Du stellst dich aber hin und sagst: SO IST DAS!


Ich sag nur, dass ich mir zu jeder Ansicht eine Studie finde...und da hast du sie!
Raucher kosten immernoch mehr, als sie einbringen. Nicht umsonst ist sogar der staat daran interessiert, dass die zahl der raucher zurückgeht. Allein DAS sollte dir bei dieser argumentation schon zu denken geben.

Ich weise lediglich darauf hin, dass raucher öfter und länger ausfallen. Das ist kein anklagen sondern ne traurige wahrheit. Das ich auch sportler, fette und arbeitsfaule mitfinanziere, ist mir klar. Stört mich aber nicht, da ich nicht auf kosten/ nutzen einer sache achte. Wer den finanziellen gewinn einer sache in eine diskussion schiebt, der sollte aber auch die kosten mit betrachten ;) . Da sind sowohl sportler, arbeitsunfälle und jeglicher anderer schnickschnack vollkommen egal, da du mit dem verdienst der raucher ankamst. Bitte lebe auch damit, dass raucher auch kosten verursachen. Bin ich ja nich dran schuld.
und das schrieb ich, da du anscheind auch unter "Gedächnisschwund" leidest:
Die Hexenjagd auf die Raucher (Seite 133)


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Die Hexenjagd auf die Raucher

24.10.2013 um 15:27
@fairy-tale
Gerade dann kann man es verallgemeinern. Im allgemeinen machen raucher mehr pausen als nichtraucher. Wenn man jeden einzeln betrachtet, dann stimmt das wiederrum nicht. Hab btw eben nen artikel gefunden, der aussagt, dass deutsche raucher spitzenreiter im pausemachen sind xD Such dazu gerade ne andere quelle, denn mit "aktiv-rauchfrei" muss ich hier nun wirklich nicht ankommen xD

--------------------------------------schnipp------------------------------------------------------------------
Es ist auch so ;) IM ALLGEMEINEN! Das bedeutet in meinem verständniss, dass NICHT alle raucher, aber eine vielzahl von ihnen (nämlich größtenteils diejenigen, dessen arbeitgeber es gestatten) es so handhaben. Das kann ich hier sogar beobachten und zwar live, in farbe und mit bestem blick aufs raucherhäuschen. Fehlt nur noch popcorn
--------------------------------------schnapp------------------------------------------------------------------


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Die Hexenjagd auf die Raucher

24.10.2013 um 15:38
erst schrieb man:
Zitat von Tepes1983Tepes1983 schrieb:Raucher kosten immernoch mehr, als sie einbringen. Nicht umsonst ist sogar der staat daran interessiert, dass die zahl der raucher zurückgeht. Allein DAS sollte dir bei dieser argumentation schon zu denken geben.

Ich weise lediglich darauf hin, dass raucher öfter und länger ausfallen. Das ist kein anklagen sondern netraurige wahrheit . Das ich auch sportler, fette und arbeitsfaule mitfinanziere, ist mir klar. Stört mich aber nicht, da ich nicht auf kosten/ nutzen einer sache achte. Wer den finanziellen gewinn einer sache in eine diskussion schiebt, der sollte aber auch die kosten mit betrachten ;) . Da sind sowohl sportler, arbeitsunfälle und jeglicher anderer schnickschnack vollkommen egal, da du mit dem verdienst der raucher ankamst. Bitte lebe auch damit, dass raucher auch kosten verursachen. Bin ich ja nich dran schuld.
und plötzlich schreibt die selbe Person das:
Zitat von gastricgastric schrieb:Es ist auch so ;) IM ALLGEMEINEN! Das bedeutet in meinem verständniss, dass NICHT alle raucher, aber eine vielzahl von ihnen (nämlich größtenteils diejenigen, dessen arbeitgeber es gestatten) es so handhaben. Das kann ich hier sogar beobachten und zwar live, in farbe und mit bestem blick aufs raucherhäuschen. Fehlt nur noch popcorn
???? Was meint sie nun? oder stellt sie es einfach so hin, wie sie es im Moment braucht???
und das für Raucher das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) nicht gilt, wurde immernoch nicht begründet, stattdessen lenkt man wieder ab!

