Ungewollte Sexualität
06.08.2013 um 11:51boylovr schrieb:Wenn ein 14 jähriger mit nem 13 jährigen Knutscht wird 100% eine kleine Jugendstrafe erfolgen. Es ist nunmal sexueller Missbrauch.Es findet Jugendstrafrecht Anwendung. Ohne Einsichtsfähigkeit, keine Strafe. So einfach.
boylovr schrieb:on Beamten und so MUSS sowas aber angezeigt werden da es ein Offizialdelikt istOffizialdelikte müssen gerade nicht angezeigt werden, da sie von Amts wegen verfolgt werden. Daher der Name.
boylovr schrieb:Im Prinzip richtig, kommt aber weniger als 100 mal im Jahr zur AnwendungHast Du einen Link zu der Statistik?
boylovr schrieb:Aber solange alle auf ihrer Meinung verharren unter 14 sollte es prinzipiell verboten seinDer Gesetzgeber muss halt eine Grenze definieren. In diesen Fällen kann man nicht hinterher erst feststellen: war er nun reif genug oder nicht. Unter 14 gibt es keine Ausnahmen und das schafft Rechtssicherheit. Es ist für alle Beteiligten eine praktikable Lösung.
Man darf auch nicht mit 15 Auto fahren, obwohl man es im Einzelfall vielleicht könnte, weil man besonders reif ist.