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Ungewollte Sexualität

835 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: VL ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Ungewollte Sexualität

05.08.2013 um 17:09
hab auch nicht gesagt dass es weniger schlimm wäre, ich wollte nur die Entscheidung des Richters erklären.


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Ungewollte Sexualität

05.08.2013 um 17:45
Lindsey schrieb:
Eine Bewährungsstrafe darf es nicht geben in solchen Fällen.
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Und Du befürchtest, dass es im Falle einer Vergewaltigung eine solche geben könnte? Welche Beispielsfälle lassen Dich das denken?

@kleinundgrün
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Der erste Täter, 66 Jahre alt, und bis dato unbestraft, bekam schon im Dezember 2012 sein Urteil: Sechs Monate Haft, ausgesetzt zur Bewährung.

http://www.derwesten.de/staedte/gelsenkirchen/elfjaehriger-von-zwei-maennern-im-schwimmbad-missbraucht-id8032570.html


Lindsey schrieb:
Ich finde nicht, dass man mit den Tätern noch Mitleid haben muss, weil sie ja angeblich "krank" sind
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Genau. Wir löschen sie aus. Dann wird unsere Gesellschaft bestimmt wieder sicher.@kleinundgrün
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Auslöschen, das ist also Deine Meinung ?
Zitat von MarcandasMarcandas schrieb: Wie gesagt... es kommt immer auf den Einzelfall an. So wenig, wie ein Erwachsener grundsätzlich wehrhaft ist, so wenig sind Kinder grundsätzlich wehrlos.
Eine 3 Jährige ist nicht hilflos ?
Was soll ein Fünfjähriger tun ?
Allein schon kräftemäßig sind Kinder IMMER unterlegen


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Ungewollte Sexualität

05.08.2013 um 17:54
Zitat von .lucy..lucy. schrieb:Auslöschen, das ist also Deine Meinung ?
Nein, ich habe lediglich Deine Unbarmherzigkeit ein wenig plakativ übertrieben.
Zitat von .lucy..lucy. schrieb:Der erste Täter, 66 Jahre alt, und bis dato unbestraft, bekam schon im Dezember 2012 sein Urteil: Sechs Monate Haft, ausgesetzt zur Bewährung.
Vergewaltigung wars aber keine. Oder?
Man kennt eben nicht die näheren Umstände, daher ist es schwer zu beurteilen.


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Ungewollte Sexualität

05.08.2013 um 17:54
Lindsey schrieb:
Ein Erwachsener hätte sich längst aus der Situation befreit


Ja?

Dann sind also die Geschichten über die hohe Dunkelziffer bei misshandelten Ehefrauen reine Erfindung.
Haben sich inzwischen alle gewehrt und Anzeige erstattet. Gut zu wissen.
@klausbaerbe


Es ist die Entscheidung der Frauen dort zu bleiben.
Die wenigsten sind gefesselt


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05.08.2013 um 17:59
@boylovr


Der 66-Jährige, er arbeitete vor dem Renteneintritt ehrenamtlich vierzig Jahre als Presbyter in einer Gelsenkirchener Kirchengemeinde, war zuständig für die Jugendarbeit und Zeltlageraufsicht. Im Prozess hatte er ein umfassendes Geständnis abgelegt. Nach der Tat begab er sich aus eigenem Entschluss in therapeutische Behandlung. Im Prozess beteuerte er : „Ich habe sowas nie zuvor gemacht.“

Seit Jahren ist auch der 36-Jährige in Therapie. Sechs Eintragungen hat er im Vorstrafenregister wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses und Exhibitionismus. Seine pädophilen Neigungen wurden bislang nicht behandelt. Sie seien, so stellte die Sachverständige Dr. Marianne Miller fest, eine „Nebenstörung“. Die Gutachterin: „Die Tat fällt aus dem Muster.“ Der Angeklagte könne lernen damit umzugehen, ist sie sicher.


http://www.derwesten.de/staedte/gelsenkirchen/elfjaehriger-von-zwei-maennern-im-schwimmbad-missbraucht-id8032570.html

Wo hast Du etwas von Klaps auf den PO gelesen ?

War zuständig für die Jugendarbeit
Welch ein Zufall :(


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Ungewollte Sexualität

05.08.2013 um 18:03
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb: Vergewaltigung wars aber keine. Oder?
Man kennt eben nicht die näheren Umstände, daher ist es schwer zu beurteilen.
@kleinundgrün


.................................