Nur so nebenbei hier geht es nicht um PRO und CONTRA, sondern um "hexenjagd für Raucher"

Warum wollen Leute wie CM_punk und Gastric, dass wir kein Recht auf Art. 2 Abs 1 GG haben?
Warte immernoch!

auch dazu habe ich mich mehrmals geäußert:
Zitat von Tepes1983Tepes1983 schrieb:Was ist denn das hier teilweise für eine Begründung. Der thread heist hexenjagd auf Raucher, diese werden als wandelne schornsteine betitelte von einige Nichtrauchern. Ich muss schon sagen, alles ganz starke Argumentation, die aber nichts aussagen. Belegen usw. Nur menschen verallgemeinern. So was ist beleidigend und Diskriminierung. Und so spiegelt sich auch hier ab, was draußen stattfindet...eine hexenjagd auf Raucher.! Ohne ein plausiblen grund oder warum wurde meine fragen noch nicht beantwortet...



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Die Hexenjagd auf die Raucher

24.10.2013 um 15:44
@Tepes1983
Mir wirfst du vor sätze aus dem zusammenhang zu reißen? Das "traurige wahrheit" hat nun wieder womit was zutun? In dem von dir zitierten text lediglich darauf, dass raucher (ich spreche immer vom allgemeinen zustand und nicht von allen) öfter und länger ausfallen (krankheitsbedingt).

Danach zitierst du was von mir, was sich auf raucherpausen bezieht .. immernoch allgemein gehalten und nicht ALLE raucher angesprochen ....
Zitat von Tepes1983Tepes1983 schrieb:Warum wollen Leute wie CM_punk und Gastric, dass wir kein Recht auf Art. 2 Abs 1 GG haben?
Warte immernoch!
Weil du nicht kapierst, dass es sinnvolle einschränkungen auf beiden seiten geben soll und nicht nur auf einer. Langsam überlege ich, mit welcher farbe ich dich streichen soll.


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Die Hexenjagd auf die Raucher

24.10.2013 um 15:51
Zitat von gastricgastric schrieb:Wer sagt denn das? man kann sich immernoch auf bestimmte zeiten einigen, die allen passen ;) es kann immernoch weiterhin geraucht werden ;)
kann mann, muss man aber auch nicht. Man kann sich auch darauf einigen, gegenseitig seine "Fehler" zu tolerieren.

Generell würdest Du in dem punkt mit mir keine Einigung finden und damit leben müssen, da ich rauchen will, wenn ich das Verlangen danach habe, und nicht weil grade meine Zeit dafür ist.


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Die Hexenjagd auf die Raucher

24.10.2013 um 15:57
Warum wollen Leute wie CM_punk und Gastric, dass wir kein Recht auf Art. 2 Abs 1 GG haben?
Warte immernoch!
Weil du nicht kapierst, dass es sinnvolle einschränkungen auf beiden seiten geben soll und nicht nur auf einer. Langsam überlege ich, mit welcher farbe ich dich streichen soll.
NEIN, du wirst nicht eingeschränkt oder in deinem Recht beschnitten!!! Nur der Raucher, wenn du "Regelungen" für das Rauchen auf den Balkon willst! Oder das wir Nichtraucher dich "vorwarnen" sollen, wenn du an der Bushaltestelle stehst!

Nochmal, du kannst wohl noch nicht lesen:
Zitat von Tepes1983Tepes1983 schrieb:Nach Einschätzung vieler Amtsgerichte gehört das Rauchen auf dem Balkon zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung. Es sei gedeckt durch das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) und demnach zulässig.
Wo steht da, dass du in deinem persönlichkeitsrecht eingeschränkt wirst, wenn der Nachbar unter dir raucht?

Warte immernoch auf Antwort!

Und denk daran, es geht um die "Hexenjagd auf Raucher"!


