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Ungewollte Sexualität

835 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: VL ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Ungewollte Sexualität

06.08.2013 um 11:51
Zitat von boylovrboylovr schrieb:Wenn ein 14 jähriger mit nem 13 jährigen Knutscht wird 100% eine kleine Jugendstrafe erfolgen. Es ist nunmal sexueller Missbrauch.
Es findet Jugendstrafrecht Anwendung. Ohne Einsichtsfähigkeit, keine Strafe. So einfach.
Zitat von boylovrboylovr schrieb:on Beamten und so MUSS sowas aber angezeigt werden da es ein Offizialdelikt ist
Offizialdelikte müssen gerade nicht angezeigt werden, da sie von Amts wegen verfolgt werden. Daher der Name.
Zitat von boylovrboylovr schrieb:Im Prinzip richtig, kommt aber weniger als 100 mal im Jahr zur Anwendung
Hast Du einen Link zu der Statistik?
Zitat von boylovrboylovr schrieb:Aber solange alle auf ihrer Meinung verharren unter 14 sollte es prinzipiell verboten sein
Der Gesetzgeber muss halt eine Grenze definieren. In diesen Fällen kann man nicht hinterher erst feststellen: war er nun reif genug oder nicht. Unter 14 gibt es keine Ausnahmen und das schafft Rechtssicherheit. Es ist für alle Beteiligten eine praktikable Lösung.
Man darf auch nicht mit 15 Auto fahren, obwohl man es im Einzelfall vielleicht könnte, weil man besonders reif ist.


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Ungewollte Sexualität

06.08.2013 um 11:58
@so.what
Wozu, für wen soll deine Frage relevant sein?! Willst du wirklich Einzelheiten wissen?

@kleinundgruen
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Dass Du das im Zorn sagst, ist verständlich, Dennoch, es sind und bleiben Menschen. Sie haben Fehler gemacht und dafür müssen sie einstehen.
Ein Fehler? Das sind für sie selbst doch gar keine Fehler, das ist ihre sexuelle Begierde !
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an
Ich würde mir wünschen das man bei paedophilie und kindervergewalltigung keine umstände gelten lassen würden!
Mir wäre recht könnt man hier Verfahren wie bei der Straßenverkehrsordnung. Rote Ampel bleibt rot egal was dem Fahrer sein Problem war! Zu schnell gefahren, geblitzt?...Pech gehabt!!!
Der busgeldkatalog ist gnadenlos, mit äußerst wenig Toleranz obwohl in den meisten fällen niemand zu schaden kommt.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Wenn der täter weiterhin gefährlich ist, bleibt er eingesperrt
Das ist leider leider nicht der Fall!!!
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Denen hilft es nicht, wenn der Täter 10 statt 5 Jahre im Gefängnis ist.
nicht denen ok, aber den potenziellen weiteren opfern!!!
Denn ein Kind hat mit diesen übergriffen ein lebenslanges Urteil bekommen . Der Täter bekommt zb nen Therapeuten, den das Opfer lange suchen muss, und dann muss es auch noch laessig auf einen der wenigen freien termine warten . Beim Täter ist es Bestandteil der Strafe , er bekommt ihn gestellt!


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06.08.2013 um 12:00
@boylovr
Nein, ich frage aus Interesse. Da du so offensiv bist, dachte ich, nachfragen wäre erwünscht.

@Lemniskate
Für mich ist diese Frage relevant. Ich will natürlich keine krassen Details wissen, aber es interessiert mich durchaus, was "in solchen Köpfen" vorgeht. Da merkt man dann auch schnell, ob relativiert wird etc. Mich irritiert der offensive Umgang mit dieser Thematik und da interessiert es mich, was dahinter steckt. Wie ein Mod schon sagte, gab es hier vor einiger Zeit jemanden, der extrem relativiert hat und solche Leute möchte ICH ungerne in diesem Forum haben. Deswegen frage ich erstmal nach, bevor ich urteile.


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06.08.2013 um 12:05
boylovr schrieb:
Aber solange alle auf ihrer Meinung verharren unter 14 sollte es prinzipiell verboten sein
Wie kleinundgruen sagte es muss ne Richtlinie geben!
Aber in der Praxis denkt wohl kaum ein Teen über, darf oder nicht darf, nach wenn sie verliebt sind und fummeln knutschen oder Petting oder auch Sex haben wollen. Die tuns einfach, und das ist auch ok so!


