Wo fängt für euch sexuelle Belästigung an?
23.12.2017 um 15:05@Ilvareth
Ich habe den Artikel ganz gelesen. Wenn du schon zitierst, dann bitte vollständig. Denn ja, verschiedene Sozialleistungen sind ggf. auch bei Partnern ohne Ehe eingeschränkt, sofern sie zusammen leben. Aber:
Auch im Rentenalter müssen sich Eheleute gegenseitig unterstützen, einen Anspruch auf Grundsicherung nur eines bedürftigen Ehepartners besteht nicht. Im Falle der Scheidung werden Rentenansprüche und Vermögenswerte, die während der Ehe entstanden sind, zwischen beiden Partnern aufgeteilt. Trennen sich unverheiratete Paare, gibt es dagegen oft gar keinen Finanzausgleich - meist zulasten desjenigen, der mehr in die Kindererziehung investiert hat - in aller Regel Frauen. Gleiches gilt im Todesfall des einkommensstärkeren Partners. Zuvor Verheiratete hingegen bekommen die Hälfte des Vermögens, des Rentenanspruches und haben Anspruch auf Witwenrente.
Sprich hier schlägt der Gedanke der Wirtschaftsgemeinschaft eindeutig durch. Die finanzielle Verpflichtung bei nicht verheirateten Paaren hat ganz andere Dimensionen und ist spätestens nach einer Trennung vorüber. Genau da ist es ja von Nachteil, wenn ein Partner sich hat breitschlagen lassen, die Kinder zu versorgen und nicht zu arbeiten. Im Übrigen ist die Teilnahme am Splittingverfahren soweit ich weiß auch ohne Ehe möglich ("Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes" von 2013), wenn man es beantragt. Damit kenne ich mich aber nicht aus und es gilt womöglich nur für gleichgeschlechtliche Paare.
Ich habe den Artikel ganz gelesen. Wenn du schon zitierst, dann bitte vollständig. Denn ja, verschiedene Sozialleistungen sind ggf. auch bei Partnern ohne Ehe eingeschränkt, sofern sie zusammen leben. Aber:
Auch im Rentenalter müssen sich Eheleute gegenseitig unterstützen, einen Anspruch auf Grundsicherung nur eines bedürftigen Ehepartners besteht nicht. Im Falle der Scheidung werden Rentenansprüche und Vermögenswerte, die während der Ehe entstanden sind, zwischen beiden Partnern aufgeteilt. Trennen sich unverheiratete Paare, gibt es dagegen oft gar keinen Finanzausgleich - meist zulasten desjenigen, der mehr in die Kindererziehung investiert hat - in aller Regel Frauen. Gleiches gilt im Todesfall des einkommensstärkeren Partners. Zuvor Verheiratete hingegen bekommen die Hälfte des Vermögens, des Rentenanspruches und haben Anspruch auf Witwenrente.
Sprich hier schlägt der Gedanke der Wirtschaftsgemeinschaft eindeutig durch. Die finanzielle Verpflichtung bei nicht verheirateten Paaren hat ganz andere Dimensionen und ist spätestens nach einer Trennung vorüber. Genau da ist es ja von Nachteil, wenn ein Partner sich hat breitschlagen lassen, die Kinder zu versorgen und nicht zu arbeiten. Im Übrigen ist die Teilnahme am Splittingverfahren soweit ich weiß auch ohne Ehe möglich ("Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes" von 2013), wenn man es beantragt. Damit kenne ich mich aber nicht aus und es gilt womöglich nur für gleichgeschlechtliche Paare.
Wenn von gemeinsam gewollten und vereinbarten Lebensentwürfen die Rede ist, stellen sich mir allerdings echt die Nackenhaare auf. Es gibt die gesellschaftlich anerkannte Variante und die, in der du ein Leben lang dumm dafür angemacht wirst, dich erklären und rechtfertigen darfst. Elternzeit haben mein Ex und ich uns geteilt, genau Hälfte Hälfte. Was uns da entgegengeschlagen ist, wirst du dir vermutlich nicht vorstellen können. Würde hier auch weit ins OT führen. Aber glaube mir, die gesellschaftlichen Strukturen lassen einem hier nicht die Wahl, es sei denn, du entscheidest dich für das, was gesellschaftlicher Konsenz ist.Hier wirst du von mir keinen Widerspruch hören. In meinen Augen sollte auch dieses Modell anerkannt sein und ich kenne genug Beispiele aus meinem Bekanntenkreis. Jedoch: Das muss in meinen Augen das Paar entscheiden. Schafft man das Ehegattensplitting ab, nimmt der Staat den Menschen diese Entscheidung ab (es sei denn ein Partner verdient so viel, dass es dem Paar egal sein kann - also die klassische Versorgerehe trifft das nicht).