Ein kleiner Klaps hat noch keinem Kind geschadet
07.11.2016 um 17:04Ich verstehe die ganze Diskussion nicht?
Physische und psychische Gewalt in der Erziehung sind in Deutschland seit 16 Jahren nicht mehr erlaubt. Jeder "Klaps" ist also ein "Klaps" zuviel und verstößt gegen geltendes Recht.
Das Gesetz zur Ächtung von Gewalt in der Erziehung vom 2. November 2000, am 6. Juli 2000 vom deutschen Bundestag verabschiedet, enthält eine Neufassung des § 1631 BGB. Darin wird das Recht auf gewaltfreie Erziehung verankert. 1631 BGB Absatz 2 wird darin wie folgt gefasst:
(Quelle: Wikipedia: Körperstrafe#Elterliches Z.C3.BCchtigungsrecht)
Physische und psychische Gewalt in der Erziehung sind in Deutschland seit 16 Jahren nicht mehr erlaubt. Jeder "Klaps" ist also ein "Klaps" zuviel und verstößt gegen geltendes Recht.
Das Gesetz zur Ächtung von Gewalt in der Erziehung vom 2. November 2000, am 6. Juli 2000 vom deutschen Bundestag verabschiedet, enthält eine Neufassung des § 1631 BGB. Darin wird das Recht auf gewaltfreie Erziehung verankert. 1631 BGB Absatz 2 wird darin wie folgt gefasst:
(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.§ 1631 Abs. 2 S. 2 BGB stellt nun ein Verbot gegenüber den Eltern dar. Sie dürfen bei der Ausübung der Personensorge körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen nicht mehr verwenden.
(Quelle: Wikipedia: Körperstrafe#Elterliches Z.C3.BCchtigungsrecht)