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Ungewollte Sexualität

06.08.2013 um 12:08
Zitat von LemniskateLemniskate schrieb:Ein Fehler? Das sind für sie selbst doch gar keine Fehler, das ist ihre sexuelle Begierde !
Aber man kann von Menschen erwarten, dass sie bestimmte Begierden, die anderen übermäßig schaden, nicht ausleben.
Zitat von LemniskateLemniskate schrieb:Mir wäre recht könnt man hier Verfahren wie bei der Straßenverkehrsordnung. Rote Ampel bleibt rot egal was dem Fahrer sein Problem war!
Das stimmt aber nicht. Wenn Du über eine rote Ampel fährst, weil Du ins Krankenhaus musst, wirst Du nicht bestraft. Wenn du versehentlich über eine Rote Ampel fährst, wirst Du weniger bestraft, als wenn Du es vorsätzlich machst. Wenn Du wiederholt über eine rote Ampel fährst, wirst Du stärker bestraft.
Zitat von LemniskateLemniskate schrieb:Der busgeldkatalog ist gnadenlos, mit äußerst wenig Toleranz obwohl in den meisten fällen niemand zu schaden kommt.
Und auch der unterscheidet zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit und sonstigen Umständen. Nur wird das dort nicht so ausführlich geprüft. Aus Gründen der Einfachheit bekommst Du in der Regel eben die mildeste Strafe.
Zitat von LemniskateLemniskate schrieb:Das ist leider leider nicht der Fall!!!
Zitat von LemniskateLemniskate schrieb:aber den potenziellen weiteren opfern!!!
Auch die drei Ausrufezeichen machen das nicht wahrer. Der Regelfall ist so. Und natürlich gibt es leider Ausnahmen, weil Menschen Fehler machen.
Aber wenn zu erwarten ist, dass ein Täter weiterhin straffällig wird, bleibt er eingesperrt.

Aber auch an Dich die Frage: Was ist die Alternative: Jeden Kriminellen auf ewig wegsperren? Nur manche? Was ist mit Mördern? Oder Totschlägern? Räubern?


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Ungewollte Sexualität

06.08.2013 um 12:11
@so.what
Genau Das ist das Problem , wie ich finde. Paedos sollten keinen Raum bekommen um sich zu erklären, daraus entsteht Toleranz , daraus entsteht dann Integration , und dann werden Gesetze geändert!
Schwule und Lesben dachte man damals, sind krank. Man versuchte ihre Sexualität zu therapieren, ohne Erfolg, warum?
Sexualität ist nicht "heilbar" sondern nur mit dem eigenen verstand zügelbar oder korrigierbar !
Paedos sind nicht krank. Sie sind nicht bei verstand .
Sex ist ohne verstand nur ein trieb!


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06.08.2013 um 12:14
@Lemniskate
Ich finde deine Kausalitätskette gerade nicht wirklich schlüssig. Aber ist ja auch irrelevant. Wenn meine Frage unangemessen war, dann melde sie bitte und ein Moderator kann sie löschen. Ich will hier nichts schön reden und Gesetze will ich schon drei mal nicht geändert haben (in Richtung Sex mit Kindern sei ok, das ist es in meinen Augen nicht und da gibt es für mich auch nichts zu diskutieren). Aber wenn ein User sich boylovr nennt und auch betont, dass er diese Neigung hat, frag ich nach was da los ist.


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06.08.2013 um 12:28
@Lemniskate
hmm das ist aber leider keine Richtlinie sondern eine knallharte Grenze mit knallharten Konsequenzen. In Österreich und der Schweiz gibts wenigstens Gesetze für die Grenzfälle.

@Kleinundglün
Das Jugendstrafrecht bedeutet nicht dass man keine Strafe bekommt. Freiheitsstrafen sind ungefähr halb so lang wie beim Erwachsenen Strafrecht und der Richter hat wesentlich mehr Spielraum. Trotzdem wirds in dem Fall eine kleine Strafe geben, schon weil sich kein Richter Angst hat damit den sexuellen Missbrauch von Kindern zu bagatellisieren

Und Beamte müssen von Amts wegen handeln, deswegen heißt das ja auch so.