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Die Hexenjagd auf die Raucher

24.10.2013 um 16:26
@Tepes1983
Zitat von Tepes1983Tepes1983 schrieb:Nur der Raucher, wenn du "Regelungen" für das Rauchen auf den Balkon willst!
*seufz*
Zitat von Tepes1983Tepes1983 schrieb:Oder das wir Nichtraucher dich "vorwarnen" sollen, wenn du an der Bushaltestelle stehst!
Wo ist denn kommunikation eine beschneidung deines rechts? O.o
Zitat von Tepes1983Tepes1983 schrieb:Wo steht da, dass du in deinem persönlichkeitsrecht eingeschränkt wirst, wenn der Nachbar unter dir raucht?
Auch der durch das Passivrauchen verursachte Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Nichtraucher sei weder durch die Schranke der verfassungsmäßigen Ordnung noch durch das Recht der Raucher aus Art. 2 Abs. 1 GG gedeckt.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk19980209_1bvr223497.html

Die entscheidung des nichtrauchers nicht zu rauchen ist das persönlichkeitsrecht. Wenn ich den rauch anderer ertragen muss, dann ist damit mein persönlichkeitsrecht verletzt ;) Das gleiche gilt, wenn ich dir das rauchen verbieten wollen würde..... eine bitte mein persönlichkeitsrecht zu beachten, stellt immernoch keine einschränkung deines persönlichkeitsrechtes dar, da ich nicht von dir verlange mit dem rauchen aufzuhören.


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Die Hexenjagd auf die Raucher

24.10.2013 um 16:32
Tepes1983 schrieb:
Nur der Raucher, wenn du "Regelungen" für das Rauchen auf den Balkon willst!
*seufz*


Tepes1983 schrieb:
Oder das wir Nichtraucher dich "vorwarnen" sollen, wenn du an der Bushaltestelle stehst!
Wo ist denn kommunikation eine beschneidung deines rechts? O.o


Tepes1983 schrieb:
Wo steht da, dass du in deinem persönlichkeitsrecht eingeschränkt wirst, wenn der Nachbar unter dir raucht?
Auch der durch das Passivrauchen verursachte Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Nichtraucher sei weder durch die Schranke der verfassungsmäßigen Ordnung noch durch das Recht der Raucher aus Art. 2 Abs. 1 GG gedeckt.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk19980209_1bvr223497.html

Die entscheidung des nichtrauchers nicht zu rauchen ist das persönlichkeitsrecht. Wenn ich den rauch anderer ertragen muss, dann ist damit mein persönlichkeitsrecht verletzt ;) Das gleiche gilt, wenn ich dir das rauchen verbieten wollen würde..... eine bitte mein persönlichkeitsrecht zu beachten, stellt immernoch keine einschränkung deines persönlichkeitsrechtes, da ich nicht von dir verlange mit dem rauchen aufzuhören
Ich bin nicht verpflichtet mit dir zu kommunizieren, wenn ich auf dem balkon rauche! Punkt! Was verstehst du nicht an diese simplen Satz?

und wenn du schon was raussucht, dann zitiere richtig! :D So genial, da kopiert sie nur die hälfte und lässt das "wichtige" außen vor...da steht auch:
Die Voraussetzungen für die Annahme der Verfassungsbeschwerde (§ 93 a Abs. 2 BVerfGG) liegen nicht vor. Der Verfassungsbeschwerde kommt keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu, weil die verfassungsrechtlichen Maßstäbe, auf die es für die Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde ankommt, geklärt sind (vgl. zu diesem Kriterium BVerfGE 90, 22 <24 f.>). Im einzelnen wird dabei auf die nachstehend angeführten Rechtsprechungsnachweise Bezug genommen. Die Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung von Grundrechten angezeigt, weil die Verfassungsbeschwerde - ihre Zulässigkeit unterstellt - in der Sache keine Aussicht auf Erfolg hat.

41. Die Grundrechte erschöpfen sich nicht in ihrer Bedeutung als Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe in den grundrechtlich geschützten Bereich. Sie enthalten auch eine objektive Wertordnung (vgl. BVerfGE 7, 198 <205>), aus der sich eine Pflicht der öffentlichen Gewalt ergeben kann, die Grundrechtsträger auch gegen Beeinträchtigungen der geschützten Rechtsgüter durch Dritte in Schutz zu nehmen. Insbesondere folgt aus dem Grundrecht des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG die Pflicht des Staates, sich schützend und fördernd vor die Rechtsgüter Leben und körperliche Unversehrtheit der Bürger zu stellen und sie gegebenenfalls auch vor rechtswidrigen Eingriffen von seiten Dritter zu bewahren (BVerfGE 88, 203 <251> m.w.N.).

