Die Hexenjagd auf die Raucher
25.10.2013 um 09:49@gastric
sorry, Du verstehst scheinbar den von Dir geposteten Text nicht.
Der Teil:
Das Passivrauchen an öffentlich zugänglichen Orten müsse demnach als Beeinträchtigung des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verstanden werden. Dieser Eingriff sei verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt. Auch der durch das Passivrauchen verursachte Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Nichtraucher sei weder durch die Schranke der verfassungsmäßigen Ordnung noch durch das Recht der Raucher aus Art. 2 Abs. 1 GG gedeckt.
ist die Begründung des Beschwerdeführers, dies wurde nicht vom Gericht festgestellt. Gut zu sehen das es a.) im Konjunktiv steht und b.) im Teil 1: Gründe für deie Verfassungsbeschwerde.
Das Gericht selbst äusserst sich erst ab Punkt 2.
Ich glaub diese Gliederung ist auch ohne Jura-Studium verständlich.
sorry, Du verstehst scheinbar den von Dir geposteten Text nicht.
Der Teil:
Das Passivrauchen an öffentlich zugänglichen Orten müsse demnach als Beeinträchtigung des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verstanden werden. Dieser Eingriff sei verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt. Auch der durch das Passivrauchen verursachte Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Nichtraucher sei weder durch die Schranke der verfassungsmäßigen Ordnung noch durch das Recht der Raucher aus Art. 2 Abs. 1 GG gedeckt.
ist die Begründung des Beschwerdeführers, dies wurde nicht vom Gericht festgestellt. Gut zu sehen das es a.) im Konjunktiv steht und b.) im Teil 1: Gründe für deie Verfassungsbeschwerde.
Das Gericht selbst äusserst sich erst ab Punkt 2.
Ich glaub diese Gliederung ist auch ohne Jura-Studium verständlich.