Das Dokument das ich zum sexuellen Missbrauch von Jugendlichen gelesen hatte finde ich leider nicht mehr. Hab aber was älteres gefunden:
http://books.google.de/books?id=7afd5G2vNbgC&printsec=frontcover&dq=182&hl=de&sa=X&ei=dckAUqeNB4TUtQbZvICQCw&redir_esc=y#v=onepage&q=182&f=false
dort unter dem Abschnitt Bedeutung in der Praxis

@so.what
ja okay.. aber dann möchte ich kein *facepalm* lesen oder so :D Deine Frage fand ich nicht unangemessen, hab halt nur schon oft genug negative Reaktionen darauf bekommen.
also die Jungs auf die ich stehe sehen unterschiedlich aus, kann ein supersüßer Milchreisbub sein oder auch gerne ordentlich muskelbepackt. Das bevorzugte Alter ist so 11 bis 14, die Grenzen sind aber sehr schwammig. Genaugenommen bin ich also Hebephil, aber ich bin nicht so ein Fan dieser Unterteilung. Sportlich, schlank , selbstbewusst, witzig müssen sie sein :-) und das Gesammtpaket muss irgendwie stimmen, ka.


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Ungewollte Sexualität

06.08.2013 um 12:34
Zitat von boylovrboylovr schrieb:Das Jugendstrafrecht bedeutet nicht dass man keine Strafe bekommt.
Doch. Kann es.
Jugendliche (also Personen von 14 bis 17 Jahren, § 1 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz - JGG) sind gem. § 3 JGG individuell strafrechtlich verantwortlich, wenn sie zur Zeit der Tat nach ihrer sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug sind, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln.
Wikipedia: Strafmündigkeit
Zitat von boylovrboylovr schrieb:Und Beamte müssen von Amts wegen handeln, deswegen heißt das ja auch so.
Du sagtest, es müssen angezeigt werden. Muss es aber nicht, wenn es ein Offizialdelikt ist. da ermittelt die StA, wenn sie Kenntnis erlangt, automatisch.
Zitat von boylovrboylovr schrieb:ist aber leider keine Richtlinie sondern eine knallharte Grenze mit knallharten Konsequenzen.
Und das ist auch richtig so. Solche Grenzen gibt es an vielen Stellen. Das schafft Rechtssicherheit.


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06.08.2013 um 12:38
@boylovr
Ok, ich hab mich selbst überschätzt. Ich kann da doch nicht mehr sachlich drauf reagieren. Kein *facepalm*, aber ein tiefes Unverständnis. Ich dachte, ich könnte diese Emotionalität besser händeln und sachlich mit dir reden, aber das geht nicht.

Deswegen halte ich mich selbst jetzt doch besser aus diesem Thread raus. Emotionale Argumente sind in so einer Diskussion nicht sachdienlich, aber sachlich geht wohl doch nicht so, wie ich dachte.

Da ist @kleinundgrün sicherlich der bessere Diskussionpartner, wie mir scheint.


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06.08.2013 um 12:41
Zitat von LemniskateLemniskate schrieb:Schwule und Lesben dachte man damals, sind krank. Man versuchte ihre Sexualität zu therapieren, ohne Erfolg, warum?
Sexuelle Orientierungen sind per se nichts verwerfliches. Sie werden dann problematisch, wenn die rechte anderer verletzt werden.
Die Ächtung der Homosexualität entspringt einer bestimmten Moralvorstellung. Da gibt es heutzutage kein schützenswertes Gut mehr, das einem Ausleben dieser Orientierung entgegen stehen würde.
Wenn es mich erregt, wenn ich Schuhe sehe, oder wenn ich mich fesseln lasse, kein Problem. Das schadet niemandem.

Wenn ich Lust empfinde, während ich jemanden vergewaltige, sieh das eben anders aus. Da schade ich einem anderen um meine Lust auszuleben.

@boylovr
Und bei Kindern sieht das ähnlich aus. Auch wenn sie einverstanden erscheinen, so kann das mangels Reife in Wahrheit ganz anders sein. Und ein sexueller Kontakt kann ihnen schaden.
Und um dieses Risiko zu vermeiden, gibts eine Grenze.
Wenn Dich Kinder sexuell erregen, hast Du schlicht Pech gehabt. Dann müssen Deine Neigungen hinter den Interessen der anderen zurückstehen.
So einfach ist das.