5Konkrete Vorgaben dazu, wie diese staatliche Schutzpflicht im einzelnen umzusetzen ist, sind der Verfassung jedoch nicht zu entnehmen. Dem Gesetzgeber steht vielmehr bei der Erfüllung der Schutzpflicht eine weite Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsfreiheit zu, die auch Raum läßt, etwa konkurrierende öffentliche oder private Interessen zu berücksichtigen. Das Bundesverfassungsgericht kann eine Verletzung staatlicher Schutzpflichten daher nur feststellen, wenn die staatlichen Organe entweder gänzlich untätig geblieben oder wenn die bisher getroffenen Maßnahmen evident unzureichend sind (BVerfGE 56, 54 <80 f.>; 77, 170 <214 f.>; 79, 174 <201 f.>; 85, 191 <212 f.>; 92, 26 <46>).
62. Unter Zugrundelegung dieses Prüfungsmaßstabs ist nicht erkennbar, daß der Gesetzgeber seine Pflicht, die Bürger vor Gesundheitsgefahren durch Passivrauchen zu schützen, verletzt hätte.
Insbesondere ist der Gesetzgeber nicht gänzlich untätig geblieben. Er hat im Gegenteil in vielfältiger Weise von seiner Befugnis Gebrauch gemacht, das Rauchen nach einer Abwägung der allgemeinen Handlungsfreiheit der Raucher mit anderen schutzwürdigen Rechtsgütern in bestimmten Bereichen zu untersagen oder einzuschränken. Im besonderen zum Schutze der Nichtraucher vor den Gefahren des Passivrauchens kann dabei auf der Ebene des Bundesrechts auf folgende Regelungen hingewiesen werden (vgl. hierzu auch die Zusammenstellung in BayVerfGH, BayVBl 1988, S. 108 <110>): § 5 der Verordnung über Arbeitsstätten - ArbStättV - (vom 20. März 1975, BGBl I S. 729, zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. August 1983, BGBl I S. 1057) regelt, daß in Arbeitsräumen während der Arbeitszeit ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft - wozu eine stark mit Tabakrauch angereicherte Atemluft nicht gehört - vorhanden sein muß. Nach § 32 ArbStättV hat der Arbeitgeber in Pausen-, Bereitschafts- und Liegeräumen dafür zu sorgen, daß geeignete Maßnahmen zum Schutz der Nichtraucher vor Belästigungen durch Tabakrauch getroffen werden. Gemäß § 8 Abs. 5 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr - BOKraft - (vom 21. Juni 1975, zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Juli 1995, BGBl I S. 951) ist in Taxen und Mietwagen das Rauchen nur gestattet, wenn die Fahrgäste zustimmen. Nach § 14 Abs. 2 Nr. 8 BOKraft ist den Fahrgästen das Rauchen in Nichtraucherzonen von Linienbussen und in entsprechend gekennzeichneten Nichtrauchertaxen ausnahmslos untersagt. Nach § 14 der Eisenbahn-Verkehrsordnung - EVO - (vom 8. September 1938, RGBl II S. 663, zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Dezember 1993, BGBl I S. 2378) ist in jedem Zug für jede Wagenklasse eine angemessene Zahl von Wagen oder Abteilen für Nichtraucher vorzuhalten. Gemäß § 59 Abs. 2 der Verordnung über den Bau und den Betrieb von Straßenbahnen - BOStrab - (vom 11. Dezember 1987, BGBl I S. 2648) ist es Fahrgästen untersagt, in Nichtraucher-Fahrgasträumen zu rauchen. Neben diesen speziellen Nichtraucherschutzgesetzen wirken sich zugunsten des Nichtraucherschutzes auch diejenigen gesetzlichen Regelungen aus, die dem Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern allgemein dienen und in diesem Rahmen Rauchverbote rechtfertigen können (§ 618 BGB; § 62 HGB; § 120 a GewO; aus dem Bereich des Landesrechts z.B. Art. 86 BayBG). Im privaten Bereich schließlich gibt das private Hausrecht die Befugnis, das Rauchen zu untersagen.
7Nach alledem ist der Gesetzgeber oder der von ihm ermächtigte Normgeber im Bereich des Nichtraucherschutzes keineswegs untätig geblieben. Es ist auch nicht ersichtlich, daß die derzeit existierenden gesetzgeberischen Maßnahmen evident unzureichend wären. Dabei kann offen bleiben, ob mittlerweile hinreichend verläßliche wissenschaftliche Erkenntnisse über die Gesundheitsrisiken des Passivrauchens existieren, wie der Beschwerdeführer behauptet (zu den Gesundheitsgefahren des Rauchens generell vgl. BVerfGE 95, 173 <184 f.>). Denn auch dann wäre eine Beurteilung der konkreten Zielsetzungen und Prioritäten sowie eine Auswahl der in Betracht kommenden Mittel und Wege erforderlich, die in erster Linie der Gesetzgeber zu treffen und in konkrete Gebote und Verbote umzusetzen hat. In Wahrnehmung dieser politischen Verantwortung hat der Gesetzgeber im Rahmen des ihm hierbei zustehenden weiten Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraums Nichtraucherschutzvorschriften geschaffen, die ihr Ziel jedenfalls nicht offensichtlich verfehlen, zumal sie gerade diejenigen Lebensbereiche erfassen, in denen sich der Einzelne - wie beispielsweise am Arbeitsplatz oder in öffentlichen Verkehrsmitteln - den Raucheinwirkungen nicht ohne weiteres entziehen und dadurch auch nur in eingeschränktem Maße selbst für seinen Schutz vor möglichen Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Passivrauchen Sorge tragen kann.

