Wo fängt für euch sexuelle Belästigung an?
02.07.2019 um 07:38Alarmi schrieb:Schuld hast Du dann trotzdem nicht! Wenn ich einen ONS suche und zustimme, mit EINEM Mann Sex zu haben, gebe ich nicht der ganzen Disco meine Zustimmung!Das geht auch noch weiter: Aus einem ONS läßt sich in keiner Weise ein Recht auf ein zweites Mal ableiten. Das sehen z.B. deutsche Gerichte nicht immer so. Ich war als Zeuge in einem Vergewaltigungsprozess geladen, in dessen Verlauf der Richter tatsächlich zur Klägerin meinte, sie hätte doch mit dem Angeklagten mehrfach einvernehmlichen Sex gehabt und man könne deswegen doch im fraglichen Fall nicht von Vergewaltigung sprechen, nur weil sie mal "nicht so viel Lust" gehabt hätte.
Fakt war, die Klägerin hatte die Beziehung zu dem fraglichen Zeitpunkt bereits beendet gehabt und die Formulierung "nicht so viel Lust" war natürlich völlig unangebracht. Was aber wäre, wenn die die Klägerin noch mit dem Kläger in einer festen beziehung gestanden hätte? Nicht nur meine "Meinung": Auch in diesem Fall läge eine Vergewaltigung vor. Aber noch nicht so sehr lange im hoch kultivierten Deutschland:
Als Vergewaltiger bestraft wurde in der Bundesrepublik nur, wer sein Opfer mit Gewalt zum "außerehelichen Beischlaf" zwang. Ein Trauschein wirkte wie ein Freibrief. Das Gesetz, das Vergewaltigungen in der Ehe zur Straftat machte, trat erst am 1. Juli 1997 in Kraft, vor nun 22 Jahren; im Bundestag angenommen mit 470 zu 138 Stimmen bei 35 Enthaltungen. So kurz ist das erst her.
--> https://www.sueddeutsche.de/leben/sexuelle-selbstbestimmung-als-vergewaltigung-in-der-ehe-noch-straffrei-war-1.3572377