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Ungewollte Sexualität

06.08.2013 um 12:43
Zitat von boylovrboylovr schrieb:Das bevorzugte Alter ist so 11 bis 14, die Grenzen sind aber sehr schwammig.
Ich empfehle Dir dringend eine Therapie. Und sei es nur, um festzustellen, ob Du Deinen Wünschen entsagen kannst.
Und falls Du das nicht sicher kannst, musst Du lernen, das zu kontrollieren.


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Ungewollte Sexualität

06.08.2013 um 12:43
Mist hatte hier schon geantwortet bin aber im letzten Moment abgestürzt.
Also nochmal...
Die versehentlich oder in einer Notsituation überfahrende rote Ampel muss man erstmal plausibel erklären können. Und diese fälle sind wohl eher die seltenen Ausnahmen.
Generell ist es sehr schwer aus solch Sache heraus zu kommen.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:weil Menschen Fehler machen Aber wenn zu erwarten ist, dass ein Täter weiterhin straffällig wird, bleibt er eingesperrt.
Erstmal müssten Richter einschätzen können wie gefährlich ein Täter ist um ihn angemessen zu bestrafen um ihn dann auch verlängert sitzen zu lassen!
Sie stützen sich dann auf Gutachter, Experten, die sich mit dem Täter unterhalten und dann Ihre Einschätzung kundtun.
Und dann kommt da Son Blödsinn raus wie " der Herr S. ist in der Nebenwerte paedophil, er wurde selbst als Kind missbraucht, und er hat die Klägerin geliebt und deswegen 10jahre eine Beziehung mit ihr gepflegt"
...der Mann saß nur das knappe halbe Jahr in Untersuchungshaft, das wurde der Strafe angerechnet und der Rest zu Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte musste sich 2mal monatlich bei seinem Therapeuten melden ...blablabla
Die taten lagen so weit züruck so das die Klägerin keinen genauen Tag/Zeitraum angeben konnte als er sie das erste mal benutzt hat. Das war so ungefähr mit 10 Jahren. Zu gute kam ihm das er wg seiner umfangreichen Aussage der Klägerin die Aussage vor Gericht erspart hat. Seine Therapie selber bezahlt und gefordert hat.
...
Sorry ich werd grad emotional...


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Ungewollte Sexualität

06.08.2013 um 12:45
@fairy-tale

Dann geh, gefälligst pennen. Oder verbietets dir jemand?


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06.08.2013 um 12:45
@kleinundgrün
war ich schon, zumindest bei nem einmaligen Gespräch rein aus Interesse bei dem Projekt kein Täter werden. Die Psychologin war sogar weitestgehend meiner Meinung, so ganz verwirrt kann ich also doch nicht sein^^


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06.08.2013 um 12:46
also zumindest war ich wohl mit Abstand einer der harmlosen Patienten


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06.08.2013 um 12:48
Zitat von LemniskateLemniskate schrieb:bin aber im letzten Moment abgestürzt.
Ich hoffe, Du hast Dich nicht verletzt.
Zitat von LemniskateLemniskate schrieb:Generell ist es sehr schwer aus solch Sache heraus zu kommen.
Aber Du erhälst in aller Regel die "Mindeststrafe". Quasi automatisch.
Zitat von LemniskateLemniskate schrieb:Sie stützen sich dann auf Gutachter, Experten, die sich mit dem Täter unterhalten und dann Ihre Einschätzung kundtun.
Wie denn sonst? Wer außer einem Experten kann die Gefahr, die von einem Menschen möglicherweise ausgeht, sonst beurteilen?

Wenn Du jemanden tötest, weil Du gerade nicht bei Sinnen bist, wäre es dann gerecht, wenn man Dich den Rest Deines Lebens wegsperrt, obwohl Du nie wieder jemandem etwas tun würdest und zutiefst Deine Tat bereust? Na, ich weiß nicht.


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Ungewollte Sexualität

06.08.2013 um 12:54
Zitat von boylovrboylovr schrieb:so ganz verwirrt kann ich also doch nicht sein
Aber möglicherweise gefährlich. Je nachdem, ob Du es im Griff hast oder nicht.