Wenn der Gesetzgeber derzeit eine Verstärkung des Nichtraucherschutzes nicht für geboten hält, wie in der Ablehnung des Entwurfs eines Nichtraucherschutzgesetzes durch den Bundestag jüngst zum Ausdruck gekommen ist, kann dies von Verfassungs wegen nicht beanstandet werden.

8Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Lesen lernen! :D


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Die Hexenjagd auf die Raucher

24.10.2013 um 16:38
Leute ich verstehe ehrlich gesagt die Problematik nicht.. ich rauche schon seit Jahrzehnte..und habe noch nie ein Problem deswegen mit anderen Menschen gehabt. Kann mich nicht erinnern.^^


Die Luft ist für alle da. Die vier Wände für sich.


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Die Hexenjagd auf die Raucher

24.10.2013 um 16:39
@Tepes1983
Zitat von Tepes1983Tepes1983 schrieb:Ich bin nicht verpflichtet mit dir zu kommunizieren, wenn ich auf dem balkon rauche! Punkt! Was verstehst du nicht an diese simplen Satz?
*wassereimer runterkipp* huuuch sry
Zitat von Tepes1983Tepes1983 schrieb:und wenn du schon was raussucht, dann zitiere richtig! :D So genial, da kopiert sie nur die hälfte und lässt das "wichtige" außen vor...da steht auch:
Wenn die frage lautet, wo mein persönlichkeitsrecht verletzt wird, dann zitiere ich auch nur das, da der rest für DIESE frage unerheblich ist ;) Ich habs gelesen und zu kenntis genommen. Wiedersprochen habe ich dem nicht ;)

Ich kanns mir ja gern angewöhnen und auf jede deiner fragen nen kompletten text zu zitieren, aber ich denke diese unnötige platzverschwendung und das erschlagen meines gegenübers mit nem ellenlangen text, den ich eh verlinke, ist vergebene mühe ;)


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Die Hexenjagd auf die Raucher

24.10.2013 um 16:48
Ach jetzt zeigst du deine hässliche Fratze der Intoleranz. Kipp ein eimer runter und wir zeigen dich an. .. Intoleranz und Diskriminierung pur was da mittlerweile zu Geltung kommt :D der heuchler ist entlarvt. ..


