@Kältezeit nein, denn WENN das Kind geboren ist, dann hat er die Verpflichtung, sich ums Kind zu kümmern laut Gesetz, dieser Verpflichtung kann er vorher nicht nachkommen, da er es nicht austragen kann, das kann nur die Mutter, deshalb liegt die Entscheidung darüber auch bei ihr. Man kann nicht über die Person hinweg entscheiden, die nun einmal nötig ist, um dieses Kind überhaupt auf die Welt zu bringen.
@Elsbeth_M also erst einmal hattest du keine Ahnung, was Leihmutterschaft überhaupt ist, dann entscheidest Du Dich ruckzuck, dass Leihmutterschaft wenn es künstliche Befruchtung ist (die Du ja eigentlich offenbar nicht ablehnst) etwas GANZ anderes ist....warum Du da falsch liegst hatte ich erörtert, denn Du machst hier einen Unterschied zwischen einer ungewollten und gewollten Schwangerschaft und der darauffolgenden Adoption, der nicht nachvollziehbar ist. Denn auch dann ist es eine Schwangerschaft, die am Ende darauf hinaus läuft, das Kind zwar auszutragen (dazu noch ungewollt), um es dann abzugeben. Du ziehst also eine nicht absichtliche Schwangerschaft der absichtlich und willentlich (und wo das Kind einen Erzeuger hat, bei dem es aufwächst) herbeigeführten vor. So viel zum Marsch fürs Leben