Ein elfjähriger Junge wurde Anfang März 2012 im Gelsenkirchener Schwimmbad „Sportparadies“ von zwei Männern sexuell missbraucht.

http://www.derwesten.de/staedte/gelsenkirchen/elfjaehriger-von-zwei-maennern-im-schwimmbad-missbraucht-id8032570.html

Was hat er bloß gestanden ?

Was verstehst DU denn unter sexuellem Mißbrauch ?


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05.08.2013 um 18:06
der eine hat ihn unsittlich berührt der andere hat ihm einen blowjob gegeben. Gesetzlich zählt beides unter sexueller Missrbauch


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05.08.2013 um 20:06
@.lucy.

Ich habe nichts von einem Klaps auf den Po gelesen sondern mir nur ausgemalt was diese unsittliche Berührung gewesen sein könnte. Dann jedenfalls würde ich die 6 Monate auf Bewährung als eine durchaus angemessene Strafe ansehen.


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Ungewollte Sexualität

05.08.2013 um 20:21
Zitat von boylovrboylovr schrieb: Ich habe nichts von einem Klaps auf den Po gelesen sondern mir nur ausgemalt was diese unsittliche Berührung gewesen sein könnte. Dann jedenfalls würde ich die 6 Monate auf Bewährung als eine durchaus angemessene Strafe ansehen.
Wie alt bist du, dass du nicht weißt was sexueller Mißbrauch ist ?

Der 36-Jährige hatte nach der Flucht des ersten Täters den Oralverkehr bei dem Jungen durchgeführt, der „ völlig paralysiert war“, so heißt es in der Anklage.

Der 66 jährige legte ein umfassendes Geständnis ab.

Ganz schlimm ist es für die Kinder, wenn sie vor Gericht aussagen müssen und alles beschreiben müssen.
Für Erwachsene schon nicht einfach.
Dazu kommen die ärztlichen Untersuchungen
Nicht zu vergessen, dass sich das rumspricht.
Die Kinder müssen wieder in die Schule.......

Wenn der Täter frei ist auf Bewährung, in der Nachbarschaft wohnt, werden sie ihm womöglich täglich begegnen.....


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05.08.2013 um 20:30
Öhm mag ja sein, hab doch auch nix anderes gesagt oder verharmlost, oder?
Woran machst du fest daass ich nicht weiß was sexueller Missbrauch ist? Du kannst dir sicher sein dass ich die Gesetze verdammt gut kenne, meinen Nick habe ich nicht umsonst. Heutzutage kann allesmögliche als sexuelle Handlung gelten, auch ein klaps auf den Hintern.
Selbst einen Zungenkuss könnte man sogar als schweren sexuellen Missbrauch deuten weil das ja irgendwo mit dem Eindringen in den Körper zu tun hat. Ganz so verworren denken aber zum Glück die wenigsten Richter und Kläger. Wie auch immer, ich wollte nur sagen dass die strafe für den 66 Jährigen durchaus angemessen ist, zu dem anderen Typen sag ich mal lieber nix^^.


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05.08.2013 um 20:32
was ist daran verworren,ein 66 jähriger hat keinem 11 jährigem seine zunge in den hals zu stecken! @boylovr


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05.08.2013 um 20:34
Achso du meinst weil er paralysiert war wars nicht nur ein Klapps auf den Hintern? hmm kann sein von mir aus...


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05.08.2013 um 20:35
Zitat von boylovrboylovr schrieb:Selbst einen Zungenkuss könnte man sogar als schweren sexuellen Missbrauch deuten weil das ja irgendwo mit dem Eindringen in den Körper zu tun hat. Ganz so verworren denken aber zum Glück die wenigsten Richter und Kläger.
nein,bezog mich auf diese aussage. habe bis heute von dem vorfall nichts gehört.


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05.08.2013 um 20:37
@fairy-tale

ja das ist klar, aber man muss erstens immer bedenken dass die gesetze auch für nen dreizehnjährigen mit seiner 14 jährigen Freundin gelten und zweitens wollte ich den SCHWEREN sexuellen missbrauch betonen. Ist halt seltsam wenn ein Zungen kuss schwerer sexueller Missbrauch ist und nem Jungen einen zu wichsen normaler... ist aber hier auch nicht unbedingt relevant.