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Die Hexenjagd auf die Raucher

24.10.2013 um 16:59
@gastric


gastric, der Atrikle 2GG steht dafür ein, das Du dich frei entfalten kannst, d.h. Deine Bedürfnisse und Deine Neiigungen ausleben kannst, solange Du keinem anderen schadest (finanziell, gesundheitlich). Leider gibt es kein Grundrecht auf eine nicht stinkende Luft. Weiteren Schaden nimmst Du jedoch nicht. Nun werden die Güter abgwogen ob es zumutbar ist, mir meine Vorliebe auf Tabak dafür einzuschränken, das Du wohlriechende Luft um Dich hast. Da es aber ausser Rauch eine Menge anderer ungeiler Geruchsstoffe gibt, wird es niemals zu einer Abwägung zugunsten der wohlriechenden Luft geben, da sonst irgendwann alles verboten werden könnte, was irgendjmd in der Nase nicht gefällt.


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Die Hexenjagd auf die Raucher

24.10.2013 um 17:03
@cejar

Um auf deine Frage zurückzukommen warum wir bzw ich nicht in der Wohnung rauche. Erstens habe ich Kinder, zweitens ist der Nikotin weitaus gefährlicher da wo er sich absetzen kann und drittens ist es eklig wenn es in der Wohnung nach Rauch riecht.


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Die Hexenjagd auf die Raucher

24.10.2013 um 17:16
@gastric
Schwachsinn. Ich bin selber Raucher und habe NIE während der Arbeitszeit geraucht! Wenn du sagst jeder Raucher ist gleich dann ist das eine Unterstellung die mich der Wahrheit entspricht!


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Die Hexenjagd auf die Raucher

24.10.2013 um 17:35
@gastric

Darf man fragen woher du deine Infos beziehst wenn du behauptest:
Zitat von gastricgastric schrieb:. Im allgemeinen machen raucher mehr pausen als nichtraucher. Wenn man jeden einzeln betrachtet, dann stimmt das wiederrum nicht.
Zitat von gastricgastric schrieb: In dem von dir zitierten text lediglich darauf, dass raucher (ich spreche immer vom allgemeinen zustand und nicht von allen) öfter und länger ausfallen (krankheitsbedingt).
Aus Studien kannst du das ja nicht haben da du ja selber gesagt hast:
Zitat von gastricgastric schrieb:Hm jetzt haben wir schon wieder mal das problem mit den sich widersprechenden studien. Hatten wir das nicht schonmal irgendwo? Achja .... bei den kosten -.-
Also woher weisst du das so genau,das der Grossteil der Raucher mehr Pause macht und länger krank ist wenn du sogar selbst sagst das es für beide Seiten die passenden Studien gibt.


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Die Hexenjagd auf die Raucher

24.10.2013 um 17:49
@nasirjones @Sanyoo

es ist doch nur der "grosse" teil der Raucher so ;) es ist ja nicht so, dass man hier mit "Vorverurteilung" um sich wirft, Unwissenheit in dem Thema hat und Unwahrheiten verbreitet. Mal abgesehn, dass man zweierlei Maß misst.

Das "friedliche" zusammenleben dieser Menschen kann man sich gut vorstellen, wenn ein Eimer Scheiße auf den Balkon gestellt wird oder ein Eimer runtergekippt wird, sobald diese erkennen, dass sie gar keine Grundlage für Ihre Beschwerde gegenüber den Balkon-/Straßenraucher haben ;)
Tepes1983 schrieb: Ich bin nicht verpflichtet mit dir zu kommunizieren, wenn ich auf dem balkon rauche! Punkt! Was verstehst du nicht an diese simplen Satz?

*wassereimer runterkipp* huuuch sry
Ok wir werden nachbarn. Du darfst auf deinem balkon rauchen und ich stell auf meinen balkon mehrmals täglich ohne vorwarnung nen eimer scheisse. Dann kannste mal sehn, wie sehr ein bisschen geruch in die wohnung des anderen zieht. Wenn du den muff deines nachbarn mehrmals täglich in deiner wohnung haben willst, dann bittesehr, aber ich möchte das nicht und das ist wohl auch mein gutes recht oder?
Man muss doch nur kommunizieren, was ist daran zu viel verlangt *ironie off*

Sieht dann die Kommunikation so aus, wie hier?