Und natürlich sind Ferndiagnosen eher Unfug, aber für mich klingst Du nicht, als ob das der Fall ist.
Letztlich ist es auch in Deinem Interesse, wenn Du solche Neigungen, die zwingend im Leid anderer enden werden, kontrollieren kannst.

Ich wiederhole daher meinen Rat: Gehe regelmäßig zu Gesprächen. Prüfe zusammen mit einem Experten, ob Du weiterhin Herr der Lage bist. Einmal zu schauen, dass es nicht ganz so schlecht ist, ist Unfug. Du befindest Dich nicht in einer statischen Situation, sondern das ist ein Prozess.
Du verlierst vielleicht zunehmend Deine Hemmungen. Du siehst es vielleicht irgend wann als Recht an, Deine Neigungen auszuleben. Du wirst Dir vormachen, dass der andere es doch auch wollte. Aber genau das kannst Du nicht einschätzen. In dieser Situation willst Du Deine Neigungen befriedigen, dann wirst Du kaum objektiv die Situation beurteilen können.

Ganz ehrlich: Mach was.


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Ungewollte Sexualität

06.08.2013 um 13:00
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Wenn Dich Kinder sexuell erregen, hast Du schlicht Pech gehabt. Dann müssen Deine Neigungen hinter den Interessen der anderen zurückstehen. So einfach ist das..
Amen!
darum sollte man auch nicht öffentlich darüber diskutieren, eben weil das eine Art normalitaet bekommt, aus der heraus ich persönlich die letzte lebende Moral flöten gehen sehe.
-Das Internet macht's möglich das "sie" meinen , sie sind nicht unnormal, die anderem, im Netzwerk , gibt es ja auch und die sind so wie ich"...
Ohne netz müssten sie eh still schweigen über ihre Neigung bewahren, weil die anderen sie sonst ächten, wem sollte man sich anvertrauen. Von wo würden sie so lässig, Bilder Videos oder kopfkino bekommen.-
Aber zurück zum thema...
Deswegen Straßenverkehrsordnung...die ist klip und klar lässt wenig Toleranz und ist ansonsten gnadenlos.
(will dich nicht provozieren kleinundgruen, hab das Prinzip verstanden wie du oben erklärt hast)


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06.08.2013 um 13:05
Zitat von AchillAchill schrieb:Dann geh, gefälligst pennen. Oder verbietets dir jemand?
bitte was?


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06.08.2013 um 13:05
@fairy-tale

Wenn du schon seit 30 Stunden wach bist, würde ich an deiner Stelle pennen gehn!


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06.08.2013 um 13:14
@Achill

was hat das mit dem thema zu tun? trage was zum thema bei oder halte dich dem thread fern.


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06.08.2013 um 13:17
Achill liest die ersten Seiten, da stand du bist seit 30 Stunden wach :)
@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Wie denn sonst? Wer außer einem Experten kann die Gefahr, die von einem Menschen möglicherweise ausgeht, sonst beurteilen?
Ich Schrieb eben " Nebenwerte" sollte aber " nebenader " werden. Ich fragte die Gutachterin nach dem Prozess was das für ein Schwachsinn sei. Entweder paedo oder nicht, welche Adern halten denn da her?
Sie erklärte mir irgendwas , ich hab's aber nicht verstanden, solch fachblabla das nicht im geringsten den Kern trifft...
Hätte sie mal mit dem Opfer geredet, dann wüsste sie das der Mann durch und durch peado ist. Allein das er mit 25 Jahren Sein" erstes mal" mit einer 14 jährigen hatte ist schon etwas skuriel gewesen, aber es ist nur ne nebenader die in ihm paedo ist...
Pfff
Was für ein Experte...!

Ps der Absturz war ok , nix passiert ^^


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Ungewollte Sexualität

06.08.2013 um 13:19
@boylovr
Du weisst aber schon, dass Kinder von 11 bis 13 keinesfalls zu irgendetwas einwilligen koennen, weil sie die Folgen noch gar nicht abschaetzen koennen, oder? Also Wunsch hin oder her - machst Du was mit einem unter 14, machst Du Dich strafbar, und das zurecht!


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