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05.08.2013 um 20:39
@fairy-tale

war nur eine Feststellung um zu untermauern dass ich die Gesetze kenne XD. nen Praktischen Fall dazu kenne ich Gott sei dank auch nicht.


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05.08.2013 um 20:40
ein 13 jähriger und ne 14 jährige @boylovr
können doch miteinander rumknutschen


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05.08.2013 um 20:41
@fairy-tale
Schwierig wirds doch nur, wenn nur einer von beiden über 18 ist, oder?


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05.08.2013 um 20:42
@fairy-tale

nein dürfen se nicht, für unter 14 Jährige sind jegliche Sexuelle Handlungen nach dem Gesetz verboten. Nur sind sie noch nicht Strafmündig, aber wenn einer von beiden 14 ist kann das tatsächlich zum Problem werden.


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05.08.2013 um 20:43
ja eben,dachte ich auch @Rico


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05.08.2013 um 20:44
nöö das 18. Lebensjahr hat fast gar keine Relevanz. Ich glaub ab dem alter darf man dann Pornografie anfertigen und veröffentlichen (und endlich offiziell ansehen XD)


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05.08.2013 um 20:46
@boylovr
Da gibts doch bestimmt einen Paragraphen im BGB dazu. Ich schau mal eben.


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05.08.2013 um 20:47
bis zum 16. Lebensjahr gibts noch den Paragraphen vom Missbrauch Jugendlicher, welcher allerdings nur weniger als 100 mal im Jahr zum einsatz kommt. Also letztendlich ist es vereinfacht gesagt so: bis 14 alles verboten, ab 14 alles erlaubt, so lange es einvernehmlich ist und kein Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt wird


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05.08.2013 um 20:49
@boylovr
@fairy-tale
Das mit dem Abhängigkeitsverhältnis steht in § 825 BGB:
Wer einen anderen durch Hinterlist, Drohung oder Missbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen bestimmt, ist ihm zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.



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05.08.2013 um 20:54
@boylovr
@fairy-tale
§§ 176, 176a und 176b des StGB regeln das mit den 14 Jahren, wie von @boylovr erwähnt.
§ 176
Sexueller Mißbrauch von Kindern

(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.

(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.

(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
2. ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, soweit die Tat nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe bedroht ist,
3. auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder
4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.

(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.

(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.
§ 176a
Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern

(1) Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, wenn der Täter innerhalb der letzten fünf Jahre wegen einer solchen Straftat rechtskräftig verurteilt worden ist.

(2) Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft, wenn
1. eine Person über achtzehn Jahren mit dem Kind den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an ihm vornimmt oder an sich von ihm vornehmen lässt, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind,
2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird oder
3. der Täter das Kind durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt.

(3) Mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren wird bestraft, wer in den Fällen des § 176 Abs. 1 bis 3, 4 Nr. 1 oder Nr. 2 oder des § 176 Abs. 6 als Täter oder anderer Beteiligter in der Absicht handelt, die Tat zum Gegenstand einer pornographischen Schrift (§ 11 Abs. 3) zu machen, die nach § 184b Abs. 1 bis 3 verbreitet werden soll.

(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

(5) Mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren wird bestraft, wer das Kind in den Fällen des § 176 Abs. 1 bis 3 bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.

(6) In die in Absatz 1 bezeichnete Frist wird die Zeit nicht eingerechnet, in welcher der Täter auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist. Eine Tat, die im Ausland abgeurteilt worden ist, steht in den Fällen des Absatzes 1 einer im Inland abgeurteilten Tat gleich, wenn sie nach deutschem Strafrecht eine solche nach § 176 Abs. 1 oder 2 wäre.
§ 176b
Sexueller Mißbrauch von Kindern mit Todesfolge

Verursacht der Täter durch den sexuellen Mißbrauch (§§ 176 und 176a) wenigstens leichtfertig den Tod des Kindes, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.



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05.08.2013 um 21:03
ja.. kann sich doch sowieso niemand alles merken^^. Ich sag immer bis 14 ist alles tabu, danach alles erlaubt was beiden gefällt und wenns keine Abhängigkeit gibt... ich denke das sollte als Erklärung für Kinder reichen. Abgesehen davon sollte es trotzdem nicht rauskommen wenn der Altersunterschied zu groß ist oder die Eltern nicht einverstanden sind, denn wer will schon zu ner psychologischen Untersuchung um die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung festzustellen.


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