Und wenn diese paar militanten Nichtraucher dann nur das erwähnen, was die eigene Ansicht wieder spiegelt, dann ist auch nur das wichtig...den rest lässt man dann aussen vor, wo widerlegt wird, dass die Beschwerde unbegründet ist :D
So wird heute "Wahrheiten" verbreitet...aber die anderen "verstehen" einen einfach nicht ...

(sorry, ich weiß nicht ob ich über so ein menschliches verhalten lachen oder weinen soll)

Aber hauptsache man gibt mir einen "Farbe"
Zitat von gastricgastric schrieb: Langsam überlege ich, mit welcher farbe ich dich streichen soll.
Kann man von solchen Leuten wirklich Einsicht erfahren ;)


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Die Hexenjagd auf die Raucher

24.10.2013 um 17:52
@Tepes1983
Ach mittlerweile ist es doch eher belustigend hier geworden Klein Gastric erzählt seit Tagen dasselbe. :D


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Die Hexenjagd auf die Raucher

24.10.2013 um 17:54
@nasirjones
ich weiß, aber ich muss zugeben, ich hatte auch mein Spaß, sie zu "trollen" :D

Ich wette morgen oder in zwei Tagen, kommt so jemand wieder, vllt. die selbe Person und das Theater beginnt von vorne...aber hey, diese "Hexenjagd" gibt es ja nicht;)

Zum Glück sind weder alle Raucher noch Nichraucher so! Ansonsten hätte wir demnächst den nächsten Weltkrieg :D


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Die Hexenjagd auf die Raucher

24.10.2013 um 17:56
@Tepes1983
Haha na ich hoffe es hat sich hier bald ausgetrollt. ;)


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Die Hexenjagd auf die Raucher

24.10.2013 um 18:00
Zitat von Tepes1983Tepes1983 schrieb:es ist doch nur der "grosse" teil der Raucher so
Nein eigentlich sagt sie sogar das Gegenteil. Denn:
Zitat von gastricgastric schrieb:. Im allgemeinen machen raucher mehr pausen als nichtraucher. Wenn man jeden einzeln betrachtet, dann stimmt das wiederrum nicht.
Wie kann das sein das wenn man jeden Raucher einzeln betrachtet was anderes raus kommt als in der Summe?Also jeder Raucher für sich Betrachtet macht weniger Pause aber in der Summe mehr?


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Die Hexenjagd auf die Raucher

24.10.2013 um 18:03
@Sanyoo
das war sarkastisch gemeint ;) Du hast recht, jedenfalls ist das auch meine Wahrnehmung.

warte ein bißchen, dann darfst auch du Seiten lang diskutieren...der nächste in seinem "persönlichkeitsrecht verletzte" Nichtraucher, der ein bösen, intolleranten und faulen Rauchernachbar hat, kommt bestimmt :D


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Die Hexenjagd auf die Raucher

24.10.2013 um 18:09
@Tepes1983
Tja leider habe ich mich mit meinen nachbarn gütlich geeinigt ;) Der wassereimer ( und der daraus resultierende spaß) bleiben mir leider verborgen. Aber wenn der raucher aus dem aufgang weiter hinten ebenfalls son ignoranter herr ist, der permanent auf sein eigenes persönlichkeitsrecht behaart und das des herren drüber mit füssen tritt, dann kann ich verstehen, warum der herr immer dann seine blümchen gießt, wenn der unter ihm halb überm geländer hängt und raucht.
Blumen gießen ist btw ebenfalls eine persönlichkeitsentfaltung.

@cejar
Dennoch ist und bleibt das einatmen von rauch gegen meinen willen eine verletzung meines persönlichkeitsrechtes. Im gegensatz dazu will der nichtraucher den raucher nicht perse in seiner persönlichkeit einschränken. Soll doch rauchen, soviel er will.

@nasirjones
Ja schon schrecklich, dass die gegenseite nicht in der lage ist einfache sachverhalte zu verstehen und ich gezwungen bin mich immer und immer zu wiederholen :(


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