Man muss hier unterscheiden zwischen "sexueller Belästigung" - was ja arbeitsrechtlich relevant sein kann (verständlich, da sowas das Arbeitsklima belastet, da betroffene Personen sich öfter begegnen) und heftigeren Sachen (glaube rechtlich heißt das dann "sexuelle Nötigung" und "Vergewaltigung").
Das was nur "sexuelle Belästigung" ist gilt ja glaube ich strafrechtlich dann auch nur höchstens als Beleidigung.
Zum Beispiel siehe auch Wikpedia (nenne es nur weils gut griffbereit war, da findet man auch seriösere Quellen auf Rechtsanwaltsseiten):
Wikipedia: Sexuelle NötigungDas "Begrabschen" wäre z. B. höchstens eine Beleidigung, aber sehr wohl arbeitsrechtlich relevant.
Find die Rechtsordnung in dem Fall eigentlich gut. Persönlich würd ich alles was nicht mit Körperkontakt (oder indirektem Kontakt über irgendwelche Gegenstände) und nicht verbal stattfindet als harmlos betrachten.
Wenn eine Frau sexy aussieht guckt Mann halt gern mal hin. Da darf sie sich nicht beschwern und muss das als Kompliment sehen. Gibt sicher auch Frauen die Männer angucken. Auch wenn das mal eher zu "anstarren" wird.
Am Arbeitsplatz wird das sowieso sich auf die Leistung auswirken, dass derjenige der ständig irgendwo anders hinstarrt, statt zu arbeiten, seine Probleme kriegt.
Irgendwo auf der Straße im Vorbeigehen ist es wenig relevant - und jemand könnte die Frau auch einfach optisch "schön" finden ohne sexuellen Hintergrund. Muss man erst mal nachweisen - also ist das schon okay so. Außerdem etwas, wovor sich die Frau ja schützen kann, wird ja vermutlich eher geguckt, wenn man mehr Körper zeigt. Und das umgekehrt sicher halt auch bei Männern mit freiem Oberkörper die muskulös sind und irgendwo arbeiten, wo sicher auch Frauen hingucken.
Das wäre höchstens ne Frage der Höflichkeit/Unhöflichkeit. Belästigung wohl eher nicht.